Angestellter arbeitet in Lagerhalle am Laptop

Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020

Hinweis: Alle EFRE-geförderten Projekte des Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 müssen bis zum 30. Juni 2023 abgeschlossen sein! 

Um eine ordnungsgemäße Abrechnung durch das Land Schleswig-Holstein gegenüber der EU-Kommission sicherzustellen, ist es erforderlich, dass Sie zuwendungsfähige Ausgaben frühzeitig über jeweilige Erstattungsanträge geltend machen und die Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises einhalten. Bitte beachten Sie auch das Ende des mit Zuwendungsbescheid festgelegten Bewilligungszeitraumes für Ihr Förderprojekt. Dieser ist zwingend einzuhalten. Kann das Projekt nicht rechtzeitig fertiggestellt werden, sind sämtliche dann nicht mehr EFRE-förderfähigen Kosten von Ihnen als Projektträger zu tragen. Sollten sich Verzögerungen in der Durchführung abzeichnen, bitte wir Sie um frühzeitige Information und Kontaktaufnahme mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter.

Landesprogramm Wirtschaft folgt auf Zukunftsprogramm Wirtschaft in der Förderperiode 2014-2020

Unter dem Slogan "Wir fördern Wirtschaft" werden im Landesprogramm Wirtschaft (LPW) Fördermittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) und des Landes gebündelt.
 
Am 1. Januar 2014 hat die EU-Strukturfondsperiode 2014-2020 begonnen. Durch die europäischen Struktur- und Investitionsfonds werden europaweit Programme finanziert, mit denen die "Europa-2020-Strategie" der Europäischen Union für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum umgesetzt werden soll. Das Operationelle Programm EFRE Schleswig-Holstein 2014-2020 wurde von der Europäischen Kommission am 11. September 2014 genehmigt; zuletzt wurde es am 7. November 2018 geändert (www.schleswig-holstein.de/efre).


Ziele des Landesprogramms Wirtschaft

Das Landesprogramm Wirtschaft zielt grundsätzlich auf eine Förderung von Gebietskörperschaften, Wirtschaftsförderungsgesellschaften oder Einrichtungen bzw. Unternehmen des öffentlichen oder privaten Rechts, die Träger des Vorhabens sind. Natürliche Personen dürfen weder Vorhabenträger noch in sonstiger Weise Begünstigter von EFRE-Förderungen sein. Soweit sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, kommen sie auch nicht für eine Förderung aus der GRW in Betracht.

Die Prüfung von Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit einzelner Vorhaben sowie die Entscheidung über die Förderung von Vorhaben richtet sich dabei nach den AFG LPW (Auswahl- und Fördergrundsätze und Regeln für die Unterstützung durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Landesprogramm Wirtschaft) und den jeweiligen Förderrichtlinien.

Die Förderung von Wachstum und Beschäftigung in allen Regionen Schleswig-Holsteins ist das übergeordnete Ziel des Landesprogramms Wirtschaft. Investitionen in die wissensbasierte Wirtschaft und Gesellschaft werden ebenso wie der Ausbau der klassischen wirtschaftsnahen Infrastruktur sowie Vorhaben zur Steigerung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit und Stadtentwicklungsvorhaben gefördert.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landes Schleswig-Hostein.

Schwerpunkte der Förderung im Landesprogramm Wirtschaft sind:
  • Zielgerichtete Investitionen in eine wachstumsorientierte und nachhaltige Infrastruktur  sowie in Vorhaben mit dem Ziel einer nachhaltigen Wertschöpfung
  • Förderung der Wissensgesellschaft und der Wissenswirtschaft sowie der kulturellen Potenziale
  • qualitatives Wachstum und Innovation
  • Förderung von Maßnahmen zur Reduzierung der CO2-Emissionen
  • Förderung der Energieeffizienz und Nutzung der erneuerbaren Energien in kleineren und  mittleren Unternehmen (KMU)
  • Umweltschutz und Förderung der Ressourceneffizienz
  • gewerbliche Investitionsförderung

Strategie des Landesprogramms Wirtschaft

Übergeordnete Strategie des EFRE

Durch den Aufbau eines innovationsfördernden Umfelds sollen ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und die Schaffung attraktiver Arbeitsplätze und einer umweltgerechten Entwicklung des Landes unterstützt werden. Dieses Ziel wird von dem Leitbild getragen, dass Innovation, Ökonomie, Ökologie und soziale Gerechtigkeit in Schleswig-Holstein im Einklang stehen. Zugleich unterstützt die Strategie des EFRE die von der Landesregierung beschlossene Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung des Landes. Die betrieblich orientierte Wirtschaftsförderung soll stärker zu einer innovativen, nachhaltigen und sozialen Entwicklung beitragen.

Übergeordnete Strategie der GRW

Grundgesetzlich verankertes Ziel ist die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet. Gemeinsam werden Standortnachteile in besonders strukturschwachen Regionen durch gezielte gewerbliche Investitionen und die Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur gemindert.

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ITI-Westküste

Wettbewerb zur zukunftsfähigen Regionalentwicklung an der Westküste Schleswig-Holstein mit  zwei Leitthemen:

a) Themenbereich "erneuerbare Energien und Energieeffizienz". Das Thema Energiekompetenzregion deckt sich mit den Zielen der Europäischen Kommission für die Kohäsionspolitik in der künftigen Förderperiode. Über die ITI sollen daher die positiven Entwicklungen im Energiebereich verstetigt und ein klares Kompetenzprofil für die Westküste herausgearbeitet werden.
b) Themenbereich "ressourcenschonender Tourismus". Eine kontinuierliche Verbesserung der Attraktivität als Urlaubsdestination und die vollständige Ausnutzung zielgruppenspezifischer Potenziale sind entscheidende Faktoren für die Wirtschaftsleistung und Beschäftigungssituation.

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Ausstattung des Landesprogramms Wirtschaft

Das Landesprogramm Wirtschaft bündelt Fördermittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) mit ergänzenden Landesmitteln für die wirtschafts- und regionalpolitische Förderung in Schleswig-Holstein. Aus dem EFRE können bis 2020 mindestens 255 Mio. Euro, aus der GRW nach derzeitigem Stand voraussichtlich 250 Mio. Euro im Land eingesetzt werden. Unter dem Leitthema für die Integrierten Territorialen Investitionen "Tourismus- und Energiekompetenzregion Westküste" (ITI Westküste) soll die Wettbewerbsfähigkeit der Westküste Schleswig-Holsteins aus dem EFRE mit Mitteln in Höhe von 30 Mio. Euro gestärkt und unterstützt werden.

Infrastrukturförderung

Im Bereich der Infrastrukturförderung können Kommunen und sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (keine natürlichen Personen) bei der IB.SH Zuschüsse aus dem Landesprogramm Wirtschaft für die im Folgenden dargestellten Maßnahmen beantragen.

Die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu regionalen Projekten bzw. zur Infrastrukturförderung im Landesprogramm Wirtschaft (LPW) finden Sie hier.

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PDF, 329 KB, erstellt am 02.03.2020
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Einzelbetriebliche Investitionsförderung

Die Einzelbetriebliche Investitionsförderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen in Schleswig-Holstein. Diese können bei der IB.SH Zuschüsse aus dem Landesprogramm Wirtschaft für die im Folgenden dargestellten Maßnahmen beantragen.

Die Antworten auf häufig gestellte Fragen zur einzelbetrieblichen Investitionsförderung im Landesprogramm Wirtschaft (LPW) finden Sie hier.


Wichtige Hinweise für Antragsstellende

Gemäß Ziffer 1.3 der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein (LHO) dürfen Zuwendungen zur Projektförderung nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Hiervon abweichend darf mit dem Vorhaben vor der abschließenden Förderentscheidung nur dann begonnen werden (sog. vorzeitiger Maßnahmebeginn), wenn die bewilligende Stelle (hier: IB.SH) dies auf Antrag schriftlich genehmigt.

 

Hinweis bzgl. der EU-Sanktionen gegen Russland im Zusammenhang mit der öffentlichen Auftragsvergabe

Wir möchten Sie darüber informieren, dass es im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen neue Vorgaben seitens der Europäischen Union im Bereich der öffentlichen Vergabe gibt.

Das BMWK hat dazu mit Datum vom 14. April 2022 ein Rundschreiben mit ersten Hinweisen herausgegeben.

Gemäß Ziffer 2 dieses Schreibens gilt die Sanktions-Verordnung der EU für öffentliche Auftraggeber und Konzessionsgeber für Vergaben und Aufträge über den EU-Schwellenwerten.

Die Verordnung (EU 2022/576) ist seit dem 09.04.2022 unmittelbar für EU-Vergaben umzusetzen. Nach Artikel 5k der Verordnung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen und im Vergabeverfahren unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftreten. Von den Bewerbern oder Bietern in neuen und laufenden Vergabeverfahren ist eine Eigenerklärung abzufordern. Angebote von Unternehmen, die eine solche Erklärung trotz entsprechender Anforderung nicht abgeben, sind von der Wertung auszuschließen. Bestehende Verträge mit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland aufweisen,  die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden, dürfen nach dem 10. Oktober 2022 nicht fortgeführt werden. Auch für bestehende Verträge ist eine Eigenerklärung abzufordern.

 

 

 

 

  • Das Schreiben des BMWK, eine Muster-Eigenerklärung sowie weitere Informationen sind der Internetseite des BMWK zu entnehmen.
  • Eine vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) in Auftrag gegebene Übersetzung der häufig gestellten Fragen der EU-Kommission zu vergabebezogenen Sanktionen (Art. 5k VO 833/2014) finden Sie hier.
    Es handelt sich nicht um eine offizielle, rechtsverbindliche Übersetzung. Für die Richtigkeit der Übersetzung wird keine Gewähr übernommen.
  • Die englische Fassung ist hier zu finden.

Ansprechpartner bei Fragen zum Landesprogramm Wirtschaft

Regionale Projekte / Infrastrukturförderung

0431 9905-2020

Einzelbetriebliche Investitionsförderung (Beratung durch IB.SH Förderlotsen)

0431 9905-3365

Logo, Claim, Muster

Hier finden Sie das Logo des Landesprogramms Wirtschaft, den Claim des Landes Schleswig-Holstein "Der echte Norden" sowie das A3-Plakat Muster in verschiedenen Formaten zum Download.

Zum Herunterladen: Logo, Claim, Muster