Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Sonderprogramm für kleine und mittlere Beherbergungsbetriebe

  • Investitionsvolumen (förderfähig): mindestens 50.000 Euro
  • Investitionszuschuss: bis zu 25 %
  • Zweckbindungsfrist: 5 Jahre

Um kleine und mittlere gewerbliche Beherbergungsbetriebe zu nachhaltigen Investitionen anzuregen, legt Schleswig-Holstein im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) ein zusätzliches, die bisherigen Instrumente ergänzendes Programm auf. Das Programm soll die Zielerreichung der "Tourismusstrategie Schleswig Holstein 2025" unterstützen, indem Unternehmen in strukturschwachen Gebieten bei der Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie bei der signifikanten Qualitätssteigerung ihres Angebots gefördert werden. Mit der Förderung soll ein Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsfaktors Tourismus und zur Verbesserung der Wettbewerbsposition der Tourismuswirtschaft in Schleswig-Holstein geleistet werden. Die Förderung der Investitionen wird im Rahmen des LPW aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) durchgeführt.


Aktuelle Hinweise:

Zum 01.01.2022 ist eine neue GRW-Fördergebietskulisse in Kraft getreten. Hiernach gelten für Schleswig-Holstein folgende (Neu-)Zuordnungen:

C-Fördergebiet – Kreis Dithmarschen, Flensburg (krsfr. Stadt), Neumünster (krsfr. Stadt), Helgoland (Insel);
D-Fördergebiet – Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Steinburg, Kiel (krsfr. Stadt), Lübeck (krsfr. Stadt);
Nicht-Fördergebiet (sog. Hamburg-Rand-Raum) – Kreise Stormarn, Segeberg, Herzogtum-Lauenburg, Pinneberg (ohne Insel Helgoland).

Eine EBF-Antragstellung innerhalb des GRW-Fördergebiets ist weiterhin möglich. Dies gilt auch für Anträge auf Förderung nach Maßgabe des Sonderprogramms für kleine und mittlere Beherbergungsbetriebe (sog. Modernisierungsrichtlinie). Eine Verlängerung der zum 31.12.2021 ausgelaufenen Modernisierungsrichtlinie wird angestrebt.

Außerhalb des GRW-Fördergebiets (Nicht-Fördergebiet) ist eine EBF-Antragstellung zwar weiterhin möglich, aufgrund des Endes der laufenden Förderperiode zum 31.12.2021 und dem damit einhergehenden Auslaufen der zur Verfügung stehenden EFRE-Mittel, werden ab dem 01.01.2022 keine Anträge mehr für Förderungen im Rahmen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung auf der Basis von EFRE-Mitteln bewilligt. Ebenso wird für solche Fälle kein vorzeitiger Maßnahmebeginn gewährt. Ein EBF-Anschlussprogramm für Förderungen aus dem EFRE (z.B. im sog. Hamburg-Rand-Raum) ist vorgesehen und befindet sich gegenwärtig in der Aufstellung. Sobald die entsprechende Förderrichtlinie erlassen wurde, informieren wir sowohl auf dieser Seite als auch per LPW-Newsletter. Zur Anmeldung gelangen Sie hier.

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismuswirtschaft mit mindestens 30 Prozent Umsatzanteil aus Beherbergung. Gefördert werden Beherbergungsbetriebe mit einer Beherbergungskapazität von mindestens 10 Betten in der zu fördernden Betriebsstätte. Nicht gefördert werden Ferienhäuser und Ferienwohnungen. Kleine Unternehmen (KU) sind Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Bilanzsumme 10 Mio. Euro nicht übersteigt. Mittlere Unternehmen (MU) sind Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von max. 50 Mio. Euro oder eine Bilanzsumme von max. 43 Mio. Euro aufweisen. Unternehmen, auf die die vorstehenden Kriterien nicht zutreffen, sind als Großunternehmen (GU) zu klassifizieren. Bei der Einstufung werden Beziehungen zu anderen Unternehmen zwingend berücksichtigt.

Was wird gefördert?

  • Investive Maßnahmen zur Qualitätssteigerung und/oder Angebotsverbesserung, die deutlich über die bloße Wiederherstellung des Ursprungszustandes hinausgehen.
  • Energetische Maßnahmen, insbesondere zur Energieeinsparung, wenn sie Teil einer Gesamtmaßnahme und nachweislich mit einer Qualitätssteigerung und/oder Standardverbesserung (im Hinblick auf die Wahrnehmung der Gäste) verbunden sind.

Die förderfähigen Investitionen müssen in allen Fällen mindestens 50.000 Euro betragen.

Wo wird gefördert?

Standortgemeinden mit ausreichender touristischer Bedeutung im C- und D-Fördergebiet der GRW (regelmäßig gegeben bei anerkannten Kur-, Erholungs- und Tourismusorten).

  • C-Fördergebiet - Kreis Dithmarschen, Flensburg (krsfr. Stadt), Neumünster (krsfr. Stadt), Helgoland (Insel)
  • D-Fördergebiet - Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Steinburg, Kiel (krsfr. Stadt), Lübeck (krsfr. Stadt)

GRW-Fördergebietskarte Schleswig-Holstein (2022-2027)

Weitere Informationen zu C- und D-Fördergebieten in Schleswig-Holstein sowie deren anerkannten Kur-, Erholungs- und Tourismusorten finden Sie hier.

Wie wird gefördert?

  • Nicht rückzahlbare, sachkapitalbezogene Investitionszuschüsse
  • Förderhöhe (in % der förderfähigen Investitionskosten)
    • KU: C-Gebiet: max. 25 %
    • KU: D-Gebiet: max. 20 %
    • MU: C-Gebiet: max. 15 %
    • MU: D-Gebiet: max. 10 %

Die Höchstzuschusssumme beträgt in allen Fällen 100.000 Euro.

Wie ist Ihr Weg zur Förderung?

  • Vor Antragstellung empfehlen wir eine kostenlose Beratung durch die IB.SH Förderlotsen.
  • Anträge sind vor Beginn eines Investitionsvorhabens bei der IB.SH zu stellen. Ein (vorzeitiger) Maßnahmebeginn ist förderunschädlich erst nach schriftlicher Genehmigung durch die IB.SH möglich.

Ihre Ansprechpartner: Die Förderlotsen der IB.SH für Unternehmen und Gründungen

Portrait von Susann Dreßler
Portrait von Christian Hank
Portrait von Ulrike Salka
Portrait von Kathrin Graffunder

Zentrale Kontaktdaten der Förderlotsen

0431 9905-3365

Begleitung ab Antragstellung

Portrait von Lars Jansen

Lars Jansen

Berater Landesprogramm Wirtschaft
0431 9905-3232

Das könnte Sie auch interessieren