Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Regionale Kooperationen
- Gefördert wird die Bildung, Verstetigung und Weiterentwicklung von regionalen Kooperationen
- Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
- Förderquote bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie aus Landesmitteln.
Was wird gefördert?
Im Rahmen des Landesprogramm Wirtschaft werden Regionale Kooperationen durch die Förderung von Regionalen Entwicklungskonzepten, Regionalmanagements und Regionalbudgets unterstützt. Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen und indirekt der kleinen und mittleren Unternehmen, die Verbesserung der Standortbedingungen sowie das Mobilisieren von spezifischen Beschäftigungs- und Wachstumspotenzialen in den Regionen Schleswig-Holsteins. Das Land unterstützt dafür die Bildung, Verstetigung und Weiterentwicklung von regionalen Kooperationen. Die regionalen Zusammenschlüsse legen ihren Entwicklungsanstrengungen möglichst ein integriertes regionales Entwicklungskonzept zugrunde, das auf einer breiten Zustimmung in der Region beruht. Dafür sollen im Wege eines breit angelegten Beteiligungsprozesses die maßgeblichen regionalen Akteure der kommunalen Ebene, gegebenenfalls auch der Wissenschaft/Forschung und Unternehmen, und die betreffenden Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner sowie bei geeigneten Themenstellungen die Bürgerinnen und Bürger eingebunden werden.
Wo ist die Förderung geregelt?
Die Prüfung von Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit einzelner Vorhaben sowie die Entscheidung über die Förderung von Vorhaben richtet sich nach den AFG LPW (Auswahl- und Fördergrundsätze und Regeln für die finanzielle Unterstützung im Rahmen des Landesprogramm Wirtschaft) und der Richtlinie Regionale Kooperationen. Der Richtlinie können Sie auch die genaueren Förderbestimmungen über Zuwendungszweck, ZuwendungsempfängerIn, Voraussetzungen sowie Umfang und Höhe der Zuwendung entnehmen. Zudem sind die Regelungen des Koordinierungsrahmens der GRW zu beachten. Die genannten Regelungen finden Sie unten auf der Seite im Downloadbereich unter Rechtsgrundlagen.
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
Bei Interesse an einer Förderung nehmen Sie Kontakt zu unserem Beratungs- und Bewilligungsteam der Infrastrukturförderung auf. Dieses steht Ihnen gerne als Ansprechpartner bei Fragen rund um die Förderfähigkeit Ihres geplanten Vorhabens zur Verfügung und berät Sie bei der Antragsvorbereitung.
Wichtiger Hinweis für Antragstellende
Gemäß Ziffer 1.3 der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein (LHO) dürfen Zuwendungen zur Projektförderung nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Hiervon abweichend darf mit dem Vorhaben vor der abschließenden Förderentscheidung nur dann begonnen werden (sog. vorzeitiger Maßnahmebeginn), wenn die bewilligende Stelle (hier: IB.SH) dies auf Antrag schriftlich genehmigt.