Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Tourismusprojekte zur Inwertsetzung des Kultur- und Naturerbes

  • Förderung von Projekten zur Inwertsetzung des Kultur- und Naturerbes
  • Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bzw. des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie aus Landesmitteln.


Aktuelle Hinweise: 

Sie suchen nach Informationen zum Landesprogramm Wirtschaft für die aktuelle Förderperiode 2021 bis 2027? Alles rund um das Folgeprogramm und die zugehörigen Maßnahmen finden Sie hier.

Was wird gefördert?

Im investiven Bereich:

Es werden Investitionen in öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen, Modellvorhaben zur energetischen Optimierung öffentlicher Infrastrukturen sowie investive Maßnahmen zur Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes gefördert. Ziel der Förderung ist die ressourcenschonende Steigerung der Attraktivität Schleswig-Holsteins, die Stärkung der regionalen Identitäten sowie eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der schleswig-holsteinischen Tourismuswirtschaft bei gleichzeitiger Bewahrung, Schutz, Förderung, Entwicklung und Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes.

Im nicht-investiven Bereich:

Es werden Zuwendungen für nicht-investive touristische Projekte sowie nicht-investive Maßnahmen zur Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes gewährt. Dazu gehören die Förderung der Erarbeitung regionaler Tourismusentwicklungskonzepte und Planungs- und Beratungsleistungen (Machbarkeitsstudien), die der Vorbereitung/ Durchführung förderfähiger öffentlicher touristischer Infrastrukturmaßnahmen dienen, sowie die Förderung der Entwicklung von Konzepten und Angeboten für einen sanften und umweltschonenden Tourismus.

Wo ist die Förderung geregelt?

Die Prüfung von Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit einzelner Vorhaben sowie die Entscheidung über die Förderung von Vorhaben richtet sich nach den AFG LPW (Auswahl- und Fördergrundsätze und Regeln für die finanzielle Unterstützung im Rahmen des Landesprogramm Wirtschaft) und der Richtlinie investive tourische Projekte bzw. der Richtlinie nicht investive touristische Projekte. Der jeweiligen Richtlinie können Sie auch die genaueren Förderbestimmungen über Zuwendungszweck, ZuwendungsempfängerIn, Voraussetzungen sowie Umfang und Höhe der Zuwendung entnehmen. Für Projekte, die mit GRW-Mitteln gefördert werden sollen, sind zudem die Regelungen des Koordinierungsrahmens der GRW zu beachten. Die genannten Regelungen finden Sie unten auf der Seite im Downloadbereich unter Rechtsgrundlagen.

Wie ist Ihr Weg zur Förderung?

Bei Interesse an einer Förderung nehmen Sie Kontakt zu unserem Beratungs- und Bewilligungsteam der Infrastrukturförderung auf. Dieses steht Ihnen gerne als Ansprechpartner bei Fragen rund um die Förderfähigkeit Ihres geplanten Vorhabens zur Verfügung und berät Sie bei der Antragsvorbereitung.

Wichtiger Hinweis für Antragstellende

Gemäß Ziffer 1.3 der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein (LHO) dürfen Zuwendungen zur Projektförderung nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Hiervon abweichend darf mit dem Vorhaben vor der abschließenden Förderentscheidung nur dann begonnen werden (sog. vorzeitiger Maßnahmebeginn), wenn die bewilligende Stelle (hier: IB.SH) dies auf Antrag schriftlich genehmigt. 

Bei Fragen hilft

Holger Seidel

Berater Landesprogramm Wirtschaft
0431 9905-2816
Portrait von Carsten Lorenzen

Carsten Lorenzen

Berater Landesprogramm Wirtschaft
0431 9905-3678

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