
Mietwohnungsbau fördern
Die soziale Wohnraumförderung, die Aufwertung von Wohnquartieren und die Umsetzung der Energiewende sind wichtige kommunale Aufgaben. Die IB.SH steht Ihnen dabei mit umfassender Beratung zur Seite und informiert Sie zur Einbindung von Fördermitteln der IB.SH, des Bundes und des Landes für den Städtebau und für kommunale Wohnimmobilien.
Förderberatung für den Mietwohnungsbau
Die Wohnraumförderung des Landes für den Mietwohnungsbau wird stark nachgefragt. Alle Fördermittel des Jahres 2026 sind bereits konkreten Wohnungsbauprojekten zugeordnet. Das Verfahren für die Vergabe der Fördermittel für 2027 hat am 01.06.2026 begonnen.
Weitere wichtige Informationen zu den Förderkriterien sowie häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie HIER.
Auslastung der Förderbudgets der Landesförderung für den Mietwohnungsbau:
| Förderjahr | Förderdarlehen Mio.€ (ohne Zuschüsse): Budget / davon Projekten zugeordnet | Anzahl der geförderten Wohneinheiten |
| 2022 | 170 / 170 | ca. 1.000 |
| 2023 | 310 / 310 | ca. 2.000 |
| 2024 | 308 / 308 | ca. 1.900 |
| 2025 | 290 / 290 | ca. 2000 |
| 2026 | 270 / 270 | ca. 1.900 |
| 2027 | 280 / 0 | ca. k.A. |
Datenstand: 01.07.2026
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