Zuschuss für Frauenfacheinrichtungen
- Förderung von Investitionsmaßnahmen
- Modernisierung und Ersatzneubau
Frauenfacheinrichtungen (Frauenhäuser) stellen einen unverzichtbaren und wichtigen Bestandteil im Einsatz gegen Gewalt gegenüber Frauen dar. Zur Erfüllung des Schutzauftrages ist es dabei zwingend erforderlich, dass den schutzsuchenden Frauen auch Plätze in Frauenhäusern zur Verfügung gestellt werden können. Aus einer Analyse ergibt sich, dass Bedarf an der Vornahme baulicher Investitionsmaßnahmen besteht. Aus Mitteln des Sondervermögens IMPULS 2030 stellt das Land Schleswig-Holstein 10,3 Millionen Euro hierfür zur Verfügung.
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