Ziel der aktuellen Wohnraumförderungsperiode vorzeitig erreicht

Innenminister Grote: "Mehr als 4.000 bezahlbare Wohneinheiten seit 2015 sind ein starkes Signal."


Das Interesse an der sozialen Wohnraumförderung ist ungebrochen hoch. Seit dem Start der aktuellen Förderperiode sind bis Ende Juni 4.046 Wohneinheiten im Mietwohnungsbau gefördert worden. Für Innenminister Hans-Joachim Grote ein deutliches Zeichen, dass die Angebote dieser Wohnraumförderung von allen Beteiligten in der Wohnungswirtschaft abgefragt werden:

„Das Ziel für die gesamte Förderperiode 2015 bis 2018 lag bei 4.000 geförderten Wohnungen. Dass wir bereits jetzt über dieser Zahl liegen ist ein starkes Signal, insbesondere da diese mietgebundenen Wohneinheiten ganz überwiegend im Neubau entstanden sind. Bis Ende des Jahres werden wir damit deutlich über der Zielvorgabe liegen. Das ist für uns ein wichtiger und sehr erfreulicher Zwischenschritt. Wir werden in den kommenden Jahren sicherstellen, dass diese positive Entwicklung weitergeht. Denn uns ist klar, dass noch ein langer Weg vor uns liegt."

Im ersten Halbjahr 2018 sind laut Grote bislang 632 Wohneinheiten gefördert worden. Mehrere geplante Neubauprojekte mit deutlich mehr als 2.000 Wohneinheiten seien derzeit außerdem in der Förderberatung. Damit seien bereits im ersten Halbjahr 2018 so viele Wohnungen in die Förderung aufgenommen worden, wie im Durchschnitt der Vorjahre erst nach zehn Monaten. Dass die außergewöhnlich hohen Förderzahlen des Vorjahres nicht erreicht werden könnten, liege allein an Vorzieheffekten aufgrund der erstmaligen Einführung der Bezuschussung des Mietwohnungsneubaus 2017.

Der Vorstandsvorsitzende der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Erk Westermann-Lammers, wies darauf hin, dass die Konditionen in der sozialen Wohnraumförderung nochmals verbessert wurden: „Dadurch lohnt es sich für Investoren, in geförderte Mietwohnungen zu investieren. Und diese Investitionen sind erforderlich. Denn die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bleibt eine der größten gesellschaftspolitischen Herausforderungen."

Die Investoren erhalten durch das Wohnraumförderungsprogramm sehr günstige Darlehen zur Finanzierung von Bauprojekten. Dabei sind die Darlehen im hauptsächlich abgenommenen Programm 20 Jahre lang zinsfrei.

Das Land fördert den Neubau von mietpreisgebundenen Wohnungen zusätzlich mit einem Zuschuss von 250 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Im Gegenzug stellen die Investoren die geförderten Wohnungen zu Mieten zwischen 5,25 Euro und 6,10 Euro pro Quadratmeter zur Verfügung. Landesweit liegt der Durchschnitt bei nicht geförderten Neubauwohnungen bei etwa 9 Euro pro Quadratmeter.

Diesen Zuschuss wird es in den kommenden Jahren nach Angaben von Innenminister Grote auch weiter geben. Bis 2021 stehen dafür 20 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.

Das starke Interesse an Fördermitteln (Darlehen und Zuschüssen) für den Mietwohnungsbau insgesamt hält an. Das geht aus den Zahlen der IB.SH für das erste Halbjahr 2018 hervor. Danach sind bei der IB.SH von Januar bis Juni Maßnahmen im Mietwohnungsbau mit einem Volumen von 191 Millionen Euro neu in die Förderung aufgenommen worden – deutlich mehr als im ersten Halbjahr 2017 (161 Millionen Euro).

 

2 aktuelle Beispiele für konkrete Projekte  

Neumünster, Böckler Siedlung
Neubau Gerhart-Hauptmann-Platz 5+6 / Max-Richter-Straße 1-3  

Mit dem Neubau entstehen in einem Doppelblock 30 moderne Wohnungen mit einer Größe von 50 bis 55 Quadratmetern. 13 der Wohnungen unterliegen einer Mietpreisbindung. Alle Wohnungen sind barrierearm, mit ebenerdiger Dusche und breiten Türen ausgestattet und zudem über einen Fahrstuhl erreichbar, wodurch sich die Wohnungen vor allem für ältere Paare, deren Kinder bereits aus dem Haus sind, eignen. Die Wohnraumförderung unterstützt das Projekt mit einem zinsgünstigen Darlehen in Höhe von 1,5 Mio. € sowie einem Zuschuss von ca. 170.000 €.

 

Norderstedt, Altes Buckhörner Moor  

Die ev.-luth. Emmaus-Kirchengemeinde in Norderstedt baut vier Katenwohnungen für ältere Menschen, die sich aufgrund ihrer Altersarmut in Wohnungsnot befinden. Es wird der Neubau eines Wohngebäudes mit vier Ein-Personenwohnungen gefördert. Das Projekt wird mit einem zinsgünstigen Baudarlehen in Höhe von 324.100 € gefördert sowie einem Zuschuss in Höhe von ca. 30.000 €.

 

Landesprogramm Wohnraumförderung: 2015-2018:  

Die Wohnraumförderung des Landes zielt auf eine bedarfsgerechte Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum in sozial stabilen Quartieren. In diesem Kontext werden zusätzlich die Energiewende und die demografierelevante Anpassung der Wohngebäude und Wohnquartiere betrieben. Ein besonderer Schwerpunkt ist die Offensive für bezahlbares Wohnen, die demographische, regionale und investive Aspekte berücksichtigt. Die Wohnraumförderung wird durch mehrjährige Förderprogramme thematisch und finanziell ausgerichtet.  

Volumen: 780 Millionen Euro, davon mehr als 60 Millionen Euro für Zuschüsse Was wird gefördert: Wohnungsneubau, Modernisierung und Sanierung von Wohnungen, Umbau, Ausbau, sowie weitere und besondere Maßnahmen des bezahlbaren Wohnens

Für wen: Im Wesentlichen für Haushalte, die sich am Wohnungsmarkt sonst nicht bedarfsgerecht versorgen können, für Haushalte mit sozialer Berechtigung, z.B. für junge Familien, alte Menschen, Menschen mit Betreuungsbedarf und mit einer Behinderung, Azubis und Studenten, Familien mit geringem bis mittlerem Einkommen Wo: Überall im Land entsprechend des Bedarfs, aber besonders dort, wo bezahlbares Wohnen stark nachgefragt wird und die Mietbelastung hoch ist, wie in den Oberzentren, den städtischen Räumen, im Hamburger Umland oder auf Sylt. Wie wird gefördert: Investoren, Wohnungsunternehmen, Private, Kommunen bekommen Finanzierungsberatung und Fördermittel bei der Förderbank des Landes, der IB.SH