IB.SH Kommunaldarlehen
- günstigen Zinsen, kurzfristige Zusagen, unbürokratische Abwicklung
- Optimierung des kommunalen Schuldenportfolios
Mit dem IB.SH Kommunaldarlehen fördert die IB.SH Investitions- und Finanzierungsvorhaben von Kommunen, kommunalen Eigenbetrieben und kommunalen Zweckverbänden in Schleswig-Holstein.
Gerne stehen wir Ihnen bereits im Vorfeld mit unserem Beratungsangebot, Einschätzungen zur Finanzierung oder einer unverbindlichen Indikation zur Verfügung.
Ein verbindliches Darlehensangebot erhalten Sie direkt von der IB.SH. Die IB.SH arbeitet diskriminierungsfrei mit anderen Banken zusammen.
Was sind Ihre Vorteile?
- Einbindung eines langfristig orientierten Finanzierungspartners
- Kurzfristige Kreditzusagen (i.d.R. innerhalb von 1-2 Bankarbeitstagen)
- Flexible, unbürokratische Abwicklung
- Konditionsabfragen sofort am Telefon möglich
- Möglichkeit zur Optimierung des kommunalen Kreditportfolios
- Einbindung von Mitteln der Europäischen Investitionsbank, der Landwirtschaftlichen Rentenbank und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Prüfung von Fördermöglichkeiten
Wer wird gefördert?
- Städte, Kreise, Ämter, Gemeinden, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände in Schleswig-Holstein
- Wasser-und Bodenverbände (sofern diese kommunale Aufgaben wahrnehmen) in Schleswig-Holstein
- Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts in Schleswig-Holstein
- IHKs, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Was wird gefördert?
- Finanzierung sämtlicher kommunaler Infrastrukturmaßnahmen
- Umfinanzierungen bestehender Kreditengagements
Wie wird gefördert?
- Zinsgünstige Kommunalkredite, auch geringe Darlehenssummen
- Zinsbindungen bis zu 30 Jahren möglich
- Forwardkredite
- Kassenkredite (Laufzeit bis zu 4 Jahren)
- Optimierung des kommunalen Kreditportfolios/Schuldenmanagement
Gemäß Runderlassen des Innenministeriums vom 01.02.2022 zu § 85 und § 87 der Gemeindeordnung erfordert die Vereinbarung der Kreditbedingungen eine ständige Beobachtung des Kapitalmarktes. Bei der Vereinbarung von Kreditbedingungen ist gemäß Runderlass darauf zu achten, dass die Bedingungen tragbar und marktüblich sind. Seitens der Antragstellenden sind Angebote mehrerer Kreditinstitute einzuholen und miteinander auch im Hinblick auf die Haushaltslage der Gemeinde zu vergleichen.
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
formloser Antrag bei der IB.SH per Fax, Telefon (Sprachaufzeichnung) oder E-Mail
Hinweis
Zur Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen schließt die IB.SH kontroverse Geschäftsfelder von einer Förderung aus. Näheres ergibt sich aus dem Punkt b. der Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsleitlinie der IB.SH (abrufbar unter ib-sh.de/nachhaltigkeitsleitlinie).
Bei Fragen hilft

Dirk Marx
