IB.SH Kommunaldarlehen
- günstigen Zinsen, kurzfristige Zusagen, unbürokratische Abwicklung
- Optimierung des kommunalen Schuldenportfolios
Mit dem IB.SH Kommunaldarlehen fördert die IB.SH Investitions- und Finanzierungsvorhaben von Kommunen, kommunalen Eigenbetrieben und kommunalen Zweckverbänden in Schleswig-Holstein.
Wirkt auf diese SDG ein:
SDG 3 – Gesundheit und Wohlergehen
Alle Menschen jeden Alters sollen ein gesundes Leben führen können und ihr Wohlergehen soll gefördert werden.
Produkte und Leistungen
Mit der kommunalen Krankenhaus- und Fachklinikfinanzierung fördert die IB.SH investive Maßnahmen in Krankenhäusern und Fachkliniken in Schleswig-Holstein. Außerdem unterstützen wir Rettungsdienste durch Finanzierungen. Dadurch wird für die Menschen in Schleswig-Holstein die gesundheitliche Infrastruktur verbessert und sichergestellt.
Die IB.SH trägt durch die Finanzierung von Pflegeeinrichtungen aktiv zur Verbesserung der Lebensumstände älterer, pflegebedürftiger Menschen bei. Zusätzlich setzt die IB.SH die Zuschussverteilung des Landes für Kindertagesstätten und die Schaffung von Krippenplätzen um und unterstützt auch auf diese Weise die Förderung des Wohlergehens aller Altersgruppen.
SDG 4 – Hochwertige Bildung
Bei diesem Ziel geht es um eine inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung und Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle.
Produkte und Leistungen
Das Infrastruktur-Kompetenzzentrum begleitet Schul- und Hochschulbaumaßnahmen mit dem Ziel einer wirtschaftlichen und nachhaltigen Umsetzung. Mit dem Kommunaldarlehen fördert die IB.SH unter anderem auch kommunale Schulbauvorhaben; Neubau- sowie Sanierungsinvestitionsmaßnahmen. Damit tragen wir dazu bei, die Bildungsinfrastruktur in Schleswig-Holstein zu verbessern. Die Förderung erfolgt zu 100 Prozent mit einer Zinsbindung bis zu 30 Jahren.
Die IB.SH ist Treuhänder für den Kommunalen Investitionsfonds (KIF) und die Bewilligung erfolgt durch das Land. Es werden unter anderem kommunale Schulbauvorhaben, Neubau- sowie Sanierungsinvestitionsmaßnahmen, unterstützt. Damit tragen wir dazu bei, die Bildungsinfrastruktur in Schleswig-Holstein zu verbessern. Die Förderung erfolgt zu 75 Prozent mit einer Zinsbindung und Laufzeit von 20 Jahren (bei 2 Tilgungsfreijahren).
Das Landesprogramm Arbeit wird mit Mitteln des Landes Schleswig-Holstein und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Ziel des Arbeitsmarktprogramms 2021 - 2027 ESF+ ist insbesondere die Förderung von Beschäftigung, Bildung und sozialer Integration. Weitere Zuschussprogramme, mit denen Bildungsmöglichkeiten auf verschiedenen Ebenen verbessert werden sollen, sind zum Beispiel das Aufstiegs-BAföG, das Programm IMPULS 2030 sowie Zuschüsse für Jugendaufbauwerke in Schleswig-Holstein.
Kennzahlen
Im Rahmen der Arbeitsmarkt und Strukturförderung bewilligten wir in 2024 über 8.839 Zuschüsse an öffentliche Empfänger, Privatpersonen und Unternehmen. Außerdem konnten wir in 2024 4.626 Personen mit dem AufstiegsBAföG begleiten. Darüber hinaus wurden gemeinsam mit langjährigen Partnerinnen und Partnern zahlreiche Projekte zur Aus- und Weiterbildung initiiert.
SDG 6 – Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen
Sauberes Wasser und Sanitärversorgung sollen für alle Menschen verfügbar sein. Das Ziel schließt auch die nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser mit ein.
Produkte und Leistungen
Mit dem Kommunaldarlehen fördert die IB.SH kommunale Neubau- und Sanierungsinvestitionsmaßnahmen im Bereichen Wasser oder Abwasser. Hierzu gehören Wassernetze sowie langlebige Infrastrukturen in Schleswig-Holstein. Mit Beratungsangeboten und einer langfristigen Zinsbindung geben wir unseren Fördernehmern Planungs-sicherheit mit Blick auf die Gebühren. Die Förderung erfolgt zu 100 Prozent mit einer Zinsbindung bis zu 30 Jahren.
Mit dem Themenkredit Wasserwirtschaft fördert die IB.SH kommunale Neubau- und Sanierungsinvestitionsmaßnahmen im Bereich Wasser oder Abwasser. Hierzu gehören Wassernetze sowie langlebige Infrastrukturen in Schleswig-Holstein. Mit Beratungsangeboten und einer langfristigen Zinsbindung geben wir unseren Fördernehmern Planungssicherheit mit Blick auf die Gebühren. Die Förderung erfolgt zu 100 Prozent mit einer Zinsbindung bis zu 40 Jahren.
Die IB.SH ist Treuhänder für den Kommunalen Investitionsfonds (KIF) und die Bewilligung erfolgt durch das Land. Es werden unter anderem kommunale Neubau- und Sanierungsinvestitionsmaßnahmen im Bereich Wasser bzw. Abwasser unterstützt. Hierzu gehören Wassernetze sowie langlebige Infrastrukturen in Schleswig-Holstein. Mit Beratungsangeboten und einer langfristigen Zinsbindung geben wir unseren Fördernehmern Planungssicherheit mit Blick auf die Gebühren. Die Förderung erfolgt zu 75 Prozent mit einer Zinsbindung und Laufzeit von 20 Jahren (bei 2 Tilgungsfreijahren).
SDG 9 – Industrie, Innovation und Infrastruktur
Das Ziel ist, eine widerstandsfähige Infrastruktur aufzubauen, inklusive und nachhaltige Industrialisierung zu fördern und Innovationen zu unterstützen.
Produkte und Leistungen
Das Infrastruktur-Kompetenzzentrum berät öffentliche Projektträger bei der Vorbereitung und Umsetzung von Investitionsvorhaben zum Erhalt und nachhaltigen Ausbau der Infrastruktur.
Die Breitbandstrategie des Landes Schleswig-Holstein hat das Ziel, dass bis 2025 der überwiegende Teil der Haushalte Schleswig-Holsteins über einen Glasfaseranschluss für schnelles Internet verfügen. Bei der Errichtung der Anschlüsse unterstützen wir Kommunen und Unternehmen mit zinsgünstigen Finanzierungs- und Fördermitteln sowie durch flankierende Beratung. So konnte mit unserer Hilfe der Breitbandausbau in Schleswig-Holstein stark vorangetrieben werden.
Kennzahlen
122 Existenzgründungen wurden finanziell unterstützt und rund 1.586 Unternehmen und Gründungsinteressierte zu ihren geplanten Vorhaben beraten. Die branchenübergreifende Beratung und Kreditvergabe motiviert zur Diversität der Unternehmerlandschaft (zum Beispiel Tourismus, Gesundheit, erneuerbare Energien). Unternehmen und Gründungsinteressierte in Schleswig-Holstein werden durch uns explizit für Nachhaltigkeitsthemen sensibilisiert. Beratungsschwerpunkte in diesem Zusammenhang sind Maßnahmen der Energieeffizienz und des Klimaschutzes sowie der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.
SDG 11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden
Städte und Siedlungen sollen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestaltet werden.
Produkte und Leistungen
Mit unserer Kompetenz in den Bereichen Wohnungs- und Städtebau, Energiewirtschaft, Umwelt und Infrastruktur beraten wir Kommunen und Wohnungsunternehmen und binden weitere Akteurinnen und Akteure ein, um gemeinsam die Wohnraumentwicklung nachhaltig zu verbessern. Mit zahlreichen Produkten fördern wir zukunftsfähige und ganzheitlich durchdachte Planungskonzepte für den Wohnungsbau. Diese sollen Kommunen motivieren, die in ihren Gemeinden vorhandenen Entwicklungs- und Flächenpotenziale zu identifizieren.
Mit unserem Bereich Städtebau fördern wir die Stabilisierung und Aufwertung von Wohnquartieren und verknüpfen dabei bauliche Investitionen der Stadterneuerung mit Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen im Quartier. Im Fokus stehen beispielsweise die Bewältigung der Folgen des wirtschaftlichen und demografischen Strukturwandels, sowie die Stärkung der Innenstädte auf Grundlage städtebaulicher Entwicklungskonzepte. Darüber hinaus soll die überörtliche Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden verbessert werden, um Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten besser bündeln zu können.
Das Infrastruktur-Kompetenzzentrum berät mit Bedarfsanalysen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Das schafft Transparenz und fördert nachhaltige Investitionsentscheidungen in den Städten und Gemeinden.
Die Schaffung von nachhaltigen Städten und Gemeinden wird ebenfalls durch die Soziale Wohnraumförderung unterstützt. Hierzu beraten unsere Spezialistinnen und Spezialisten aus dem Bereich Mietwohnungsbau Kommunen sowie Investoren umfassend. Das wesentliche Ziel der Sozialen Wohnraumförderung ist die Unterstützung von Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.
Gerne stehen wir Ihnen bereits im Vorfeld mit unserem Beratungsangebot, Einschätzungen zur Finanzierung oder einer unverbindlichen Indikation zur Verfügung.
Ein verbindliches Darlehensangebot erhalten Sie direkt von der IB.SH. Die IB.SH arbeitet diskriminierungsfrei mit anderen Banken zusammen.
Was sind Ihre Vorteile?
- Einbindung eines langfristig orientierten Finanzierungspartners
- Kurzfristige Kreditzusagen (i.d.R. innerhalb von 1-2 Bankarbeitstagen)
- Flexible, unbürokratische Abwicklung
- Konditionsabfragen sofort am Telefon möglich
- Möglichkeit zur Optimierung des kommunalen Kreditportfolios
- Einbindung von Mitteln der Europäischen Investitionsbank, der Landwirtschaftlichen Rentenbank und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Prüfung von Fördermöglichkeiten
Wer wird gefördert?
- Städte, Kreise, Ämter, Gemeinden, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände in Schleswig-Holstein
- Wasser-und Bodenverbände (sofern diese kommunale Aufgaben wahrnehmen) in Schleswig-Holstein
- Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts in Schleswig-Holstein
- IHKs, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Was wird gefördert?
- Finanzierung sämtlicher kommunaler Infrastrukturmaßnahmen
- Umfinanzierungen bestehender Kreditengagements
Wie wird gefördert?
- Zinsgünstige Kommunalkredite, auch geringe Darlehenssummen
- Zinsbindungen bis zu 30 Jahren möglich
- Forwardkredite
- Kassenkredite (Laufzeit bis zu 4 Jahren)
- Optimierung des kommunalen Kreditportfolios/Schuldenmanagement
Gemäß Runderlassen des Innenministeriums vom 01.02.2022 zu § 85 und § 87 der Gemeindeordnung erfordert die Vereinbarung der Kreditbedingungen eine ständige Beobachtung des Kapitalmarktes. Bei der Vereinbarung von Kreditbedingungen ist gemäß Runderlass darauf zu achten, dass die Bedingungen tragbar und marktüblich sind. Seitens der Antragstellenden sind Angebote mehrerer Kreditinstitute einzuholen und miteinander auch im Hinblick auf die Haushaltslage der Gemeinde zu vergleichen.
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
formloser Antrag bei der IB.SH per Fax, Telefon (Sprachaufzeichnung) oder E-Mail
Hinweis
Zur Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen schließt die IB.SH kontroverse Geschäftsfelder von einer Förderung aus. Näheres ergibt sich aus dem Punkt b. der Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsleitlinie der IB.SH (abrufbar unter ib-sh.de/nachhaltigkeitsleitlinie).
Bei Fragen hilft

Dirk Marx

Bernd Reichstein




