Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderung)
- Über 700 verschiedene Fortbildungslehrgänge
- Einkommens- und vermögensunabhängige Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
- Bei Vollzeitfortbildungen einkommens- und vermögensabhängig Förderung des Unterhaltsbedarfs
Das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG) ist das altersunabhängige Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet.
Voraussetzungen der Förderung
Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen in allen Wirtschaftsbereichen sind in der Regel förderungsfähig, wenn sie
- gezielt auf eine öffentlich-rechtlich geregelte Prüfung nach den drei beruflichen Fortbildungsstufen des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Fortbildungsabschlüsse (z.B. zum/zur Staatlich anerkannten Erzieher/in) vorbereiten,
- mindestens 400 Unterrichtsstunden, bei Maßnahmen auf der ersten Fortbildungsstufe mindestens 200 Unterrichtsstunden umfassen, wobei bei mehreren Maßnahmeabschnitten die Gesamtdauer maßgebend ist, und
- in Vollzeitform insgesamt nicht länger als drei Jahre und in Teilzeitform nicht länger als vier Jahre, bei Maßnahmen auf der ersten Fortbildungsstufe in Teilzeitform nicht länger als 3 Jahre dauern.
Zusätzlich muss der Teilnehmer oder die Teilnehmerin über die für die Prüfungszulassung erforderliche Vorqualifikation verfügen. Fernunterrichtslehrgänge können ebenfalls gefördert werden, wenn sie neben diesen den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen.
Förderungsart, -höhe und -dauer
Teilnehmer an Aufstiegsfortbildungen können eine Förderung in Höhe der tatsächlich anfallenden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (Maßnahmebeitrag) bis zu Euro 15.000,00 und eine Förderung für das Meisterprüfungsprojekt/die fachpraktische Arbeit bis zur Hälfte der entstandenen Materialkosten (höchstens Euro 2.000,00) beantragen. Der Maßnahmebeitrag und das Meisterprüfungsprojekt werden als Zuschuss und Darlehen gewährt. Der Zuschussanteil beträgt 50 %. Über den jeweiligen Differenzbetrag besteht ein Anspruch auf Abschluss eines Darlehensvertrages mit der KfW Bankengruppe.
Bei Maßnahmen in Vollzeitform wird zusätzlich ein monatlicher Beitrag zur Deckung des Unterhaltsbedarfs als Vollzuschuss gewährt. Der Unterhaltsbeitrag beläuft sich auf monatlich
- max. Euro 1.019,00 für Alleinstehende
- max. Euro 1.254,00 für Alleinstehende mit einem Kind
- max. Euro 1.254,00 für Verheiratete
- max. Euro 1.489,00 für Verheiratete mit einem Kind
- max. Euro 1.724,00 für Verheiratete mit zwei Kindern
Die Höhe des monatlichen Unterhaltsbeitrages ist abhängig von
- dem Einkommen / Vermögen des Teilnehmers während des Bewilligungszeitraumes bzw. zum Zeitpunkt der Antragstellung
- dem Einkommen des Ehegatten / eingetragenen Lebenspartners
- der Art der Krankenversicherung (familienversichert, pflichtversichert, freiwillig versichert)
Alleinerziehende können zusätzlich einen monatlichen Zuschuss für die Betreuung eines Kindes bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Höhe von 150,00 Euro pro Kind beantragen.
Für Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die sich unverzüglich zur Prüfung angemeldet haben, werden diese Leistungen auf Antrag in Form eines zinsgünstigen Darlehens bis zum Ablauf des Monats gewährt, in dem der letzte Prüfungstag liegt, jedoch höchstens für drei weitere Monate (Prüfungsvorbereitungsphase/Formblatt G).
Darlehensbedingungen
Das Darlehen ist während der Fortbildung und einer anschließenden zweijährigen Karenzzeit - höchstens jedoch sechs Jahre - zins- und tilgungsfrei. Mit Beginn der Rückzahlung ist das Darlehen mit einem Zinssatz, der in der Regel unter dem marktüblichen Zinssatz liegt, zu verzinsen. Der Darlehensnehmer hat das Darlehen innerhalb von zehn Jahren mit monatlichen Raten von mindestens 128 Euro zu tilgen. Das Darlehen kann auch innerhalb der Karenzzeit in einem Betrag vollständig zurückbezahlt werden, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben wird.
Bei Bestehen der Fortbildungsprüfung werden auf Antrag 50 % des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren erlassen.
Gründen oder übernehmen Geförderte nach bestandener Abschlussprüfung innerhalb von drei Jahren nach Beendigung der Maßnahme im Inland ein Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz oder erweitern einen bestehenden Gewerbebetrieb und tragen sie dafür überwiegend die unternehmerische Verantwortung,wird unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag das bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällige gewordene Restdarlehen für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in voller Höhe erlassen.
Der Antrag auf diesen Erlass ist bei der KfW-Bankengruppe in Bonn zu stellen, die unter der Tel. Nr. 0228-831-0 auch Ansprechpartner für Nachfragen zum Darlehen ist.
Antragstellung
Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung einer Aufstiegsfortbildung rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme, da die Bearbeitungszeit wegen des hohen Antragsaufkommens bis zu 3 Monate ab Vorlage der vollständigen Unterlagen betragen kann. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass Rückfragen zur Vollständigkeit der Unterlagen nicht telefonisch bestätigt werden können.
Unterhaltsbeiträge und Kinderbetreuungskosten werden ab Beginn des Monats geleistet, in dem der Lehrgang tatsächlich beginnt, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. Eine rückwirkende Bewilligung von Unterhaltsbeiträgen ist nicht möglich. Der Maßnahmebeitrag muss spätestens bis zum letzten Unterrichtstag der Maßnahme oder eines jeden Maßnahmeabschnitts bei der zuständigen Stelle beantragt werden, Prüfungsgebühren können gegen Vorlage der Rechnung nachgefördert werden. Die entstandenen Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt / die fachpraktische Arbeit können unter Vorlage des Formblattes M beantragt werden.
Zuständige Stelle in Schleswig-Holstein (für Teilnehmer/innen mit ständigem Wohnsitz in Schleswig-Holstein) ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Zur Helling 5-6, 24143 Kiel.
Online-Antragsverfahren
Sie haben auch die Möglichkeit, Ihren Antrag auf Aufstiegsfortbildungsförderung bei der IB.SH elektronisch (online) über das Online-Antragsportal AFBG Digital zu stellen.
Über den folgenden Link werden Sie zum Online-Antragsportal weitergeleitet:
Datenschutz
Informationen zu Ihren datenschutzrechtlichen Informationsrechten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie unter: www.aufstiegs-bafoeg.de. Den für die Investitionsbank Schleswig-Holstein zuständigen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per E-Mail unter: datenschutzbeauftragter[at]ib-sh.de
Hinweis
Wir erhalten im Jahr rund 8.000 Anträge auf Aufstiegs-BAföG. Einige davon müssen wir aufgrund der vorgegebenen Förderkriterien ablehnen. In manchen Fällen müssen wir weitere Einzelheiten mit Ihnen oder mit den Bildungsträgern oder anderen Bundesländern abstimmen, wodurch die Bearbeitung dann leider manchmal etwas länger dauern kann. In anderen Fällen kommt es sicherlich auch mal vor, dass uns Fehler unterlaufen – die wir aber selbstverständlich gerne korrigieren, sobald sie uns gewahr werden. Wir verstehen, dass es für Sie wichtig ist, Ihre Weiterbildungsmaßnahme gründlich und mit genügend Vorlauf zu planen. Unser Ziel ist es deshalb immer, alle Anträge best- und schnellstmöglich zu bearbeiten und zu entscheiden.
Mit den Anträgen einher gehen jährlich etwa 27.000 telefonische Beratungsgespräche, die unsere Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter führen. Sollten Sie deshalb einmal nicht sofort durchkommen, versuchen Sie es bitte nach kurzer Zeit erneut. Wir danken herzlich für Ihr Verständnis.
Kontakt zum Aufstiegs-BAföG
Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr, zusätzlich Dienstag 14.00 bis 17.00 Uhr
0431-9905 4444