Kommunale Krankenhaus- und Fachklinikfinanzierung
- zinsgünstiges Darlehen der IB.SH
- Übernahme des Schuldendienstes durch das Land Schleswig-Holstein
Mit der Kommunalen Krankenhaus- und Fachklinikfinanzierung werden investive Maßnahmen in Krankenhäuser und Fachkliniken in Schleswig-Holstein gefördert.
Was sind Ihre Vorteile?
- zinsgünstiges Darlehen der IB.SH
- Übernahme des Schuldendienstes durch das Land Schleswig-Holstein
Wer wird gefördert?
Krankenhaus- und Fachklinikträger, die vom Land anerkannt sind
Was wird gefördert?
investive Maßnahmen in Krankenhäuser und Fachkliniken in Schleswig-Holstein auf Grundlage von gesetzlichen Regelungen (siehe Downloads)
Wie wird gefördert?
- Darlehen der IB.SH
- Schuldendienst wird durch das Land Schleswig-Holstein getragen
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
Anträge sind beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein erhältlich und einzureichen
Bei Fragen hilft

Externe Ansprechpartner

Martin Maus
