Kommunale Krankenhaus- und Fachklinikfinanzierung

  • zinsgünstiges Darlehen der IB.SH
  • Übernahme des Schuldendienstes durch das Land Schleswig-Holstein

Mit der Kommunalen Krankenhaus- und Fachklinikfinanzierung werden investive Maßnahmen in Krankenhäuser und Fachkliniken in Schleswig-Holstein gefördert.


Was sind Ihre Vorteile?

  • zinsgünstiges Darlehen der IB.SH
  • Übernahme des Schuldendienstes durch das Land Schleswig-Holstein

Wer wird gefördert?

Krankenhaus- und Fachklinikträger, die vom Land anerkannt sind

Was wird gefördert?

investive Maßnahmen in Krankenhäuser und Fachkliniken in Schleswig-Holstein auf Grundlage von gesetzlichen Regelungen (siehe Downloads)

Wie wird gefördert?

  • Darlehen der IB.SH
  • Schuldendienst wird durch das Land Schleswig-Holstein getragen

Wie ist Ihr Weg zur Förderung?

Anträge sind beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein erhältlich und einzureichen

Bei Fragen hilft

Externe Ansprechpartner

Martin Maus

KHG-Darlehen
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren
0431 988-5420

Frank Schlüter

LHO-Darlehen
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren
0431 988-5418