Kommunaler Investitionsfonds (KIF)

  • zinsvergünstigtes Darlehen
  • mit anderen Förderprodukten kombinierbar
  • Finanzierungsmodelle im Rahmen Öffentlich Privater Partnerschaften möglich

Der Kommunale Investitionsfonds (KIF) stellt zinsvergünstigte Darlehen und Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur in Schleswig-Holstein zur Verfügung.


Was sind Ihre Vorteile?

  • zinsvergünstigtes Darlehen 
  • Darlehen und Zuschüsse sind mit anderen IB.SH Produkten und Produkten anderer Fördergeber kombinierbar

Wer wird gefördert?

  • Städte
  • Gemeinden
  • Kreise
  • Ämter
  • Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Zweckverbände sowie Wasser- und Bodenverbände (soweit sie kommunale Aufgaben wahrnehmen)
  •  Gesellschaften, soweit sie Aufgaben im Bereich der Schwimmsportstätten wahrnehmen und an denen die Gemeinde mit mehr als 50 Prozent beteiligt ist

in Schleswig-Holstein

Was wird gefördert?

  • kommunale Infrastrukturinvestitionen  (mit Ausnahme von Investitionen in Krankenhäuser, Fachkliniken und Energieerzeugungsanlagen) 
  • kommunale Anteile im Rahmen von Städtebauförderungsmaßnahmen
  • Finanzierungsmodelle im Rahmen Öffentlich Privater Partnerschaften

Projekte in Konversionsstandorten und zur interkommunalen Zusammenarbeit werden vorrangig berücksichtigt.

Wie wird gefördert?

  • förderfähige Kosten: bis zu 75 % der Gesamtkosten einer Investition 
  • bei Städtebauförderungsmaßnahmen kann der kommunale Eigenanteil bis zu einer Höhe von 70 % gefördert werden
  • Darlehensbetrag: mindestens 80.000 Euro
  • Zinssatz für 2024: jährlich 2,25 % nominal

Wie ist Ihr Weg zur Förderung?

  • Anträge sind bis zum 31.12. eines jeden Jahres (für im folgenden Jahr geplante Maßnahmen) beim Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein einzureichen
  • Anträge von kreisangehörigen Gemeinden, Ämtern und Zweckverbänden sind vorab über die Landrätin / den Landrat zu leiten
  • kreisfreie Städte können Anträge direkt beim Innenministerium einreichen

Was ist noch wichtig?

  • Mittel werden grundsätzlich im Rahmen einer Festbetrags-Finanzierung bewilligt
  • es gibt feste Auszahlungsfristen
     

Bei Fragen hilft

Portrait von Anja Lüneberg

Anja Lüneberg

Kreditspezialistin
0431 9905-3366

Externe Ansprechpartner

Stephanie Manske

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS)
0431 988-2862

Marc-Oliver Will

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS)
0431 988-3128