Jugendaufbauwerk Schleswig-Holstein (JAW)

  • Gefördert werden: Investitionsmaßnahmen in den Einrichtungen
  • Bildungsmaßnahmen zur Unterstützung benachteiligter Jugendlicher
  • Bildungsmaßnahmen für volljährige Geflüchtete

Das JAW ist ein wesentlicher Baustein der Arbeitsmarkt-, Jugend-, Sozial- und Gesellschaftspolitik des Landes. Das Jugendaufbauwerk wurde mit dem Landesgesetz über das Jugendaufbauwerk Schleswig-Holstein vom 13. Dezember 1949 gegründet. Derzeit arbeiten 18 Einrichtungen im Jugendaufbauwerk und bilden auf freiwilliger Basis einen Verbund. Das Jugendaufbauwerk ist in Schleswig-Holstein flächendeckend vertreten und leistet einen unverzichtbaren Beitrag für die berufliche Qualifizierung junger Menschen, die Probleme beim Einstieg in den Beruf haben.


Aufgabe des Landes

Das Gesetz über das Jugendaufbauwerk Schleswig-Holstein weist dem Land folgende Aufgaben zu:

  • Bereitstellung von Investitionsmitteln nach Maßgabe des Landeshaushalts
  • Wahrnehmung der Fachaufsicht und der Heimaufsicht nach den Landesbestimmungen
  • Begleitung der Qualitätsentwicklung und -sicherung,
  • Wahrnehmung zentraler Funktionen für alle Einrichtungen.

Ziele und Inhalte 

Ziel der Bildungsmaßnahmen des Jugendaufbauwerks sind die Herstellung der Ausbildungsreife und Beschäftigungsfähigkeit zur dauerhaften Eingliederung in das Erwerbssystem. Dies wird insbesondere erreicht mit:

  • dem Aufbau und der Festigung einer tragfähigen Lern- und Leistungsmotivation
  • der Förderung von Eigenverantwortung, Selbstständigkeit, der Lern- und Entscheidungskompetenz
  • der mittelbaren Unterstützung im Schulleistungsbereich, der Förderung der individuellen Berufswahlkompetenz, der Vorbereitung auf den Nacherwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses sowie Schulsozialarbeit,
  • der Förderung erkannter Stärken und der Herstellung von Teamfähigkeit,
  • Berufsorientierung in Zusammenarbeit mit allgemein bildenden Schule,
  • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen,
  • Flucht & Migration: Perspektiven für junge Flüchtlinge, Integrationsmaßnahmen.

Fach-, Methoden-, Lern und Sozialkompetenz werden in Werkstatt, Berufsschule, Internat und in betrieblichen Praktikumsstellen von Wirtschaft und Verwaltungen vermittelt. Sie werden ergänzt durch lebenspraktische Förderung sowie durch eigenverantwortliche Entwicklung von Lernbereitschaft und Arbeitshaltung. Informationstechnische Bildungselemente sind integraler Bestandteil aller Maßnahmen, die das Jugendaufbauwerk anbietet. Über Partnerschaften mit Dänemark, Frankreich und weiteren europäischen und außereuropäischen Ländern leistet das Jugendaufbauwerk einen Beitrag zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und stellt reale Lernorte zur Herausbildung interkultureller Kompetenzen zur Verfügung. 

Aufnahme junger Menschen 

Jugendliche und junge Erwachsene wenden sich an die örtliche Arbeitsagentur, die zuständigen Jobcenter vor Ort, um an einem Bildungsangebot in einer Einrichtung der Jugendaufbauwerke teilnehmen zu können. Die Arbeitsagentur beziehungsweise die Jobcenter erteilen weitere Auskünfte und sind für die Bewilligung von Berufsausbildungsbeihilfe zuständig. Die Teilnahme ist freiwillig und für junge Leute bis zu 25 Jahren möglich. Die Arbeitsagentur beziehungsweise die genannten zuständigen Stellen erteilen weitere Auskünfte und sind für die Bewilligung von Berufsausbildungsbeihilfe zuständig. Die Teilnahme ist freiwillig und für junge Leute bis zu 25 Jahren möglich. 

Unterstützung bei Investitionsmaßnahmen durch die IB.SH 

Für die Investitionsmaßnahmen und die genannten Bildungsmaßnahmen in den Einrichtungen des Jugendaufbauwerks Schleswig-Holstein stellt das Land Mittel aus dem Landeshaushalt zur Verfügung. Mit der Abwicklung dieser Zuwendungen wurde die IB.SH beauftragt. Die geltenden Richtlinien und die erforderlichen Formulare für die Abrechnung der Mittel finden Sie im Download Bereich.

Ab 2023 sind die Anträge direkt beim Schleswig-Holsteinischen Institut für Berufliche Bidlung (SHIBB) zu stellen.

Bei Fragen hilft

Portrait von Andrea Albrecht

Andrea Albrecht

Sachbearbeiterin Zuschussprogramme
0431 9905-2790

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