Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Altlastensanierung und Flächenrevitalisierung

  • Förderung von Flächenrecycling und Altlastensanierung
  • Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie aus Landesmitteln.


Ziel der Fördermaßnahme

Ziel der Förderung nach dieser Richtlinie ist es, insbesondere in stark überprägten urbanen Räumen umweltschädliche Altlasten zu sanieren und versiegelte bzw. mindergenutzte Flächen durch eine ökologische Aufwertung zu revitalisieren. 
Der Boden ist aufgrund seiner natürlichen Funktionen nicht nur eine wichtige Grundlage für die biologische Vielfalt, sondern er hat aufgrund seiner vielfältigen Speicher- und Filterfunktionen auch eine große ökologische, wasserwirtschaftliche und klimarelevante Bedeutung. Mit Hilfe dieser Fördermaßnahme soll der Boden als natürliche Ressource und Bestandteil des Naturhaushaltes geschützt und beeinträchtigte natürliche Bodenfunktionen wiederhergestellt werden, um einen Beitrag zum Schutz der Ressource Boden, zum Schutz des Grundwassers, der menschlichen Gesundheit, zur Verbesserung der biologischen Vielfalt und zur Anpassung an den Klimawandel zu leisten. 

Wie ist Ihr Weg zur Förderung?

Die digitale Antragstellung ist ab sofort über das Serviceportal des Landes möglich. Sie benötigen ein Servicekonto, um online Anträge zu stellen und Rückmeldungen dazu zu erhalten. Für eine Nutzung für das Landesprogramm Wirtschaft muss Ihr Servicekonto mit dem Elster-Zertifikat Ihres Unternehmens authentifiziert worden sein. Hier erfahren Sie mehr zur digitalen Antragstellung und Kommunikation im Landesprogramm Wirtschaft.

Bitte beachten Sie, dass ein digitaler Antrag inkl. Anlagen aktuell maximal 30 MB umfassen darf. Anträge, die ein größeres Datenvolumen haben, können versendet, aber nicht zugestellt werden. Aktuell erscheint in diesen Fällen keine Fehlermeldung. An der Lösung dieses technischen Problems wird gearbeitet. Beachten Sie daher bitte in der Zwischenzeit selbst, dass die aufsummierte Größe aller Anhänge zu Ihrem Antrag maximal 28 MB beträgt, damit Ihr Antrag zugestellt werden kann.

Parallel dazu wird auch an der Digitalisierung der weiteren in einem Zuwendungsverfahren zum Einsatz kommenden Formulare/Prozesse (z.B. Erstattungsantrag, Hochladen Belege, Verwendungsnachweise) gearbeitet. Dabei erfolgt in einem ersten Schritt die Bereitstellung für die aus dem EFRE geförderten Vorhaben. Nach den Vorgaben der Europäischen Kommission müssen diese in der neuen Förderperiode 2021-2027 vollständig elektronisch durchgeführt werden.

In einem zweiten Schritt erfolgt dann deren Bereitstellung für die aus der GRW oder ausschließlich mit Mitteln des Landes geförderten Vorhaben. Bis dahin können abweichend von Ziff. 2.1 der AFG LPW 2021 Erstattungsanträge und Verwendungsnachweise ausschließlich schriftlich bei der IB.SH eingereicht werden.

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Femke Rethorn

Beraterin Landesprogramm Wirtschaft
0431 9905-3326

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