
Digitale Kommunikation im LPW 2021-2027
Zu Ihrer Projektidee und Ihren geförderten Vorhaben möchten wir digital mit Ihnen kommunizieren.
Förderanträge sind digital über das Serviceportal des Landes zu stellen. Sie benötigen dafür ein Servicekonto, das mit dem Elster-Zertifikat Ihres Unternehmens authentifiziert worden ist.
Hier können Sie ein Servicekonto erstellen.
Sollten Sie noch kein Elsterzertifikat haben, registrieren Sie sich bitte zunächst im Elster-Portal. Die Zertifikatsdatei erhalten Sie am Ende der Registrierung.
Bitte beachten Sie, dass ein digitaler Antrag inkl. Anlagen aktuell maximal 30 MB umfassen darf.
Bitte beachten Sie des Weiteren bei Anträgen für die nachhaltige Wärmeversorgung, die Altlastensanierung und Flächenrevitalisierung, die nachhaltige städtische Mobilität, den Digital Learning Campus und die KI Anwendungszentren: Anträge, die ein größeres Datenvolumen haben, können versendet, aber nicht zugestellt werden. Aktuell erscheint in diesen Fällen keine Fehlermeldung. An der Lösung dieses technischen Problems wird gearbeitet. Beachten Sie daher bitte in der Zwischenzeit selbst, dass die aufsummierte Größe aller Anhänge zu Ihrem Antrag maximal 28 MB beträgt, damit Ihr Antrag zugestellt werden kann.
Ist die Einreichung weiterer Dokumente für die Antragstellung notwendig, reichen Sie diese bitte nach Erhalt einer Bestätigungsnachricht über das Postfach Ihres Servicekontos ein.
Wie Sie ein Servicekonto einrichten, und sich mithilfe Ihres Elsterzertifikats authentifizieren, erfahren Sie im nachfolgenden Video.
Sie können sich dieses YouTube-Video direkt auf unserer Internetseite anschauen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dabei personenbezogene Daten (z. B. Ihre IP-Adresse) an YouTube übermittelt werden. Unsere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.
Video anschauen
Weiterführende Informationen zum Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein finden Sie hier.
Auch die der Antragstellung nachfolgenden Prozessschritte im Zuwendungsverfahren werden nach und nach digitalisiert (z.B. Erstattungsantrag, Verwendungsnachweis). Dabei erfolgt in einem ersten Schritt die Bereitstellung für die aus dem EFRE geförderten Vorhaben. Nach den Vorgaben der Europäischen Kommission müssen diese in der neuen Förderperiode 2021-2027 vollständig elektronisch durchgeführt werden.
In einem zweiten Schritt erfolgt dann deren Bereitstellung für die aus der GRW oder ausschließlich mit Mitteln des Landes geförderten Vorhaben. Bis dahin können abweichend von Ziff. 2.1 der AFG LPW 2021 Erstattungsanträge und Verwendungsnachweise ausschließlich schriftlich bei der IB.SH eingereicht werden.
Sollten Ihnen die digitale Kommunikation nicht möglich sein, können Sie im Ausnahmefall die papierhafte, postalische Kommunikation beantragen.