Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme

  • Förderung von Vorhaben, die den Neubau und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen und den Einsatz erneuerbarer Energien in diesen berücksichtigen
  • Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).


Ziel der Fördermaßnahme

Mit dieser Maßnahme wird die in der vorherigen Förderperiode erfolgreich und mit hoher Nachfrage gestartete Förderung von Investitionen in nachhaltige Wärme- und Kälteversorgungssysteme fortgeführt. Ziel der Maßnahme ist es, die Energiewende voranzutreiben, indem verstärkt erneuerbare Energien in der Wärme- und Kälteversorgung genutzt werden. Gefördert werden Vorhaben, die den Neubau und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen und den Einsatz erneuerbarer Energien in diesen berücksichtigen und somit einen Beitrag zum Umstieg zu CO2-freien Energieträgern leisten. 

Wie ist Ihr Weg zu Förderung?

Die digitale Antragstellung ist ab sofort über das Serviceportal des Landes möglich. Sie benötigen ein Servicekonto, um online Anträge zu stellen und Rückmeldungen dazu zu erhalten. Für eine Nutzung für das Landesprogramm Wirtschaft muss Ihr Servicekonto mit dem Elster-Zertifikat Ihres Unternehmens authentifiziert worden sein. Hier erfahren Sie mehr zur digitalen Antragstellung und Kommunikation im Landesprogramm Wirtschaft.

Bitte beachten Sie, dass ein digitaler Antrag inkl. Anlagen aktuell maximal 30 MB umfassen darf. Anträge, die ein größeres Datenvolumen haben, können versendet, aber nicht zugestellt werden. Aktuell erscheint in diesen Fällen keine Fehlermeldung. An der Lösung dieses technischen Problems wird gearbeitet. Beachten Sie daher bitte in der Zwischenzeit selbst, dass die aufsummierte Größe aller Anhänge zu Ihrem Antrag maximal 28 MB beträgt, damit Ihr Antrag zugestellt werden kann.

Parallel dazu wird auch an der Digitalisierung der weiteren in einem Zuwendungsverfahren zum Einsatz kommenden Formulare/Prozesse (z.B. Erstattungsantrag, Hochladen Belege, Verwendungsnachweise) gearbeitet. Dabei erfolgt in einem ersten Schritt die Bereitstellung für die aus dem EFRE geförderten Vorhaben. Nach den Vorgaben der Europäischen Kommission müssen diese in der neuen Förderperiode 2021-2027 vollständig elektronisch durchgeführt werden.

In einem zweiten Schritt erfolgt dann deren Bereitstellung für die aus der GRW oder ausschließlich mit Mitteln des Landes geförderten Vorhaben. Bis dahin können abweichend von Ziff. 2.1 der AFG LPW 2021 Erstattungsanträge und Verwendungsnachweise ausschließlich schriftlich bei der IB.SH eingereicht werden.

Bei Fragen hilft

Portrait von Thilo Dorloff

Thilo Dorloff

Arbeitsmarkt- und Strukturförderung
Beratung und Bewilligung
0431 9905-5920
Portrait von Femke Rethorn

Femke Rethorn

Arbeitsmarkt- und Strukturförderung
Beratung und Bewilligung
0431 9905-3326

Das könnte Sie auch interessieren