Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme

  • Förderung von Vorhaben, die den Neubau und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen und den Einsatz erneuerbarer Energien in diesen berücksichtigen
  • Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).

Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung

Durch diese Förderung unterstützte Vorhaben wirken, je nach Mitteleinsatz, auf folgende Sustainable Development Goals.

Logo SDG 7 – Bezahlbare und saubere Energie

SDG 7 – Bezahlbare und saubere Energie

Jeder Mensch soll einen sicheren Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie haben. Für Schleswig-Holstein ist hier insbesondere der Ausbau der erneuerbaren Energien relevant.

Produkte und Leistungen

Die Unterstützung der Energiewende und des Umwelt- und Klimaschutzes sowie einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung stehen seit Jahren im Fokus unserer Förderaktivitäten. Spezifische Beratungskompetenzen unserer IB.SH Energieagentur und unserer Wohnquartiersentwicklung sorgen für die nötige Transparenz bei Investitionsentscheidungen für energiewirtschaftliche und umweltschutzorientierte Vorhaben. Die IB.SH Energieagentur steht sowohl für die Bereiche der Bank als auch für die Kundinnen und Kunden, deren Hausbanken und für das Land als sach- und fachkundige Ansprechpartnerin bei vielfältigen energiewirtschaftlichen und ökologischen Fragestellungen bereit und ist zentraler Bestandteil des Branchennetzwerks in Schleswig-Holstein.

Die Wohnquartierslotsinnen und Wohnquartierslotsen beraten Kommunen zu Förderprogrammen wie z. B. der Energetischen Stadtsanierung und unterstützen beim Antragsprozess bis hin zur Bewilligung. Im Vordergrund dieser Förderprogramme steht meist die Analyse von Wohn- und Stadtquartieren hinsichtlich der Energieeffizienz mit dem Ziel, das aufgedeckte Entwicklungspotenzial umzusetzen.

Kennzahlen

Wir treiben die Energiewende unter anderem mit der Finanzierung von erneuerbaren Energien voran. In 2024 wurden 9 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 55 MW finanziell unterstützt. Mit der dadurch erzeugten Strommenge können rechnerisch ca. 35.000 Haushalte in Schleswig-Holstein mit grünem Strom versorgt werden.

Logo SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum

SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum

Es gilt, ein dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit zu fördern.

Produkte und Leistungen

Unser Firmenkundenbereich begleitet kleine und mittlere Unternehmen in allen Phasen, von der Gründung bis zur Expansion. Ziel der Förderung ist unter anderem eine nachhaltige Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.

In die Zuschussprogramme Landesprogramm Wirtschaft und Landesprogramm Arbeit fließen unter anderem Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Ziel der Förderung sind Investitionen in Wachstum und Beschäftigung für ganz Schleswig-Holstein.

Kennzahlen

Da der Erhalt und Aufbau von Arbeitsplätzen eines der Kreditvergabekriterien darstellt, erzielen wir durch die Wirtschaftsförderung eine nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein. So wurden 2024 im Rahmen der Wirtschaftsförderung 809 Arbeitsplätze geschaffen sowie 6.5534 Arbeitsplätze gesichert. Dazu kamen in 2021 die Arbeitsplätze, die durch die Soforthilfeprogramme während der Pandemie gesichert werden konnten.

Logo SDG 13 – Maßnahmen zum Klimaschutz

SDG 13 – Maßnahmen zum Klimaschutz

Es sollen umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergriffen werden.

Produkte und Leistungen

Die Unterstützung der Energiewende und des Umwelt- und Klimaschutzes sowie einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung stehen seit Jahren im Fokus unserer Förderaktivitäten. Spezifische Beratungskompetenzen unserer IB.SH Energieagentur sorgen für die nötige Transparenz bei Investitionsentscheidungen für energiewirtschaftliche und umweltschutzorientierte Vorhaben.

Unternehmen und Gründungsinteressierte in Schleswig-Holstein werden durch uns explizit für Nachhaltigkeitsthemen sensibilisiert. Beratungsschwerpunkte in diesem Zusammenhang sind Maßnahmen der Energieeffizienz und des Klimaschutzes sowie der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.

Um die regionale Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürgern an der Energiewende weiter zu stärken sowie zu ihrem Gelingen beizutragen, wurde das Sondervermögen Bürgerenergie.SH bereitgestellt, dessen Mittelvergabe die IB.SH verwaltet. Über den Bürgerenergiefonds werden Projekte in der Startphase unterstützt, in der noch keine Projektfinanzierung über Kreditinstitute möglich ist. In dieser Phase sind Beratungen, Gutachten und weitere Vorplanungen erforderlich. Sobald die Planungen voranschreiten und eine Finanzierung erfolgt, ist der über den Bürgerenergiefonds bereitgestellte Betrag mitzufinanzieren und an den Fonds zurückzuzahlen.

Kennzahlen

Wir treiben die Energiewende unter anderem mit der Finanzierung von erneuerbaren Energien voran. In 2024 wurden 9 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 85 MW finanziell unterstützt. Mit der dadurch erzeugten Strommenge können rechnerisch ca. 50.000 Haushalte in Schleswig-Holstein mit grünem Strom versorgt werden.


Aktuelle Hinweise:

  1. Wenn Sie bereits einen Förderantrag nach dieser Richtlinie gestellt haben oder dies planen, beachten Sie bitte, dass für die Vergabe von Aufträgen Ziffer 1.12 des Anhangs I der AFG LPW 2021 gilt. Von dieser Regel umfasst haben Sie im Fall einer Subventionierung durch staatliche Stellen über insgesamt 50 % bei der Durchführung von Tiefbaumaßnahmen oder für damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen und Wettbewerbe im Sinne des § 99 Nr. 4 GWB dringend zu beachten, dass weitergehende Bestimmungen, die Sie zur Anwendung von Vergabevorschriften verpflichten, unberührt bleiben (z. B. Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- sowie das Vergabegesetz Schleswig-Holstein -VGSH und die Schleswig-Holsteinische Vergabeordnung -SHVgVO- in den jeweils geltenden Fassungen). Das heißt, dass Sie als zukünftige/r Zuwendungsempfänger/in bei der Beschaffung von Tiefbaumaßnahmen oder damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen im Sinne des § 99 Nr. 4 GWB gleich einem öffentlichen Auftraggeber sämtliche Vorgaben des förmlichen Vergaberechts einzuhalten haben, soweit eine Subventionierung über 50 % insgesamt vorliegt. Damit sind die Vorgaben der VgV, GWB, UVgO, VOB/A, VOB/A-EU gem. GWB, VGSH und SHVgVO einzuhalten.

Ziel der Fördermaßnahme

Mit dieser Maßnahme wird die in der vorherigen Förderperiode erfolgreich und mit hoher Nachfrage gestartete Förderung von Investitionen in nachhaltige Wärme- und Kälteversorgungssysteme fortgeführt. Ziel der Maßnahme ist es, die Energiewende voranzutreiben, indem verstärkt erneuerbare Energien in der Wärme- und Kälteversorgung genutzt werden. Gefördert werden Vorhaben, die den Neubau und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen und den Einsatz erneuerbarer Energien in diesen berücksichtigen und somit einen Beitrag zum Umstieg zu CO2-freien Energieträgern leisten. 

Wie ist Ihr Weg zu Förderung?

Die digitale Antragstellung ist ab sofort über das Serviceportal des Landes möglich. Sie benötigen ein Servicekonto, um online Anträge zu stellen und Rückmeldungen dazu zu erhalten. Für eine Nutzung für das Landesprogramm Wirtschaft muss Ihr Servicekonto mit dem Elster-Zertifikat Ihres Unternehmens authentifiziert worden sein. Hier erfahren Sie mehr zur digitalen Antragstellung und Kommunikation im Landesprogramm Wirtschaft.

Wichtige Hinweise für Antragstellende

  1. Gemäß Ziffer 1.3 der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein (LHO) dürfen Zuwendungen zur Projektförderung nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Hiervon abweichend darf mit dem Vorhaben vor der abschließenden Förderentscheidung nur dann begonnen werden (sog. vorzeitiger Maßnahmebeginn), wenn die bewilligende Stelle (hier: IB.SH) dies auf Antrag schriftlich genehmigt.
  2. Förderungen aus dem Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 können eine Beihilfe darstellen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig im Rahmen der Planung Ihres Vorhabens oder sprechen Sie uns an. Bei Fragen hilft
  3. Bitte achten Sie bei der Planung und Umsetzung Ihres Vorhabens auf die Einhaltung der Vergabebestimmungen. Diese dienen der Sicherstellung eines rechts- und wirtschaftspolitisch geordneten Wettbewerbs, der auf einen effizienten und wirtschaftlichen Einsatz öffentlicher Mittel abzielt. Bei Fragen zu der Vergabe wenden Sie sich bitte frühzeitig an Ihre Rechtsberater oder Beratungsstellen, z. B. Auftragsberatungsstelle (ABST Schleswig-Holstein), damit fehlerhaft vergebene Aufträge nicht zu einem Widerruf oder Ausschluss der Förderung führen.
  4. Bitte beachten Sie, dass in der GRW-Förderung die Förderung der Installation fossiler Heizkessel grundsätzlich unzulässig ist.
    Im EFRE-Programm sind in sehr engen Grenzen gemäß Artikel 7 Abs. 1 lit h) i) der EFRE Verordnung 2021/1058 Investitionen im Zusammenhang mit der Produktion, Verarbeitung, Beförderung, Verteilung, Speicherung oder Verbrennung fossiler Brennstoffe zulässig.

Hinweis zu Erstattungsanträgen

Bitte beachten Sie, dass die Termine für die Einreichung der Erstattungsanträge gem. Ziffer III.1 Ihres Zuwendungsbescheides verpflichtend sind! Nur wenn in dem jeweiligen Abrechnungszeitraum tatsächlich keine Ausgaben angefallen sind, ist eine sog. Fehlanzeige zu einem Termin zulässig.

Bei Fragen hilft

Portrait von Thilo Dorloff

Thilo Dorloff

Berater Landesprogramm Wirtschaft
0431 9905-5920

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