Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme
- Förderung von Vorhaben, die den Neubau und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen und den Einsatz erneuerbarer Energien in diesen berücksichtigen
- Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).
Aktuelle Hinweise:
- Am Dienstag, den 22. Oktober 2024 von 09:30 – 10:30 Uhr wird es eine Online-Veranstaltung zu unserer Datenbank ProNord geben. Im Rahmen der Veranstaltung erhalten Sie praktische Tipps und Informationen über die Einreichung der Erstattungsanträge über ProNord.
Den Link zur Anmeldung zu dieser Veranstaltung finden Sie hier. - Die Förderrichtlinie befindet sich derzeit in Überarbeitung, daher möchten wir Sie an dieser Stelle schon jetzt auf Folgendes hinweisen: Wird für Ihr Vorhaben eine Förderung gem. KWKG bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ebenfalls in Anspruch genommen, so ist dieses Vorhaben bis zum 31.12.2026 abzuschließen. Eine Veröffentlichung der angepassten Förderrichtlinie wird zeitnah erwartet. Förderanträge können weiterhin jederzeit gestellt werden.
- Wenn Sie bereits einen Förderantrag nach dieser Richtlinie gestellt haben oder dies planen, beachten Sie bitte, dass für die Vergabe von Aufträgen Ziffer 1.12 des Anhangs I der AFG LPW 2021 gilt. Von dieser Regel umfasst haben Sie im Fall einer Subventionierung durch staatliche Stellen über insgesamt 50 % bei der Durchführung von Tiefbaumaßnahmen oder für damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen und Wettbewerbe im Sinne des § 99 Nr. 4 GWB dringend zu beachten, dass weitergehende Bestimmungen, die Sie zur Anwendung von Vergabevorschriften verpflichten, unberührt bleiben (z. B. Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- sowie das Vergabegesetz Schleswig-Holstein -VGSH und die Schleswig-Holsteinische Vergabeordnung -SHVgVO- in den jeweils geltenden Fassungen). Das heißt, dass Sie als zukünftige/r Zuwendungsempfänger/in bei der Beschaffung von Tiefbaumaßnahmen oder damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen im Sinne des § 99 Nr. 4 GWB gleich einem öffentlichen Auftraggeber sämtliche Vorgaben des förmlichen Vergaberechts einzuhalten haben, soweit eine Subventionierung über 50 % insgesamt vorliegt. Damit sind die Vorgaben der VgV, GWB, UVgO, VOB/A, VOB/A-EU gem. GWB, VGSH und SHVgVO einzuhalten.
Ziel der Fördermaßnahme
Mit dieser Maßnahme wird die in der vorherigen Förderperiode erfolgreich und mit hoher Nachfrage gestartete Förderung von Investitionen in nachhaltige Wärme- und Kälteversorgungssysteme fortgeführt. Ziel der Maßnahme ist es, die Energiewende voranzutreiben, indem verstärkt erneuerbare Energien in der Wärme- und Kälteversorgung genutzt werden. Gefördert werden Vorhaben, die den Neubau und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen und den Einsatz erneuerbarer Energien in diesen berücksichtigen und somit einen Beitrag zum Umstieg zu CO2-freien Energieträgern leisten.
Wie ist Ihr Weg zu Förderung?
Die digitale Antragstellung ist ab sofort über das Serviceportal des Landes möglich. Sie benötigen ein Servicekonto, um online Anträge zu stellen und Rückmeldungen dazu zu erhalten. Für eine Nutzung für das Landesprogramm Wirtschaft muss Ihr Servicekonto mit dem Elster-Zertifikat Ihres Unternehmens authentifiziert worden sein. Hier erfahren Sie mehr zur digitalen Antragstellung und Kommunikation im Landesprogramm Wirtschaft.
Parallel dazu wird auch an der Digitalisierung der weiteren in einem Zuwendungsverfahren zum Einsatz kommenden Formulare/Prozesse (z.B. Erstattungsantrag, Hochladen Belege, Verwendungsnachweise) gearbeitet. Nach den Vorgaben der Europäischen Kommission müssen diese in der neuen Förderperiode 2021-2027 vollständig elektronisch durchgeführt werden.