Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität

  • Förderung von Strategien und Maßnahmen für eine nachhaltige städtische Mobilität
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Fuß-, Rad- und öffentlichen Nahverkehrs sowie Umbau öffentlicher Räume

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).


Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist in zwei Stufen unterteilt. In einem dem Antragsverfahren vorgeschalteten Verfahren zur Interessenbekundung (1. Stufe) wird darüber entschieden, welche Vorhaben in ein anschließendes Antragsverfahren (2. Stufe) aufgenommen werden. 

Informationen zu den einzureichenden Unterlagen und den geforderten Inhalten für die Interessenbekundung, welche bis zum 30. November 2023 einzureichen ist, finden Sie im Hinweisblatt zum 2. Projektaufruf 2023 und den dazugehörigen Anlagen unter der Rubrik „Antragsunterlagen“ in den Downloads.

 

Wichtig für die Interessenbekundung

  • Die vollständigen Unterlagen müssen über einen Onlinedienst (max. Größe der Anlagen 30 MB) bei der IB.SH nach den verbindlichen Vorgaben des Hinweisblattes zum 2. Projektaufruf 2023 bis zum Donnerstag, den 30. November 2023 eingereicht werden. Früher eintreffende Interessensbekundungen sind willkommen.
  • Es gilt das Eingangsdatum des Posteingangs. Zu spät eingereichte und/oder unvollständige Interessensbekundungen werden von der Förderung ausgeschlossen. Sie können sich den Eingang und die Vollständigkeit der Unterlagen bestätigen lassen, sofern dies zeitlich vor Fristende noch möglich ist.
  • Bitte verwenden Sie ausschließlich den im Projektaufruf genannten Onlinedienst zur Einreichung

Was wird gefördert?

Die Fördermaßnahme ist auf die Unterstützung der Städte und Gemeinden Schleswig-Holsteins bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Maßnahmen für eine nachhaltige städtische Mobilität im Rahmen der nachhaltigen integrierten Stadtentwicklung ausgerichtet. Sie zielt auf die Entlastung öffentlicher Räume vom Autoverkehr durch den Umbau von Verkehrsflächen und die Verringerung des motorisierten Individualverkehrs. Nicht motorisierte Verkehrsarten sollen gefördert und der Umstieg auf den ÖPNV erleichtert werden. Angestrebt wird eine Verringerung der Treibhausgas- und Feinstaubemissionen sowie eine Verbesserung der Luftqualität in den Städten.

Gefördert werden zum einen nicht-investive Mobilitäts- und Radverkehrskonzepte für eine nachhaltige städtische Mobilität.

Und zum anderen folgende investive Bauvorhaben:

  • zur Herstellung und Umgestaltung öffentlicher Infrastruktur zur Optimierung der Verknüpfung verschiedener Verkehrsträger und/oder zur Verbesserung der Infrastruktur für den ÖPNV,
  • zum Ausbau eines attraktiven Fuß- und Radwegenetzes,
  • zum Umbau von öffentlichen Erschließungsanlagen zu Aufenthalts- und Begegnungsräumen,
  • zur Umgestaltung öffentlicher Erschließungsanlagen zur Herstellung von Barrierefreiheit.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden, die als Ober-, Mittel-, Unterzentrum oder Stadtrandkern gemäß Landesverordnung zum zentralörtlichen System in der jeweils geltenden Fassung eingestuft sind. Antragsberechtigte und Zuwendungsempfängerin ist die Gemeinde, in deren Gebiet sich das Vorhaben befindet, für das eine Förderung beantragt wird bzw. auf deren Gebiet sich ein gefördertes Konzept erstreckt.

Beteiligen sich mehrere Gemeinden an einem Vorhaben übernimmt die antragsberechtigte Gemeinde die Funktion der Antragstellerin/Zuwendungsempfängerin. In diesem Fall kann die Zuwendungsempfängerin Fördermittel an beteiligte Gemeinden auf der Grundlage von Verwaltungsvereinbarungen weiterleiten.

Wo ist die Förderung geregelt?

Die Prüfung von Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit einzelner Vorhaben sowie die Entscheidung über die Förderung von Vorhaben richtet sich nach den AFG LPW (Auswahl- und Fördergrundsätze und Regeln für die finanzielle Unterstützung im Rahmen des Landesprogramm Wirtschaft) und der Richtlinie Nachhaltige Stadtentwicklung. Der Richtlinie können Sie auch die genaueren Förderbestimmungen entnehmen. Die genannten Regelungen finden Sie unten auf der Seite im Downloadbereich unter Rechtsgrundlagen.

Wie ist ihr Weg zur Förderung?

Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist in zwei Stufen unterteilt. In einem dem Antragsverfahren vorgeschalteten Verfahren zur Interessenbekundung (1. Stufe) wird darüber entschieden, welche Vorhaben in ein anschließendes Antragsverfahren (2. Stufe) aufgenommen werden.

Sobald Sie eine Benachrichtigung erhalten haben, dass Sie in dem vorgeschalteten Verfahren zur Interessenbekundung (1. Stufe) ausgewählt wurden, können Sie die digitale Antragstellung über das Serviceportal des Landes vornehmen. Sie benötigen ein Servicekonto, um online Anträge zu stellen und Rückmeldungen dazu zu erhalten. Für eine Nutzung für das Landesprogramm Wirtschaft muss Ihr Servicekonto mit dem Elster-Zertifikat Ihres Unternehmens authentifiziert worden sein. Hier erfahren Sie mehr zur digitalen Antragstellung und Kommunikation im Landesprogramm Wirtschaft.

Parallel dazu wird auch an der Digitalisierung der weiteren in einem Zuwendungsverfahren zum Einsatz kommenden Formulare/Prozesse (z.B. Erstattungsantrag, Hochladen Belege, Verwendungsnachweise) gearbeitet. Nach den Vorgaben der Europäischen Kommission müssen diese in der neuen Förderperiode 2021-2027 vollständig elektronisch durchgeführt werden.

Wichtige Hinweise für Antragstellende

  1. Gemäß Ziffer 1.3 der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein (LHO) dürfen Zuwendungen zur Projektförderung nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Hiervon abweichend darf mit dem Vorhaben vor der abschließenden Förderentscheidung nur dann begonnen werden (sog. vorzeitiger Maßnahmebeginn), wenn die bewilligende Stelle (hier: IB.SH) dies auf Antrag schriftlich genehmigt.
  2. Förderungen aus dem Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 können eine Beihilfe darstellen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig im Rahmen der Planung Ihres Vorhabens oder sprechen Sie uns an. Bei Fragen hilft
  3. Bitte achten Sie bei der Planung und Umsetzung Ihres Vorhabens auf die Einhaltung der Vergabebestimmungen. Diese dienen der Sicherstellung eines rechts- und wirtschaftspolitisch geordneten Wettbewerbs, der auf einen effizienten und wirtschaftlichen Einsatz öffentlicher Mittel abzielt. Bei Fragen zu der Vergabe wenden Sie sich bitte frühzeitig an Ihre Rechtsberater oder Beratungsstellen, z. B. Auftragsberatungsstelle (ABST Schleswig-Holstein), damit fehlerhaft vergebene Aufträge nicht zu einem Widerruf oder Ausschluss der Förderung führen.

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