Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität

  • Förderung von Strategien und Maßnahmen für eine nachhaltige städtische Mobilität
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Fuß-, Rad- und öffentlichen Nahverkehrs sowie Umbau öffentlicher Räume

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).

Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung

Durch diese Förderung unterstützte Vorhaben wirken, je nach Mitteleinsatz, auf folgende Sustainable Development Goals.

Logo SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum

SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum

Es gilt, ein dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit zu fördern.

Produkte und Leistungen

Unser Firmenkundenbereich begleitet kleine und mittlere Unternehmen in allen Phasen, von der Gründung bis zur Expansion. Ziel der Förderung ist unter anderem eine nachhaltige Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.

In die Zuschussprogramme Landesprogramm Wirtschaft und Landesprogramm Arbeit fließen unter anderem Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Ziel der Förderung sind Investitionen in Wachstum und Beschäftigung für ganz Schleswig-Holstein.

Kennzahlen

Da der Erhalt und Aufbau von Arbeitsplätzen eines der Kreditvergabekriterien darstellt, erzielen wir durch die Wirtschaftsförderung eine nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein. So wurden 2024 im Rahmen der Wirtschaftsförderung 809 Arbeitsplätze geschaffen sowie 6.5534 Arbeitsplätze gesichert. Dazu kamen in 2021 die Arbeitsplätze, die durch die Soforthilfeprogramme während der Pandemie gesichert werden konnten.

Logo SDG 11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden

SDG 11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden

Städte und Siedlungen sollen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestaltet werden.

Produkte und Leistungen

Mit unserer Kompetenz in den Bereichen Wohnungs- und Städtebau, Energiewirtschaft, Umwelt und Infrastruktur beraten wir Kommunen und Wohnungsunternehmen und binden weitere Akteurinnen und Akteure ein, um gemeinsam die Wohnraumentwicklung nachhaltig zu verbessern. Mit zahlreichen Produkten fördern wir zukunftsfähige und ganzheitlich durchdachte Planungskonzepte für den Wohnungsbau. Diese sollen Kommunen motivieren, die in ihren Gemeinden vorhandenen Entwicklungs- und Flächenpotenziale zu identifizieren.

Mit unserem Bereich Städtebau fördern wir die Stabilisierung und Aufwertung von Wohnquartieren und verknüpfen dabei bauliche Investitionen der Stadterneuerung mit Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen im Quartier. Im Fokus stehen beispielsweise die Bewältigung der Folgen des wirtschaftlichen und demografischen Strukturwandels, sowie die Stärkung der Innenstädte auf Grundlage städtebaulicher Entwicklungskonzepte. Darüber hinaus soll die überörtliche Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden verbessert werden, um Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten besser bündeln zu können.

Das Infrastruktur-Kompetenzzentrum berät mit Bedarfsanalysen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Das schafft Transparenz und fördert nachhaltige Investitionsentscheidungen in den Städten und Gemeinden.

Die Schaffung von nachhaltigen Städten und Gemeinden wird ebenfalls durch die Soziale Wohnraumförderung unterstützt. Hierzu beraten unsere Spezialistinnen und Spezialisten aus dem Bereich Mietwohnungsbau Kommunen sowie Investoren umfassend. Das wesentliche Ziel der Sozialen Wohnraumförderung ist die Unterstützung von Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.

Logo SDG 13 – Maßnahmen zum Klimaschutz

SDG 13 – Maßnahmen zum Klimaschutz

Es sollen umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergriffen werden.

Produkte und Leistungen

Die Unterstützung der Energiewende und des Umwelt- und Klimaschutzes sowie einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung stehen seit Jahren im Fokus unserer Förderaktivitäten. Spezifische Beratungskompetenzen unserer IB.SH Energieagentur sorgen für die nötige Transparenz bei Investitionsentscheidungen für energiewirtschaftliche und umweltschutzorientierte Vorhaben.

Unternehmen und Gründungsinteressierte in Schleswig-Holstein werden durch uns explizit für Nachhaltigkeitsthemen sensibilisiert. Beratungsschwerpunkte in diesem Zusammenhang sind Maßnahmen der Energieeffizienz und des Klimaschutzes sowie der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.

Um die regionale Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürgern an der Energiewende weiter zu stärken sowie zu ihrem Gelingen beizutragen, wurde das Sondervermögen Bürgerenergie.SH bereitgestellt, dessen Mittelvergabe die IB.SH verwaltet. Über den Bürgerenergiefonds werden Projekte in der Startphase unterstützt, in der noch keine Projektfinanzierung über Kreditinstitute möglich ist. In dieser Phase sind Beratungen, Gutachten und weitere Vorplanungen erforderlich. Sobald die Planungen voranschreiten und eine Finanzierung erfolgt, ist der über den Bürgerenergiefonds bereitgestellte Betrag mitzufinanzieren und an den Fonds zurückzuzahlen.

Kennzahlen

Wir treiben die Energiewende unter anderem mit der Finanzierung von erneuerbaren Energien voran. In 2024 wurden 9 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 85 MW finanziell unterstützt. Mit der dadurch erzeugten Strommenge können rechnerisch ca. 50.000 Haushalte in Schleswig-Holstein mit grünem Strom versorgt werden.


Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist in zwei Stufen unterteilt. In einem dem Antragsverfahren vorgeschalteten Verfahren zur Interessenbekundung (1. Stufe) wird darüber entschieden, welche Vorhaben in ein anschließendes Antragsverfahren (2. Stufe) aufgenommen werden. 

Es ist kein weiterer Call geplant.

 

Was wird gefördert?

Die Fördermaßnahme ist auf die Unterstützung der Städte und Gemeinden Schleswig-Holsteins bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Maßnahmen für eine nachhaltige städtische Mobilität im Rahmen der nachhaltigen integrierten Stadtentwicklung ausgerichtet. Sie zielt auf die Entlastung öffentlicher Räume vom Autoverkehr durch den Umbau von Verkehrsflächen und die Verringerung des motorisierten Individualverkehrs. Nicht motorisierte Verkehrsarten sollen gefördert und der Umstieg auf den ÖPNV erleichtert werden. Angestrebt wird eine Verringerung der Treibhausgas- und Feinstaubemissionen sowie eine Verbesserung der Luftqualität in den Städten.

Gefördert werden zum einen nicht-investive Mobilitäts- und Radverkehrskonzepte für eine nachhaltige städtische Mobilität.

Und zum anderen folgende investive Bauvorhaben:

  • zur Herstellung und Umgestaltung öffentlicher Infrastruktur zur Optimierung der Verknüpfung verschiedener Verkehrsträger und/oder zur Verbesserung der Infrastruktur für den ÖPNV,
  • zum Ausbau eines attraktiven Fuß- und Radwegenetzes,
  • zum Umbau von öffentlichen Erschließungsanlagen zu Aufenthalts- und Begegnungsräumen,
  • zur Umgestaltung öffentlicher Erschließungsanlagen zur Herstellung von Barrierefreiheit.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden, die als Ober-, Mittel-, Unterzentrum oder Stadtrandkern gemäß Landesverordnung zum zentralörtlichen System in der jeweils geltenden Fassung eingestuft sind. Antragsberechtigte und Zuwendungsempfängerin ist die Gemeinde, in deren Gebiet sich das Vorhaben befindet, für das eine Förderung beantragt wird bzw. auf deren Gebiet sich ein gefördertes Konzept erstreckt.

Beteiligen sich mehrere Gemeinden an einem Vorhaben übernimmt die antragsberechtigte Gemeinde die Funktion der Antragstellerin/Zuwendungsempfängerin. In diesem Fall kann die Zuwendungsempfängerin Fördermittel an beteiligte Gemeinden auf der Grundlage von Verwaltungsvereinbarungen weiterleiten.

Wo ist die Förderung geregelt?

Die Prüfung von Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit einzelner Vorhaben sowie die Entscheidung über die Förderung von Vorhaben richtet sich nach den AFG LPW (Auswahl- und Fördergrundsätze und Regeln für die finanzielle Unterstützung im Rahmen des Landesprogramm Wirtschaft) und der Richtlinie Nachhaltige Stadtentwicklung. Der Richtlinie können Sie auch die genaueren Förderbestimmungen entnehmen. Die genannten Regelungen finden Sie unten auf der Seite im Downloadbereich unter Rechtsgrundlagen.

Wie ist ihr Weg zur Förderung?

Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist in zwei Stufen unterteilt. In einem dem Antragsverfahren vorgeschalteten Verfahren zur Interessenbekundung (1. Stufe) wird darüber entschieden, welche Vorhaben in ein anschließendes Antragsverfahren (2. Stufe) aufgenommen werden.

Sobald Sie eine Benachrichtigung erhalten haben, dass Sie in dem vorgeschalteten Verfahren zur Interessenbekundung (1. Stufe) ausgewählt wurden, können Sie die digitale Antragstellung über das Serviceportal des Landes vornehmen. Sie benötigen ein Servicekonto, um online Anträge zu stellen und Rückmeldungen dazu zu erhalten. Für eine Nutzung für das Landesprogramm Wirtschaft muss Ihr Servicekonto mit dem Elster-Zertifikat Ihres Unternehmens authentifiziert worden sein. Hier erfahren Sie mehr zur digitalen Antragstellung und Kommunikation im Landesprogramm Wirtschaft.

Wichtige Hinweise für Antragstellende

  1. Gemäß Ziffer 1.3 der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein (LHO) dürfen Zuwendungen zur Projektförderung nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Hiervon abweichend darf mit dem Vorhaben vor der abschließenden Förderentscheidung nur dann begonnen werden (sog. vorzeitiger Maßnahmebeginn), wenn die bewilligende Stelle (hier: IB.SH) dies auf Antrag schriftlich genehmigt. 
    Bitte beachten Sie, dass der Hinweis in Nr. 7.1 Satz 3 der Richtlinie Nachhaltige Stadtentwicklung – nachhaltige städtische Mobilität auf Ziffer 3.2.7 der AFG LPW 2021 aufgrund einer Änderung der Auswahl- und Fördergrundsätze (AFG LPW 2021) nicht mehr relevant ist.
  2. Förderungen aus dem Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 können eine Beihilfe darstellen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig im Rahmen der Planung Ihres Vorhabens oder sprechen Sie uns an. Bei Fragen hilft
  3. Bitte achten Sie bei der Planung und Umsetzung Ihres Vorhabens auf die Einhaltung der Vergabebestimmungen. Diese dienen der Sicherstellung eines rechts- und wirtschaftspolitisch geordneten Wettbewerbs, der auf einen effizienten und wirtschaftlichen Einsatz öffentlicher Mittel abzielt. Bei Fragen zu der Vergabe wenden Sie sich bitte frühzeitig an Ihre Rechtsberater oder Beratungsstellen, z. B. Auftragsberatungsstelle (ABST Schleswig-Holstein), damit fehlerhaft vergebene Aufträge nicht zu einem Widerruf oder Ausschluss der Förderung führen.
  4. Bitte beachten Sie, dass in der GRW-Förderung die Förderung der Installation fossiler Heizkessel grundsätzlich unzulässig ist.
    Im EFRE-Programm sind in sehr engen Grenzen gemäß Artikel 7 Abs. 1 lit h) i) der EFRE Verordnung 2021/1058 Investitionen im Zusammenhang mit der Produktion, Verarbeitung, Beförderung, Verteilung, Speicherung oder Verbrennung fossiler Brennstoffe zulässig.

Hinweis zu Erstattungsanträgen

Bitte beachten Sie, dass die Termine für die Einreichung der Erstattungsanträge gem. Ziffer III.1 Ihres Zuwendungsbescheides verpflichtend sind! Nur wenn in dem jeweiligen Abrechnungszeitraum tatsächlich keine Ausgaben angefallen sind, ist eine sog. Fehlanzeige zu einem Termin zulässig.

Bei Fragen hilft

Portrait von Dr. Cornelia Fessler

Dr. Cornelia Fessler

Beraterin Landesprogramm Wirtschaft
0431 9905-2827

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