Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige integrierte Entwicklung des Tourismus in strukturschwachen Regionen SHs

  • Förderung von touristischen Vorhaben im Binnenland Schleswig-Holsteins in den Bereichen Barrierefreiheit, Digitalisierung und Mobilität
  • Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses

Die Förderung erfolgt im Rahmen des LPW aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln.

Wirkt auf diese SDG ein:

Logo SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum

SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum

Es gilt, ein dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit zu fördern.

Produkte und Leistungen

Unser Firmenkundenbereich begleitet kleine und mittlere Unternehmen in allen Phasen, von der Gründung bis zur Expansion. Ziel der Förderung ist unter anderem eine nachhaltige Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.

In die Zuschussprogramme Landesprogramm Wirtschaft und Landesprogramm Arbeit fließen unter anderem Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Ziel der Förderung sind Investitionen in Wachstum und Beschäftigung für ganz Schleswig-Holstein.

Kennzahlen

Da der Erhalt und Aufbau von Arbeitsplätzen eines der Kreditvergabekriterien darstellt, erzielen wir durch die Wirtschaftsförderung eine nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein. So wurden 2024 im Rahmen der Wirtschaftsförderung 809 Arbeitsplätze geschaffen sowie 6.5534 Arbeitsplätze gesichert. Dazu kamen in 2021 die Arbeitsplätze, die durch die Soforthilfeprogramme während der Pandemie gesichert werden konnten.


Aktuelle Hinweise:

  1. Zu den aktuellen Förderaufrufen für nicht-investive Vorhaben und investive Vorhaben zur Stärkung des Binnenlandtourismus gelangen Sie hier.

  2. Zur Klärung von Fragen zur Antragseinreichung bieten wir jeweils ein Webinar für nicht-investive Vorhaben am 18.06.2025 und für investive Vorhaben am 09.07.2025 an. Details und die Einwahllinks finden sie hier.

Ziel der Fördermaßnahme

Mit dieser neuen Maßnahme im Rahmen des Landesprogramm Wirtschaft (LPW) 2021-2027 soll die Förderung von touristischen Vorhaben abseits der touristischen Schwerpunkträume an der Nord- und Ostseeküste Schleswig-Holsteins fokussiert werden. Ziel der Maßnahme ist es die touristische Attraktivität von Orten und Regionen im Binnenland zu erhöhen und neue Angebote zur Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten zu entwickeln.

In einem ersten Schritt wurde in einem breiten Beteiligungsprozess die "Strategie Binnenlandtourismus Schleswig-Holstein" (Dezember 2023) erarbeitet.

Die Vorhaben müssen im Einklang mit der entwickelten Strategie stehen. Diese Entwicklungsbedarfe bestehen für den Strategieprozess:

  • Nachhaltige Entwicklung, Berücksichtigung lokaler/regionaler Identitäten,
  • gezielter Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten,
  • Mobilität, Digitalisierung,
  • Arbeits- und Fachkräfteentwicklung im Tourismus

In einem zweiten Schritt erfolgt die Auswahl der Vorhaben durch ein Auswahlgremium bei der ARGE Binnenlandtourismus Schleswig-Holstein e.V.

Wie ist Ihr Weg zur Förderung?

Die digitale Antragstellung ist ab sofort über das Serviceportal des Landes möglich.

Handelt es sich bei Ihrem Vorhaben um ein nicht-investives Vorhaben, nutzen Sie bitte das Serviceportal – nicht-investive Vorhaben.

Handelt es sich bei Ihrem Vorhaben um ein investives Vorhaben, nutzen Sie bitte das Serviceportal – investive Vorhaben.

Sie benötigen ein Servicekonto, um online Anträge zu stellen und Rückmeldungen dazu zu erhalten. Für eine Nutzung für das Landesprogramm Wirtschaft muss Ihr Servicekonto mit dem Elster-Zertifikat Ihres Unternehmens/Ihrer Behörde authentifiziert worden sein. Hier erfahren Sie mehr zur digitalen Antragstellung und Kommunikation im Landesprogramm Wirtschaft.

Wichtige Hinweise für Antragstellende

  1. Gemäß Ziffer 1.3 der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein (LHO) dürfen Zuwendungen zur Projektförderung nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Hiervon abweichend darf mit dem Vorhaben vor der abschließenden Förderentscheidung nur dann begonnen werden (sog. vorzeitiger Maßnahmebeginn), wenn die bewilligende Stelle (hier: IB.SH) dies auf Antrag schriftlich genehmigt.
  2. Förderungen aus dem Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 können eine Beihilfe darstellen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig im Rahmen der Planung Ihres Vorhabens oder sprechen Sie uns an. Bei Fragen hilft
  3. Bitte achten Sie bei der Planung und Umsetzung Ihres Vorhabens auf die Einhaltung der Vergabebestimmungen. Diese dienen der Sicherstellung eines rechts- und wirtschaftspolitisch geordneten Wettbewerbs, der auf einen effizienten und wirtschaftlichen Einsatz öffentlicher Mittel abzielt. Bei Fragen zu der Vergabe wenden Sie sich bitte frühzeitig an Ihre Rechtsberater oder Beratungsstellen, z. B. Auftragsberatungsstelle (ABST Schleswig-Holstein), damit fehlerhaft vergebene Aufträge nicht zu einem Widerruf oder Ausschluss der Förderung führen.

Hinweis zu Erstattungsanträgen

Bitte beachten Sie, dass die Termine für die Einreichung der Erstattungsanträge gem. Ziffer III.1 Ihres Zuwendungsbescheides verpflichtend sind! Nur wenn in dem jeweiligen Abrechnungszeitraum tatsächlich keine Ausgaben angefallen sind, ist eine sog. Fehlanzeige zu einem Termin zulässig.

Bei Fragen hilft

Portrait von Grit Bartsch

Grit Bartsch

Beraterin Landesprogramm Wirtschaft
0431 9905-2906

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