Investitionsprogramm Ganztagsausbau (GGSK II) - Antragsfrist endete am 31.12.2025

  • Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote in Grundschulen

Zuschussprogramm für die Entwicklung und Erziehung von Kindern zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten, die Teilhabe von Kindern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben.

Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung

Durch diese Förderung unterstützte Vorhaben wirken, je nach Mitteleinsatz, auf folgendes Sustainable Development Goal.

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SDG 4 – Hochwertige Bildung

Bei diesem Ziel geht es um eine inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung und Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle.

Produkte und Leistungen

Das Infrastruktur-Kompetenzzentrum begleitet Schul- und Hochschulbaumaßnahmen mit dem Ziel einer wirtschaftlichen und nachhaltigen Umsetzung. Mit dem Kommunaldarlehen fördert die IB.SH unter anderem auch kommunale Schulbauvorhaben; Neubau- sowie Sanierungsinvestitionsmaßnahmen. Damit tragen wir dazu bei, die Bildungsinfrastruktur in Schleswig-Holstein zu verbessern. Die Förderung erfolgt zu 100 Prozent mit einer Zinsbindung bis zu 30 Jahren.

Die IB.SH ist Treuhänder für den Kommunalen Investitionsfonds (KIF) und die Bewilligung erfolgt durch das Land. Es werden unter anderem kommunale Schulbauvorhaben, Neubau- sowie Sanierungsinvestitionsmaßnahmen, unterstützt. Damit tragen wir dazu bei, die Bildungsinfrastruktur in Schleswig-Holstein zu verbessern. Die Förderung erfolgt zu 75 Prozent mit einer Zinsbindung und Laufzeit von 20 Jahren (bei 2 Tilgungsfreijahren).

Das Landesprogramm Arbeit wird mit Mitteln des Landes Schleswig-Holstein und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Ziel des Arbeitsmarktprogramms 2021 - 2027 ESF+ ist insbesondere die Förderung von Beschäftigung, Bildung und sozialer Integration. Weitere Zuschussprogramme, mit denen Bildungsmöglichkeiten auf verschiedenen Ebenen verbessert werden sollen, sind zum Beispiel das Aufstiegs-BAföG, das Programm IMPULS 2030 sowie Zuschüsse für Jugendaufbauwerke in Schleswig-Holstein.

Kennzahlen

Im Rahmen der Arbeitsmarkt­ und Strukturförderung bewilligten wir in 2024 über 8.839 Zuschüsse an öffentliche Empfänger, Privatpersonen und Unternehmen. Außerdem konnten wir in 2024 4.626 Personen mit dem Aufstiegs­BAföG begleiten. Darüber hinaus wurden gemeinsam mit langjährigen Partnerinnen und Partnern zahlreiche Projekte zur Aus- und Weiterbildung initiiert.


Antragsbearbeitung

Am 31.3.2026 wurde die 1. Änderung der Richtlinie zur Umsetzung des Investitionsprogramms aufgrund von Finanzhilfen des Bundes und Mitteln des Landes Schleswig-Holstein zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztagsausbau), Ganztagsprogramm II veröffentlicht. Derzeit werden die Anträge durch die IB.SH im Auftrag des Landes geprüft. Ziel ist es, schnellstmöglich für die Antragsteller Klarheit zu verschaffen.

Ablauf der Antragsfrist

Die Antragstellung für das „Investitionsprogramm Ganztagsausbau (GGSK II)“ war bis zum 31.12.2025 (Eingang IB.SH) möglich. Nach diesem Datum eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Zuwendung zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztagsausbau).

Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen bei der Gewährleistung der Ganztagsbetreuung. 

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarerZuschuss im Wege der Projektförderung gewährt. Sie stellt eine Anteilsfinanzierung dar. Die Zuwendung kann bis zu 85 Prozent der tatsächlich zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

Was wird gefördert?

  • Neubau-, Umbau und Erweiterungsbaumaßnahmen einschl. Erwerb von Gebäuden und Grundstücken
  • Sanierungsmaßnahmen
  • Ausstattungsinvestitionen einschl. deren Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme
  • Investive Begleitmaßnahmen

Wie wird gefördert?

Mit der Abwicklung der Zuwendung wurde die IB.SH beauftragt.

Wichtiger Hinweis

Anträge konnten ab dem 1.9.2024 gestellt werden.

Die Antragsfrist endete am 31.12.2025.

 

Bei Fragen hilft

Portrait von Guido Kausch

Guido Kausch

Sachbearbeiter Zuschussprogramme
0431 9905-2860

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