Investitionsprogramm Ganztagsausbau (GGSK II)
- Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote in Grundschulen
Zuschussprogramm für die Entwicklung und Erziehung von Kindern zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten, die Teilhabe von Kindern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben.
Wirkt auf dieses SDG ein:
SDG 4 – Hochwertige Bildung
Bei diesem Ziel geht es um eine inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung und Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle.
Produkte und Leistungen
Das Infrastruktur-Kompetenzzentrum begleitet Schul- und Hochschulbaumaßnahmen mit dem Ziel einer wirtschaftlichen und nachhaltigen Umsetzung. Mit dem Kommunaldarlehen fördert die IB.SH unter anderem auch kommunale Schulbauvorhaben; Neubau- sowie Sanierungsinvestitionsmaßnahmen. Damit tragen wir dazu bei, die Bildungsinfrastruktur in Schleswig-Holstein zu verbessern. Die Förderung erfolgt zu 100 Prozent mit einer Zinsbindung bis zu 30 Jahren.
Die IB.SH ist Treuhänder für den Kommunalen Investitionsfonds (KIF) und die Bewilligung erfolgt durch das Land. Es werden unter anderem kommunale Schulbauvorhaben, Neubau- sowie Sanierungsinvestitionsmaßnahmen, unterstützt. Damit tragen wir dazu bei, die Bildungsinfrastruktur in Schleswig-Holstein zu verbessern. Die Förderung erfolgt zu 75 Prozent mit einer Zinsbindung und Laufzeit von 20 Jahren (bei 2 Tilgungsfreijahren).
Das Landesprogramm Arbeit wird mit Mitteln des Landes Schleswig-Holstein und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Ziel des Arbeitsmarktprogramms 2021 - 2027 ESF+ ist insbesondere die Förderung von Beschäftigung, Bildung und sozialer Integration. Weitere Zuschussprogramme, mit denen Bildungsmöglichkeiten auf verschiedenen Ebenen verbessert werden sollen, sind zum Beispiel das Aufstiegs-BAföG, das Programm IMPULS 2030 sowie Zuschüsse für Jugendaufbauwerke in Schleswig-Holstein.
Kennzahlen
Im Rahmen der Arbeitsmarkt und Strukturförderung bewilligten wir in 2024 über 8.839 Zuschüsse an öffentliche Empfänger, Privatpersonen und Unternehmen. Außerdem konnten wir in 2024 4.626 Personen mit dem AufstiegsBAföG begleiten. Darüber hinaus wurden gemeinsam mit langjährigen Partnerinnen und Partnern zahlreiche Projekte zur Aus- und Weiterbildung initiiert.
News zum Ablauf der Antragsfrist
Die Antragstellung für das „Investitionsprogramm Ganztagsausbau (GGSKII)“ ist noch bis zum 31.12.2025 (Eingang IB.SH) auf Basis der aktuell gültigen Förderrichtlinie möglich. Nach diesem Datum eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Für die Einreichung verwenden Sie bitte das in den „Downloads“ hinterlegte Antragsformular.
Für etwaige Fragen zur Antragstellung sind wir auch zwischen den Tagen am 29.12. und 30.12.2025 in der Zeit von 9 bis 16 Uhr für Sie erreichbar.
Sollten Sie beabsichtigen, den Antrag erst am 31.12.2025 einzureichen, bitten wir Sie, uns vorab zu informieren.
Zuwendung zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztagsausbau).
Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen bei der Gewährleistung der Ganztagsbetreuung. Auf Schleswig-Holstein entfallen 93 Millionen.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt. Sie stellt eine Anteilsfinanzierung dar. Die Zuwendung kann bis zu 85 Prozent der tatsächlich zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Was wird gefördert?
- Neubau-, Umbau und Erweiterungsbaumaßnahmen einschl. Erwerb von Gebäuden und Grundstücken
- Sanierungsmaßnahmen
- Ausstattungsinvestitionen einschl. deren Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme
- Investive Begleitmaßnahmen
Wie wird gefördert?
Mit der Abwicklung der Zuwendung wurde die IB.SH beauftragt.
Wichtiger Hinweis
Anträge können ab dem 01.09.2024 gestellt werden.
Die Antragsfrist endet am 31.12.2025.
Bei Fragen hilft

