Förderung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit der Ansiedlung der Batteriezellenfabrik Northvolt

  • Zinsverbilligte Darlehensförderung
  • Schaffung oder Modernisierung kommunaler sozialer Infrastruktur
  • Kostenlose Initialberatung

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Land die Stadt Heide, die Gemeinden des Amtes Kirchspielslandgemeinde Heider Umland sowie Zweckverbände, in denen zuwendungsberechtigte Kommunen Verbandsmitglieder sind, bei der Erweiterung/Modernisierung der kommunalen, sozialen Infrastruktur. Fördervoraussetzung ist ein Bevölkerungswachstum, welches aus der Ansiedlung des Unternehmens „Northvolt“ und damit verbundener Folgeansiedlungen resultiert.

Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung

Durch diese Förderung unterstützte Vorhaben wirken, je nach Mitteleinsatz, auf folgende Sustainable Development Goals.

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SDG 4 – Hochwertige Bildung

Bei diesem Ziel geht es um eine inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung und Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle.

Produkte und Leistungen

Das Infrastruktur-Kompetenzzentrum begleitet Schul- und Hochschulbaumaßnahmen mit dem Ziel einer wirtschaftlichen und nachhaltigen Umsetzung. Mit dem Kommunaldarlehen fördert die IB.SH unter anderem auch kommunale Schulbauvorhaben; Neubau- sowie Sanierungsinvestitionsmaßnahmen. Damit tragen wir dazu bei, die Bildungsinfrastruktur in Schleswig-Holstein zu verbessern. Die Förderung erfolgt zu 100 Prozent mit einer Zinsbindung bis zu 30 Jahren.

Die IB.SH ist Treuhänder für den Kommunalen Investitionsfonds (KIF) und die Bewilligung erfolgt durch das Land. Es werden unter anderem kommunale Schulbauvorhaben, Neubau- sowie Sanierungsinvestitionsmaßnahmen, unterstützt. Damit tragen wir dazu bei, die Bildungsinfrastruktur in Schleswig-Holstein zu verbessern. Die Förderung erfolgt zu 75 Prozent mit einer Zinsbindung und Laufzeit von 20 Jahren (bei 2 Tilgungsfreijahren).

Das Landesprogramm Arbeit wird mit Mitteln des Landes Schleswig-Holstein und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Ziel des Arbeitsmarktprogramms 2021 - 2027 ESF+ ist insbesondere die Förderung von Beschäftigung, Bildung und sozialer Integration. Weitere Zuschussprogramme, mit denen Bildungsmöglichkeiten auf verschiedenen Ebenen verbessert werden sollen, sind zum Beispiel das Aufstiegs-BAföG, das Programm IMPULS 2030 sowie Zuschüsse für Jugendaufbauwerke in Schleswig-Holstein.

Kennzahlen

Im Rahmen der Arbeitsmarkt­ und Strukturförderung bewilligten wir in 2024 über 8.839 Zuschüsse an öffentliche Empfänger, Privatpersonen und Unternehmen. Außerdem konnten wir in 2024 4.626 Personen mit dem Aufstiegs­BAföG begleiten. Darüber hinaus wurden gemeinsam mit langjährigen Partnerinnen und Partnern zahlreiche Projekte zur Aus- und Weiterbildung initiiert.

Logo SDG 11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden

SDG 11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden

Städte und Siedlungen sollen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestaltet werden.

Produkte und Leistungen

Mit unserer Kompetenz in den Bereichen Wohnungs- und Städtebau, Energiewirtschaft, Umwelt und Infrastruktur beraten wir Kommunen und Wohnungsunternehmen und binden weitere Akteurinnen und Akteure ein, um gemeinsam die Wohnraumentwicklung nachhaltig zu verbessern. Mit zahlreichen Produkten fördern wir zukunftsfähige und ganzheitlich durchdachte Planungskonzepte für den Wohnungsbau. Diese sollen Kommunen motivieren, die in ihren Gemeinden vorhandenen Entwicklungs- und Flächenpotenziale zu identifizieren.

Mit unserem Bereich Städtebau fördern wir die Stabilisierung und Aufwertung von Wohnquartieren und verknüpfen dabei bauliche Investitionen der Stadterneuerung mit Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen im Quartier. Im Fokus stehen beispielsweise die Bewältigung der Folgen des wirtschaftlichen und demografischen Strukturwandels, sowie die Stärkung der Innenstädte auf Grundlage städtebaulicher Entwicklungskonzepte. Darüber hinaus soll die überörtliche Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden verbessert werden, um Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten besser bündeln zu können.

Das Infrastruktur-Kompetenzzentrum berät mit Bedarfsanalysen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Das schafft Transparenz und fördert nachhaltige Investitionsentscheidungen in den Städten und Gemeinden.

Die Schaffung von nachhaltigen Städten und Gemeinden wird ebenfalls durch die Soziale Wohnraumförderung unterstützt. Hierzu beraten unsere Spezialistinnen und Spezialisten aus dem Bereich Mietwohnungsbau Kommunen sowie Investoren umfassend. Das wesentliche Ziel der Sozialen Wohnraumförderung ist die Unterstützung von Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.


Was sind Ihre Vorteile?

  • Zinsverbilligtes Darlehen innerhalb der ersten 10 Jahre der Darlehenslaufzeit
  • Darlehenslaufzeit von 20 Jahren

Wer wird gefördert?

  • Die 11 Gemeinden der Kirchspielslandgemeinde Heider Umland
  • Die Stadt Heide

Was wird gefördert?

  • Kommunale Investitionen in die Daseinsvorsorge, u. a. Kindergärten, Schulen, Freizeiteinrichtungen, Spiel- oder Sportplätze
  • Notwendiger Grunderwerb sowie Erschließungskosten
  • Modernisierungsmaßnahmen bestehender Infrastruktur soweit diese im Rahmen einer Ausweitung des Angebots erfolgen
  • Voraussetzung ist jeweils, dass sich die Notwendigkeit entsprechender Projekte aus der Ansiedlung des Unternehmens Northvolt und hiermit verbundenen Folgeansiedlungen und dem damit einhergehenden Bevölkerungswachstum begründet

Wie wird gefördert?

  • Jeder der antragsberechtigten Kommunen ist ein festes Förderbudget zugeordnet. Das Basisbudget beträgt 5 Mio. EUR und erhöht sich pro Einwohner/-in um weitere 3.000 EUR (Stichtag Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune am 31.12.2023). Die Standortgemeinden Lohe-Rickelshof und Norderwöhrden erhalten einen Standortzuschlag von je 3 Mio. EUR
  • Projektförderung in Form von Darlehen bis zu einer Höhe von 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten
  • Zinskosten werden in den ersten 10 Jahren der Darlehenslaufzeit vom Land getragen
  • Jährliche Verwaltungsgebühr von 0,5 % in den ersten 10 Jahren. Ab dem 11. Jahr 0,25 %

Welche Kombinationen mit anderen Fördermitteln sind möglich?

  • Die Kommune ist bei der Weiterentwicklung der kommunalen Daseinsvorsorge verpflichtet, eventuell vorhandene Zuschussmittel aus Fachförderprogrammen zu beantragen.

Wie ist Ihr Weg zur Förderung?

  • Anträge (siehe Downloads) können bei der IB.SH gestellt werden
  • Vor der Beantragung ist eine Initialberatung durch die IB.SH möglich, wenden Sie sich gerne an die unten angegebenen Ansprechpartner

Was ist noch wichtig?

  • Mit dem Vorhaben darf frühestens nach Antragseingang bei der IB.SH begonnen werden. Anträge auf einen Vorzeitigen Maßnahmenbeginn sind möglich.

Hinweis

Zur Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen schließt die IB.SH kontroverse Geschäftsfelder von einer Förderung aus. Näheres ergibt sich aus dem Punkt b. der Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitslinie der IB.SH (abrufbar unter http://www.ib-sh.de/nachhaltigkeitsleitlinie

Bei Fragen hilft

Portrait von Mareike Zamzow

Mareike Zamzow

Beraterin Wohnquartiersentwicklung
0431 9905-2832
Portrait von Lars Bührmann

Lars Bührmann

Berater Wohnquartiersentwicklung
0431 9905-3738