Baulandfonds Schleswig-Holstein

  • Zuschussförderung für Potenzialanalysen
  • zinslose Darlehensförderung
  • Schaffung von Wohnraum

Mit seinem zweistufigen Förderprogramm unterstützt das Land Kommunen bei der Entwicklung von Bauland, welches vorwiegend für die Wohnbebauung genutzt werden soll.


Eine Darlehensbereitstellung kann derzeit nicht erfolgen. Die Förderung von Potentialanalysen ist weiterhin möglich.

So funktioniert der Baulandfonds SH

 

Was sind Ihre Vorteile?

  • Fundierte Entscheidungsgrundlage durch Potenzialanalysen
  • Kombinierte Zuschuss- und Darlehensförderung

Wer wird gefördert?

  • Ämter und Gemeinden in Schleswig-Holstein, die beabsichtigen, die beantragten Flächen für eine überwiegende Wohnnutzung zu entwickeln.

Was wird gefördert?

Programmteil 1

  • Erstellung von Potenzialanalysen

Programmteil 2

  • Baulandentwicklung, u. a. Erschließung, Ankauf, Schaffung von Infrastruktur

Wie wird gefördert?

Programmteil 1

  • Zuschussförderung
  • 70 % der zuwendungsfähigen Kosten

Programmteil 2

  • Darlehensförderung
  • Zinslos, jährlicher Verwaltungskostenbeitrag von 0,22 %
  • Endfällig, Sondertilgungen können vereinbart werden

Programmteil 2 kann bis auf Weiteres nicht bedient werden. Interessensbekundungen werden jedoch entgegengenommen.

Welche Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich?

  • Die Kommune ist bei der Flächenentwicklung verpflichtet, eventuell vorhandene Zuschussmittel aus Fachförderprogrammen zu beantragen.

Was ist noch wichtig?

  • Das Darlehen ist nur bedingt rückzahlbar, soweit Mindererlöse aus geförderten Projekten nach vollständiger Flächenveräußerung oder bei Endfälligkeit des Darlehens verbleiben.
  • Das Land wird nach vollständiger Flächenveräußerung an Mehrerlösen aus der Entwicklung mit beteiligt.

Hinweis

Zur Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen schließt die IB.SH kontroverse Geschäftsfelder von einer Förderung aus. Näheres ergibt sich aus dem Punkt b. der Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsleitlinie der IB.SH (abrufbar unter ib-sh.de/nachhaltigkeitsleitlinie).

Bei Fragen hilft

Portrait von Gerhard Petermann

Gerhard Petermann

Leiter Wohnquartiersentwicklung/Städtebauförderung
0431 9905-3315
Portrait von Tobias Balzer

Tobias Balzer

Berater Wohnquartiersentwicklung/Städtebauförderung
0431 9905 3486