Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG)/Bildungsfreistellung
- Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen zur Bildungsfreistellung
- Beratung für Veranstalter von Weiterbildungsveranstaltungen
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein ist mit der Prüfung und Anerkennung von Bildungsfreistellungsveranstaltungen beauftragt.
Wirkt auf dieses SDG ein:
SDG 4 – Hochwertige Bildung
Bei diesem Ziel geht es um eine inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung und Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle.
Produkte und Leistungen
Das Infrastruktur-Kompetenzzentrum begleitet Schul- und Hochschulbaumaßnahmen mit dem Ziel einer wirtschaftlichen und nachhaltigen Umsetzung. Mit dem Kommunaldarlehen fördert die IB.SH unter anderem auch kommunale Schulbauvorhaben; Neubau- sowie Sanierungsinvestitionsmaßnahmen. Damit tragen wir dazu bei, die Bildungsinfrastruktur in Schleswig-Holstein zu verbessern. Die Förderung erfolgt zu 100 Prozent mit einer Zinsbindung bis zu 30 Jahren.
Die IB.SH ist Treuhänder für den Kommunalen Investitionsfonds (KIF) und die Bewilligung erfolgt durch das Land. Es werden unter anderem kommunale Schulbauvorhaben, Neubau- sowie Sanierungsinvestitionsmaßnahmen, unterstützt. Damit tragen wir dazu bei, die Bildungsinfrastruktur in Schleswig-Holstein zu verbessern. Die Förderung erfolgt zu 75 Prozent mit einer Zinsbindung und Laufzeit von 20 Jahren (bei 2 Tilgungsfreijahren).
Das Landesprogramm Arbeit wird mit Mitteln des Landes Schleswig-Holstein und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Ziel des Arbeitsmarktprogramms 2021 - 2027 ESF+ ist insbesondere die Förderung von Beschäftigung, Bildung und sozialer Integration. Weitere Zuschussprogramme, mit denen Bildungsmöglichkeiten auf verschiedenen Ebenen verbessert werden sollen, sind zum Beispiel das Aufstiegs-BAföG, das Programm IMPULS 2030 sowie Zuschüsse für Jugendaufbauwerke in Schleswig-Holstein.
Kennzahlen
Im Rahmen der Arbeitsmarkt und Strukturförderung bewilligten wir in 2024 über 8.839 Zuschüsse an öffentliche Empfänger, Privatpersonen und Unternehmen. Außerdem konnten wir in 2024 4.626 Personen mit dem AufstiegsBAföG begleiten. Darüber hinaus wurden gemeinsam mit langjährigen Partnerinnen und Partnern zahlreiche Projekte zur Aus- und Weiterbildung initiiert.
Hinweis für Weiterbildungsinteressierte
Erste Informationen zum Thema Bildungsfreistellung können Sie dem Infoblatt "Fünf Schritte zur Bildungsfreistellung" entnehmen. Alle weiteren Informationen sowie eine Übersicht anerkannter Veranstaltungen und einen Fragen-und-Antworten-Katalog zum sogenannten Bildungsurlaub finden Weiterbildungsinteressierte auf der Webseite des Landes.
Die IB.SH ist ausschließlich zuständig für die Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen nach § 17 WBG. Weiterbildungsinteressierte, die Bildungsfreistellung in Anspruch nehmen möchten, wenden sich bei Fragen bitte an das Beratungsnetz Weiterbildung. Wir weisen darauf hin, dass bei uns eingehende Anfragen von Weiterbildungsinteressierten an das Beratungsnetz Weiterbildung weitergeleitet werden.
Beratung für Veranstalter von Weiterbildungsveranstaltungen
Informationen für Veranstalter von Weiterbildungsveranstaltungen zum Verfahren der Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen nach § 17 WBG.
Das Verfahren zur Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen für die Bildungsfreistellung/Bildungsurlaub ist formgebunden. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch bei der IB.SH eingereicht werden. Für jede Weiterbildungsveranstaltung ist ein eigener Antrag zu verwenden.
Antragsfrist
Der Antrag soll der IB.SH spätestens 10 Wochen vor Beginn der Veranstaltung vorliegen. Diese Frist gilt auch für Wiederholungsanträge.
Ausnahmsweise ist eine Verkürzung der Antragsfrist bei entsprechender Begründung möglich. Bitte nehmen Sie unbedingt Kontakt mit uns auf.
Die Antragsfristen haben den Hintergrund, dass Beschäftigte nach § 7 Abs. 1 WBG ihren Arbeitgeber in der Regel 6 Wochen vor Beginn einer Veranstaltung zu informieren haben, dass sie Bildungsfreistellung beanspruchen wollen und dabei die Anerkennung nachweisen müssen. Eine rückwirkende Anerkennung ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Gebühren
Das Land Schleswig-Holstein erhebt Gebühren nach § 9 Bildungsfreistellungsverordnung (BilFVO). Die Höhe der Gebühren sind der Anlage 2 zu § 9 Abs. 2 BilFVO zu entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Gebühr mit Antragstellung fällig wird und die Zahlung daher bei Vorlage des Antrages nachzuweisen ist. Um eine eindeutige Zuordnung Ihrer Zahlung zu Ihrem Antrag vornehmen zu können, bitten wir um die Angabe des Titels der Veranstaltung im Verwendungszweck der Überweisung. Näheres zu den Gebühren entnehmen Sie bitte unserem "Merkblatt zur Anerkennung von Bildungsfreistellungsveranstaltungen" im Downloads-Bereich.
Datenschutz
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die IB.SH finden Sie unter www.ib-sh.de/datenschutzinformation. Den für die Investitionsbank Schleswig-Holstein zuständigen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutzbeauftragter[at]ib-sh.de.
Ihre Online-Möglichkeiten
Für Ihre bislang per E-Mail oder auf dem Postwege eingereichten Anträge auf Anerkennung einer Weiterbildungsveranstaltung können wir Ihnen die Möglichkeit bieten, die erteilten Bescheide online abzurufen. Der nach Abschluss dieser Weiterbildungsveranstaltung einzureichende Statsitikbogen kann dann ebenfalls online übermittelt werden.
Weiterbildungsveranstaltungen der Bildungsfreistellung
Zuständige Behörde für die Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen der Bildungsfreistellung ist die IB.SH.
Sie erreichen uns Montags bis Freitags von 9 Uhr bis 13 Uhr
0431 9905-1111