Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Energetische Optimierung öffentlicher Infrastrukturen
- Förderung von Vorhaben zur energetischen Optimierung öffentlicher Infrastrukturen, Stätten der Jugendarbeit oder Bildungsstätten der allgemeinen, politischen und kulturellen Bildung
- Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).
Aktuelle Hinweise:
Fördermaßnahmen des EFRE können noch nicht beantragt werden. Die maßgebliche Förderrichtlinie befindet sich gegenwärtig in der Aufstellung. Sobald eine Antragstellung möglich ist, informieren wir Sie hier oder per LPW-Newsletter. Zur Anmeldung gelangen Sie hier.
Ziel der Fördermaßnahme
Mit dieser Maßnahme wird die erfolgreiche Förderung von nachhaltigen Maßnahmen zur energetischen Optimierung öffentlicher Infrastruktureinrichtungen aus der vorherigen Förderperiode fortgesetzt. Ziel der Förderung ist es, eine Erhöhung der Energieeffizienz und damit verbundene Energieeinsparungen zu erreichen. Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen in z. B. öffentlichen, touristisch genutzten Infrastrukturen (Informationszentren, Serviceeinrichtungen, kommunale Thermen und Erlebnisbäder), Stätten der Jugendarbeit (Jugendbildungsstätten, Jugendherbergen und Jugenderholungsstätten) oder Bildungsstätten der allgemeinen, politischen und kulturellen Bildung, die zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen beitragen.
Wie ist Ihr Weg zu Förderung?
Es wird derzeit mit Hochdruck an der Digitalisierung des Zuwendungsverfahrens gearbeitet. Aktuell liegt der Fokus auf der Bereitstellung einer digitalen Antragstellung. Zukünftig steht Ihnen dann neben der Antragstellung in Papierform auch die Möglichkeit zur digitalen Einreichung Ihres Antrags auf dem Serviceportal des Landes zur Verfügung. In Kürze stehen die ersten digitalen Anträge sowie weitergehende Informationen für Sie bereit.
Parallel dazu wird auch an der Digitalisierung der weiteren in einem Zuwendungsverfahren zum Einsatz kommenden Formulare/Prozesse (z.B. Erstattungsantrag, Hochladen Belege, Verwendungsnachweise) gearbeitet. Dabei erfolgt in einem ersten Schritt die Bereitstellung für die aus dem EFRE geförderten Vorhaben. Nach den Vorgaben der Europäischen Kommission müssen diese in der neuen Förderperiode 2021-2027 vollständig elektronisch durchgeführt werden.
In einem zweiten Schritt erfolgt dann deren Bereitstellung für die aus der GRW oder ausschließlich mit Mitteln des Landes geförderten Vorhaben. Bis dahin können abweichend von Ziff. 2.1 der AFG LPW 2021 Erstattungsanträge und Verwendungsnachweise ausschließlich schriftlich bei der IB.SH eingereicht werden.
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