Landesinvestitionsprogramm 2019-2026 zum Ausbau von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

  • Investitionen in bauliche Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze
  • zusätzliche Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
  • Qualitätsverbesserung

Ziel des Landesinvestitionsprogramms 2019-2026 ist es, die Betreuungsangebote für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege bedarfsgerecht auszubauen.

Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung

Durch diese Förderung unterstützte Vorhaben wirken, je nach Mitteleinsatz, auf folgendes Sustainable Development Goal.

Logo SDG 4 – Hochwertige Bildung

SDG 4 – Hochwertige Bildung

Bei diesem Ziel geht es um eine inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung und Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle.

Produkte und Leistungen

Das Infrastruktur-Kompetenzzentrum begleitet Schul- und Hochschulbaumaßnahmen mit dem Ziel einer wirtschaftlichen und nachhaltigen Umsetzung. Mit dem Kommunaldarlehen fördert die IB.SH unter anderem auch kommunale Schulbauvorhaben; Neubau- sowie Sanierungsinvestitionsmaßnahmen. Damit tragen wir dazu bei, die Bildungsinfrastruktur in Schleswig-Holstein zu verbessern. Die Förderung erfolgt zu 100 Prozent mit einer Zinsbindung bis zu 30 Jahren.

Die IB.SH ist Treuhänder für den Kommunalen Investitionsfonds (KIF) und die Bewilligung erfolgt durch das Land. Es werden unter anderem kommunale Schulbauvorhaben, Neubau- sowie Sanierungsinvestitionsmaßnahmen, unterstützt. Damit tragen wir dazu bei, die Bildungsinfrastruktur in Schleswig-Holstein zu verbessern. Die Förderung erfolgt zu 75 Prozent mit einer Zinsbindung und Laufzeit von 20 Jahren (bei 2 Tilgungsfreijahren).

Das Landesprogramm Arbeit wird mit Mitteln des Landes Schleswig-Holstein und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Ziel des Arbeitsmarktprogramms 2021 - 2027 ESF+ ist insbesondere die Förderung von Beschäftigung, Bildung und sozialer Integration. Weitere Zuschussprogramme, mit denen Bildungsmöglichkeiten auf verschiedenen Ebenen verbessert werden sollen, sind zum Beispiel das Aufstiegs-BAföG, das Programm IMPULS 2030 sowie Zuschüsse für Jugendaufbauwerke in Schleswig-Holstein.

Kennzahlen

Im Rahmen der Arbeitsmarkt­ und Strukturförderung bewilligten wir in 2024 über 8.839 Zuschüsse an öffentliche Empfänger, Privatpersonen und Unternehmen. Außerdem konnten wir in 2024 4.626 Personen mit dem Aufstiegs­BAföG begleiten. Darüber hinaus wurden gemeinsam mit langjährigen Partnerinnen und Partnern zahlreiche Projekte zur Aus- und Weiterbildung initiiert.


Gegenstand der Förderung

Die Zuwendungen werden  für Investitionen in bauliche Maßnahmen sowie zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze gewährt. 

Unterstützung durch die IB.SH 

Mit der Abwicklung dieser Zuwendungen wurde die IB.SH beauftragt. Die geltende Richtlinie, das Antragsformular sowie die Auszahlungsanforderung für die Beantragung der Mittel finden Sie als Download.

Hinweis 

Die kreisfreien Städte können für Maßnahmen bei denen sie selbst Träger, Eigentümer oder Bauträger  Anträge bei der IB.SH einreichen. Die Kreise können  die Zuwendungen, zwecks Weiterleitung an den Letztempfänger per Auszahlungsanforderung bei der IB.SH anfordern.

Bei Fragen hilft

Anja Brockmöller

Beratung und Bewilligung
Kindertagesbetreuung
0431 9905-2731