IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
Mit diesem zinsgünstigen und langlaufenden Darlehen fördern wir die Finanzierung von nachhaltigen, zukunftsfähigen und langfristig wirksamen kommunalen Infrastrukturmaßnahmen in Schleswig-Holstein. Gerne stehen wir Ihnen bereits im Vorfeld mit unserem Beratungsangebot, Einschätzungen zur Finanzierung oder einer unverbindlichen Indikation zur Verfügung. Ein verbindliches Darlehensangebot erhalten Sie direkt von der IB.SH. Die IB.SH arbeitet diskriminierungsfrei mit anderen Banken zusammen.
Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung
Durch diese Förderung unterstützte Vorhaben wirken, je nach Mitteleinsatz, auf folgende Sustainable Development Goals.
SDG 3 – Gesundheit und Wohlergehen
Alle Menschen jeden Alters sollen ein gesundes Leben führen können und ihr Wohlergehen soll gefördert werden.
Produkte und Leistungen
Mit der kommunalen Krankenhaus- und Fachklinikfinanzierung fördert die IB.SH investive Maßnahmen in Krankenhäusern und Fachkliniken in Schleswig-Holstein. Außerdem unterstützen wir Rettungsdienste durch Finanzierungen. Dadurch wird für die Menschen in Schleswig-Holstein die gesundheitliche Infrastruktur verbessert und sichergestellt.
Die IB.SH trägt durch die Finanzierung von Pflegeeinrichtungen aktiv zur Verbesserung der Lebensumstände älterer, pflegebedürftiger Menschen bei. Zusätzlich setzt die IB.SH die Zuschussverteilung des Landes für Kindertagesstätten und die Schaffung von Krippenplätzen um und unterstützt auch auf diese Weise die Förderung des Wohlergehens aller Altersgruppen.
SDG 9 – Industrie, Innovation und Infrastruktur
Das Ziel ist, eine widerstandsfähige Infrastruktur aufzubauen, inklusive und nachhaltige Industrialisierung zu fördern und Innovationen zu unterstützen.
Produkte und Leistungen
Das Infrastruktur-Kompetenzzentrum berät öffentliche Projektträger bei der Vorbereitung und Umsetzung von Investitionsvorhaben zum Erhalt und nachhaltigen Ausbau der Infrastruktur.
Die Breitbandstrategie des Landes Schleswig-Holstein hat das Ziel, dass bis 2025 der überwiegende Teil der Haushalte Schleswig-Holsteins über einen Glasfaseranschluss für schnelles Internet verfügen. Bei der Errichtung der Anschlüsse unterstützen wir Kommunen und Unternehmen mit zinsgünstigen Finanzierungs- und Fördermitteln sowie durch flankierende Beratung. So konnte mit unserer Hilfe der Breitbandausbau in Schleswig-Holstein stark vorangetrieben werden.
Kennzahlen
162 Existenzgründungen wurden finanziell unterstützt und rund 1.998 Unternehmen und Gründungsinteressierte zu ihren geplanten Vorhaben beraten. Die branchenübergreifende Beratung und Kreditvergabe motiviert zur Diversität der Unternehmerlandschaft (zum Beispiel Tourismus, Gesundheit, erneuerbare Energien). Unternehmen und Gründungsinteressierte in Schleswig-Holstein werden durch uns explizit für Nachhaltigkeitsthemen sensibilisiert. Beratungsschwerpunkte in diesem Zusammenhang sind Maßnahmen der Energieeffizienz und des Klimaschutzes sowie der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.
SDG 11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden
Städte und Siedlungen sollen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestaltet werden.
Produkte und Leistungen
Mit unserer Kompetenz in den Bereichen Wohnungs- und Städtebau, Energiewirtschaft, Umwelt und Infrastruktur beraten wir Kommunen und Wohnungsunternehmen und binden weitere Akteurinnen und Akteure ein, um gemeinsam die Wohnraumentwicklung nachhaltig zu verbessern. Mit zahlreichen Produkten fördern wir zukunftsfähige und ganzheitlich durchdachte Planungskonzepte für den Wohnungsbau. Diese sollen Kommunen motivieren, die in ihren Gemeinden vorhandenen Entwicklungs- und Flächenpotenziale zu identifizieren.
Mit unserem Bereich Städtebau fördern wir die Stabilisierung und Aufwertung von Wohnquartieren und verknüpfen dabei bauliche Investitionen der Stadterneuerung mit Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen im Quartier. Im Fokus stehen beispielsweise die Bewältigung der Folgen des wirtschaftlichen und demografischen Strukturwandels, sowie die Stärkung der Innenstädte auf Grundlage städtebaulicher Entwicklungskonzepte. Darüber hinaus soll die überörtliche Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden verbessert werden, um Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten besser bündeln zu können.
Das Infrastruktur-Kompetenzzentrum berät mit Bedarfsanalysen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Das schafft Transparenz und fördert nachhaltige Investitionsentscheidungen in den Städten und Gemeinden.
Die Schaffung von nachhaltigen Städten und Gemeinden wird ebenfalls durch die Soziale Wohnraumförderung unterstützt. Hierzu beraten unsere Spezialistinnen und Spezialisten aus dem Bereich Mietwohnungsbau Kommunen sowie Investoren umfassend. Das wesentliche Ziel der Sozialen Wohnraumförderung ist die Unterstützung von Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.
SDG 13 – Maßnahmen zum Klimaschutz
Es sollen umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergriffen werden.
Produkte und Leistungen
Die Unterstützung der Energiewende und des Umwelt- und Klimaschutzes sowie einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung stehen seit Jahren im Fokus unserer Förderaktivitäten. Spezifische Beratungskompetenzen unserer IB.SH Energieagentur sorgen für die nötige Transparenz bei Investitionsentscheidungen für energiewirtschaftliche und umweltschutzorientierte Vorhaben.
Unternehmen und Gründungsinteressierte in Schleswig-Holstein werden durch uns explizit für Nachhaltigkeitsthemen sensibilisiert. Beratungsschwerpunkte in diesem Zusammenhang sind Maßnahmen der Energieeffizienz und des Klimaschutzes sowie der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.
Um die regionale Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürgern an der Energiewende weiter zu stärken sowie zu ihrem Gelingen beizutragen, wurde das Sondervermögen Bürgerenergie.SH bereitgestellt, dessen Mittelvergabe die IB.SH verwaltet. Über den Bürgerenergiefonds werden Projekte in der Startphase unterstützt, in der noch keine Projektfinanzierung über Kreditinstitute möglich ist. In dieser Phase sind Beratungen, Gutachten und weitere Vorplanungen erforderlich. Sobald die Planungen voranschreiten und eine Finanzierung erfolgt, ist der über den Bürgerenergiefonds bereitgestellte Betrag mitzufinanzieren und an den Fonds zurückzuzahlen.
Was sind Ihre Vorteile?
- Zinsgünstiges Darlehen
- Lange Laufzeit und Zinsbindung von bis zu 40 Jahren
- Finanzierung von bis zu 100 % der Investitionskosten
- Schnelle, unkomplizierte Antragstellung und rasche Kreditentscheidung
Wer wird gefördert?
- Gemeinden, Kreise und Ämter, jeweils inkl. ihrer Eigenbetriebe
- Zweckverbände gemäß GkZ, die sich allein aus Gemeinden, Kreisen und/oder Ämtern zusammensetzen
- Wasser- und Bodenverbände gemäß WVG, die sich allein aus Gemeinden, Kreisen und/oder Ämtern zusammensetzen
Was wird gefördert?
Das IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur dient ausschließlich der öffentlichen Finanzierung nicht wirtschaftlich genutzter Infrastruktur. Die Finanzierung von Infrastruktur, die kommerziell genutzt werden soll, bzw. von wirtschaftlichen Tätigkeiten des Darlehensnehmers ist ausgeschlossen.
Finanziert werden
- der Neubau,
- der Ersatzneubau,
- die Erweiterung
- die Instandsetzung,
- die energetische Modernisierung
insbesondere in Bezug auf folgende Infrastruktur:
- Infrastruktur, die zur Ausübung hoheitlicher Befugnisse genutzt wird, z. B. Rathaus, Feuerwehr , kommunale Verwaltung.
- Öffentliche Schulen, kommunale Kindertagesstätten und sonstige Einrichtungen sozialer Infrastruktur, die die Kommune unentgeltlich für die öffentliche Nutzung bereitstellt, z. B. Jugendtreffs.
- Straßen, Rad- und Fußwege, Plätze und Grünanlagen, Brücken, Tunnel, Kanäle sowie lokale Freizeitanlagen, die die Kommune unentgeltlich für die öffentliche Nutzung bereitstellt.
- Infrastruktur für den Stadtverkehr, z. B. Straßenbahngleise für den öffentlichen Nahverkehr, die potentiellen Nutzern zu gleichen und diskriminierungsfreien Bedingungen zur Verfügung gestellt wird .
Wie wird gefördert?
- Darlehenslaufzeit und Sollzinsbindung bis zu 40 Jahre
- Finanzierung in Höhe von 100 % der Investitionskosten möglich
- Abschreibungskonforme Finanzierung, jedoch max. 40 Jahre Darlehenslaufzeit
Gemäß Runderlass des Innenministeriums vom 01.02.2022 zu § 85 der Gemeindeordnung erfordert die Vereinbarung der Kreditbedingungen eine ständige Beobachtung des Kapitalmarktes. Bei der Vereinbarung von Kreditbedingungen ist gemäß Runderlass darauf zu achten, dass die Bedingungen tragbar und marktüblich sind. Seitens der Antragstellenden sind mehrere Kreditangebote einzuholen und miteinander auch im Hinblick auf die Haushaltslage der Gemeinde zu vergleichen.
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
Antrag per Telefon oder E-Mail mit bereits ausgefüllter Vorhabensbeschreibung (siehe Download)
Hinweis
Zur Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen schließt die IB.SH kontroverse Geschäftsfelder von einer Förderung aus. Näheres ergibt sich aus dem Punkt b. der Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsleitlinie der IB.SH (abrufbar unter ib-sh.de/nachhaltigkeitsleitlinie).
Kommunalkundenbetreuung Region Nord



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