Wiederaufnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für alle Anträge mit Eingang bei der KfW bis einschließlich 23. Januar 2022

Die Meldung bezieht sich auf den am 24. Januar 2022 verhängten Antrags- und Zusagestopp der KfW für die BEG-Förderung.


Am 24. Januar 2022 hat die KfW einen Antrags- und Zusagestopp für die BEG-Förderung verhängt. Die Neubauförderung Effizienzhaus-Stufe 55 / Effizienzgebäude 55 wurde zudem vorzeitig und endgültig eingestellt (einschließlich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltigkeitsklasse). Das Programmende war ursprünglich zum 31. Januar 2022 vorgesehen.

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Finanzen haben nun informiert, dass sie gemeinsam ein Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen haben.

Was bedeutet diese Lösung konkret?

Bei allen Anträgen, die bei der KfW bis einschließlich 23. Januar 2022 eingegangen sind, wird die Bearbeitung wieder aufgenommen. Diese eingegangenen Anträge werden von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien auf Förderfähigkeit geprüft.

Bezüglich der Bearbeitungsdauer der Anträge bittet die KfW um Geduld, da die Antragsprüfung einige Zeit beanspruchen wird.

Wie geht es weiter mit der BEG-Förderung der KfW?

Für die Zukunft soll die Gebäudeförderung neu ausgerichtet werden. Hierbei geht es um eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude. Die Förderung für Sanierungen ist vorläufig gestoppt und wird wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind.

 

Wenn nähere Informationen bekannt werden, finden Sie diese auf der Internetseite der IB.SH sowie ergänzende Informationen der KfW hier  

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