KfW: Sofortiger Antrags- und Zusagestopp bei BEG-Förderung

Die KfW hat zum 24. Januar 2022 einen sofortigen Antrags- und Zusagestopp für die BEG-Förderung verhängt. Für die Förderprogramme der KfW gilt deshalb mit sofortiger Wirkung ein vorläufiger Programmstopp. Das hat der Vorstand der KfW zusammen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gemeinsam beschlossen. Grund für den Förderstopp ist eine Antragsflut im Neubau-Bereich.


Die KfW schreibt dazu auf ihrer Seite: "Die enorme Antragsflut der letzten Wochen, die in den vergangenen Tagen noch einmal erhebliche zusätzliche Dynamik erlangt hat, führt zu einer Ausschöpfung der vom Bund für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereitgestellten Haushaltsmittel; das Programm musste daher auch und angesichts der Vorläufigkeit der Haushaltsführung gestoppt werden. Allein im Zeitraum November 2021 bis heute sind bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Mrd. Euro Fördervolumen eingegangen. Über die Behandlung der vorliegenden, noch nicht zugesagten Anträge sowie mögliche alternative Förderangebote werden das BMWK und die KfW zügig entscheiden."
 

Antragsflut im Neubau-Bereich machte Antragsstopp nötig
Die enorme Antragsflut im Monat Januar insbesondere für Anträge für die Effizienzhaus-55-Neubauförderung hat die bereit gestellten Mittel deutlich überstiegen. Angesichts der vorläufigen Haushaltsführung musste die KfW das Programm daher heute mit sofortiger Wirkung stoppen.

Wie geht es weiter mit der BEG-Förderung der KfW?
Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin Ende Januar 2022 ausgelaufen wäre. Die Förderung für Sanierungen wird vorläufig gestoppt und wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme durch die Bundesregierung zügig entschieden. Ebenso wird zeitnah über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten KfW-Mittel nicht aus.

Die drei Ministerien BMWK, BMWSB und BMF arbeiten mit Hochdruck daran, möglichst schnell die Förderung für die energetische Gebäudesanierung wieder aufzunehmen und eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen. www.kfw.de/264 und www.kfw.de/464

BAFA-Zuschüsse stehen weiter zur Verfügung
Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung! Zuschüsse für neue Heizungen, Dämmung, Fenstertausch und neue Haustüren können also weiter beantragt werden.
BAFA - Förderprogramm im Überblick

 

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