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- Einrichtung und Betrieb von Stellen zur Beratung, Begleitung und Unterstützung der Akteure in Schleswig-Holstein, die den Ausbau einer flächendeckenden digitalen Infrastruktur vorantreiben
- Einrichtung und Betrieb von Stellen zur Aufnahme, Aufbereitung, Dokumentation, Darstellung und Kommunikation des Ausbaus und der Ausbaufortschritte im Bereich des Glasfaser- und Mobilfunkausbaus
- Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
- Darlehen ab 15.000 Euro bis 750.000 Euro (bei Existenzgründungen max. 500.000 Euro)
- Förderung von Flächenrecycling und Altlastensanierung
- Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
- KMU
- Anlageinvestitionen von mind. 50.000 EUR bzw. mind. 250.000 EUR
- nicht rückzahlbarer Zuschuss bis 25 % bzw. 20 %
- Förderung von Vorhaben zur energetischen Optimierung öffentlicher Infrastrukturen, Stätten der Jugendarbeit oder Bildungsstätten der allgemeinen, politischen und kulturellen Bildung
- Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
- Förderung von touristischen Vorhaben im Binnenland Schleswig-Holsteins in den Bereichen Barrierefreiheit, Digitalisierung und Mobilität
- Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses