Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Neuartige Strukturen
- Gefördert wird der Aufbau von neuen Netzwerkstrukturen zur Vernetzung, Kommunikation und Kooperation zwischen Akteuren aus Wissenschaft und Wirtschaft
- Stärkung des Transfers von Technologien, Wissen und Kompetenzen
- Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie ggf. aus Landesmitteln.
Aktuelle Hinweise:
Der Fördermittelantrag kann vom 01.03.2026 bis 31.03.2026 über unser Serviceportal gestellt werden. Schwerpunkt der Fördermaßnahme ist die gezielte Stärkung sowie der nachhaltige Ausbau des Startup-Ökosystems in Schleswig-Holstein. Der Fokus liegt hierbei ausdrücklich auf Startups und deren spezifischem Mehrwert sowie deren strukturierter Vernetzung.
Ziel der Fördermaßnahme
Ziel der Maßnahme ist die Stärkung und der Ausbau des Startup-Ökosystems Schleswig-Holstein durch Unterstützungsstrukturen und Vernetzungsmaßnahmen. Hierzu werden kooperative Netzwerkstrukturen aufgebaut und weiterentwickelt, die den Wissens- und Technologietransfer zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gründungsszene systematisch fördern. Es soll eine wirksame Unterstützung von Gründerinnen und Gründern und jungen Unternehmen in allen Phasen der Startup-Entwicklung geschaffen werden. Dazu zählen der Ausbau von Gründungsberatung und Qualifizierungsangeboten, die Weiterentwicklung bestehender Beratungs- und Vernetzungsstrukturen sowie die Schaffung und Erprobung neuer Unterstützungsformate, etwa in Form von Inkubatoren, Prototyping-Angeboten oder Reallaboren.
Durch die enge Zusammenarbeit relevanter Akteure sollen gemeinsame Innovationsprojekte initiiert, Entwicklungsprozesse beschleunigt und neue Wertschöpfungspotenziale erschlossen werden. Auf diese Weise soll das Startup-Ökosystem in Schleswig-Holstein insgesamt professionalisiert, sichtbarer gemacht und nachhaltig gestärkt werden.
Was wird gefördert?
Die geförderten Vorhaben sollen einen maßgeblichen Beitrag zur Stärkung des Startup-Ökosystems in Schleswig-Holstein leisten und mindestens eines der im Förderaufruf, aber auch nachfolgend genannten Entwicklungsziele zur Weiterentwicklung des Startup-Ökosystems adressieren.
- Erhöhung der Sichtbarkeit durch eine stärkere internationale Kooperation
- Startups und KMU zusammenbringen – Stärkung der Integration etablierter Unternehmen im Startup-Ökosystem
- Ausbau der Entrepreneurship Education mit Ausrichtung an den Bedarfen des Startup-Ökosystems
- Etablierung von Leuchttürmen mit hohem landeseigenem Potenzial – bei kontinuierlichem, themenoffenem Grundrauschen
- Anwendungsnahe Startup-Infrastruktur bereitstellen
- Langfristige Verankerung der Gründungsberatung an den Hochschulen (Third Mission stärken)
- Rahmenbedingungen gründerfreundlicher gestalten
Gefördert werden folgende Vorhaben
- Gründungsberatung und Coaching-Angebote für Startups, junge Unternehmen und Gründungsinteressierte
- Netzwerk- und Qualifizierungsmaßnahmen, z. B. Mentoringprogramme, Matching- und Pitch-Events
- Anlaufstellen für Gründungsinteressierte und Startups, wie Inkubatoren, Maker- und Testlabs Innovations- und Gründerzentren
- Formate, die Kooperationen zwischen Wirtschaft und Startups stärken
Wer wird gefördert?
Begünstigte der Zuwendung sind:
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen,
- gemeinnützige Organisationen und juristische Personen des privaten Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein und mit nachweisbarer Expertise in der Gründungsunterstützung.
Kooperationsprojekte, die sich über einen Kooperationsvertrag mit einem weiteren Akteur für ein gemeinsames Vorhaben bewerben, werden vorrangig berücksichtigt.
Nicht förderfähig sind reine Einzelvorhaben einzelner Startups zur Produktentwicklung oder Investitionen ohne Bezug zur Ökosystementwicklung.
Wo ist die Förderung geregelt?
Die Prüfung von Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit einzelner Vorhaben sowie die Entscheidung über die Förderung von Vorhaben richtet sich nach den AFG LPW (Auswahl- und Fördergrundsätze und Regeln für die finanzielle Unterstützung im Rahmen des Landesprogramm Wirtschaft) und der FIT-Richtlinie. Der Richtlinie können Sie auch die genaueren Förderbestimmungen entnehmen. Die genannten Regelungen finden Sie unten auf der Seite im Downloadbereich unter Rechtsgrundlagen.
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
Die digitale Antragstellung ist ab sofort über das Serviceportal des Landes möglich. Sie benötigen ein Servicekonto, um online Anträge zu stellen und Rückmeldungen dazu zu erhalten. Für eine Nutzung für das Landesprogramm Wirtschaft muss Ihr Servicekonto mit dem Elster-Zertifikat Ihres Unternehmens authentifiziert worden sein. Hier erfahren Sie mehr zur digitalen Antragstellung und Kommunikation im Landesprogramm Wirtschaft.
Wichtige Hinweise für Antragstellende
- Gemäß Ziffer 1.3 der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein (LHO) dürfen Zuwendungen zur Projektförderung nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Hiervon abweichend darf mit dem Vorhaben vor der abschließenden Förderentscheidung nur dann begonnen werden (sog. vorzeitiger Maßnahmebeginn), wenn die bewilligende Stelle (hier: IB.SH) dies auf Antrag schriftlich genehmigt.
- Förderungen aus dem Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 können eine Beihilfe darstellen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig im Rahmen der Planung Ihres Vorhabens oder sprechen Sie uns an. Bei Fragen hilft
- Bitte achten Sie bei der Planung und Umsetzung Ihres Vorhabens auf die Einhaltung der Vergabebestimmungen. Diese dienen der Sicherstellung eines rechts- und wirtschaftspolitisch geordneten Wettbewerbs, der auf einen effizienten und wirtschaftlichen Einsatz öffentlicher Mittel abzielt. Bei Fragen zu der Vergabe wenden Sie sich bitte frühzeitig an Ihre Rechtsberater oder Beratungsstellen, z. B. Auftragsberatungsstelle (ABST Schleswig-Holstein), damit fehlerhaft vergebene Aufträge nicht zu einem Widerruf oder Ausschluss der Förderung führen.
Hinweis zu Erstattungsanträgen
Bitte beachten Sie, dass die Termine für die Einreichung der Erstattungsanträge gem. Ziffer III.1 Ihres Zuwendungsbescheides verpflichtend sind! Nur wenn in dem jeweiligen Abrechnungszeitraum tatsächlich keine Ausgaben angefallen sind, ist eine sog. Fehlanzeige zu einem Termin zulässig.
Bei Fragen hilft
