Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Digital Learning Campus (DLC)

  • Förderung von Lern- und Kollaborationsmöglichkeiten für ein breites Spektrum von Zielgruppen an verschiedenen Standorten in Schleswig-Holstein (DLC-Lern- und Kollaborationsorte; kurz DLC-Lernorte)
  • Förderung eines Entwicklungs-Hubs (DLC-Hub) als Einzel- oder Verbundprojekt, um die Arbeit dieser DLC-Lernorte zu vernetzen und fachlich zu unterstützen
  • Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).


Im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021-2027 (LPW 2021) fördert die Landesregierung die Maßnahme „Digital Learning Campus Schleswig-Holstein (DLC)“mit einem Mitteleinsatz von 15 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) der EU. Hieraus ergibt sich zusammen mit den bereits stehenden Mittel aus dem Haushalt des Landes ein designiertes Projektvolumen von 37,5 Mio. Euro. Die Mittel können in diesem Förderaufruf in vollem Umfang vergeben werden; das MBWFK behält sich jedoch gegebenenfalls weitere Förderaufrufe vor. Der DLC bedient im Politischen Ziel 1 des EFRE Programms 2021-20207 (Wettbewerbsfähiges und intelligentes Schleswig-Holstein) das Spezifische Ziel 1.2: „Nutzung der Vorteile der Digitalisierung für Bürger, Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden“.

Ziel des Digital Learning Campus (DLC) ist es zum einen, verschiedenen Zielgruppen den Zugang zu Zukunftstechnologien zu ermöglichen, um z.B. den Umgang mit Augmented Reality, Virtual Reality, Gaming, Film- und Videoproduktion, Avatar-Entwicklung, Coding etc. zu lernen sowie Projekte in Kollaboration zwischen Wirtschaft und Wissenschaft umsetzen zu können. Ziel ist es zum anderen, Austausch, Wissenstransfer und Kollaboration zwischen den unterschiedlichen Nutzergruppen in gemeinsamen Lernfeldern zu ermöglichen, um neuartige Kooperationen und (Geschäfts-)Ideen zu entwickeln. Die Maßnahme schafft im Kontext der Künstlichen Intelligenz neuartige Bildungs- und Kollaborationsangebote sowie Möglichkeiten der interdisziplinären Zusammenarbeit an Hochschulen und projektbezogene Kollaborationen zwischen Hochschulen, Schulen, Unternehmen und gesellschaftlichen Partnern.

Der DLC wird sowohl online als auch in Präsenz nutzbar sein. Im Internet wird die zentrale Plattform unter www.dlc.sh Lern- und Kollaborationsangebote des DLC direkt verfügbar bzw. buchbar machen. Zudem sollen an allen Hochschulstandorten Lernorte, Labore und Anwendungszentren für digitale Anwendungen und Technologien gefördert werden, die von Studierenden, Lehrenden, Unternehmern und Unternehmerinnen, Gründern und Gründerinnen, Selbständigen, Beschäftigten sowie Schülern und Schülerinnen gleichermaßen genutzt werden können. Dabei wird ein Fokus auf diejenigen Technologien und Anwendungen gelegt, die mit Künstlicher Intelligenz verbunden sind bzw. ihr in der praktischen Anwendung Augen, Ohren, Sprache, Gefühl, Arme und Beine geben. Gefördert werden u.a. die Ausstattung und der Aufbau von Lernorten, die mit den digitalen Technologien zur Demonstration und zur Anwendung ausgestattet sind, sowohl als Prototypen für den breiten Einsatz als auch als Lernorte zur direkten Nutzung.

Was wird gefördert?

Gefördert werden ferner Sach- und Personalkosten für ein Tutor- und Kollaboration-System zur einheitlichen Anwendung des Digital Learning Campus für die unterschiedlichen Nutzergruppen der digitalen Lernorte. Lernortübergreifende Online-Module sollen die Funktionsweise des DLC, die Qualifizierung zu Prozessen für die Kollaboration und fachliche Vertiefungen zu den spezifischen Angeboten des Lernortes vermitteln. Ergänzend werden der Aufbau von Lernplattformen, ein koordinierendes Management sowie Kosten für Kommunikation, Begleitung und Evaluierung zur Weiterentwicklung des Digital Learning Campus gefördert. (Vgl. insbesondere Ziff. 1.1. der DLC-Richtlinie sowie für weitergehende spezifische Informationen zu möglichen Projektträgern und Zielgruppen auch das DLC-Handout).

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind für die DLC-Lernorte:

  • Staatliche Hochschulen ­
  • Staatlich anerkannte private Hochschulen ­
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen ­
  • Einrichtungen der Zivilgesellschaft (z.B. Stiftungen, Vereine, Verbände, Genossenschaften),­ Kommunale Träger von Bildungseinrichtungen, z.B. Volkshochschulen, Bibliotheken, Museen (mit Ausnahme der allgemeinbildenden Schulen)
  • Regionale Berufsbildungszentren und kommunale Träger der öffentlichen berufsbildenden Schulen mit einer Niederlassung oder einer Betriebsstätte in Schleswig-Holstein

mit einer Niederlassung oder einer Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Antragsberechtigt sind für den DLC-Hub:

  • ­Staatliche Hochschulen ­
  • Staatlich anerkannte private Hochschulen ­
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit einer Niederlassung oder einer Betriebsstätte in Schleswig-Holstein zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung

mit einer Niederlassung oder einer Betriebsstätte in Schleswig-Holstein zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung.

Wo ist die Förderung geregelt?

Die Prüfung von Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit einzelner Vorhaben sowie die Entscheidung über die Förderung von Vorhaben richtet sich nach den AFG LPW (Auswahl- und Fördergrundsätze und Regeln für die finanzielle Unterstützung im Rahmen des Landesprogramm Wirtschaft) und der Richtlinie Digital Learning Campus (DLC). Der Richtlinie können Sie auch die genaueren Förderbestimmungen entnehmen. Die genannten Regelungen finden Sie unten auf der Seite im Downloadbereich unter Rechtsgrundlagen.

Wie ist Ihr Weg zur Förderung?

Das Antragsverfahren ist abgeschlossen. Es können keine Förderanträge mehr gestellt werden.

Wichtige Hinweise für Antragstellende

  1. Gemäß Ziffer 1.3 der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein (LHO) dürfen Zuwendungen zur Projektförderung nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Hiervon abweichend darf mit dem Vorhaben vor der abschließenden Förderentscheidung nur dann begonnen werden (sog. vorzeitiger Maßnahmebeginn), wenn die bewilligende Stelle (hier: IB.SH) dies auf Antrag schriftlich genehmigt.
  2. Förderungen aus dem Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 können eine Beihilfe darstellen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig im Rahmen der Planung Ihres Vorhabens oder sprechen Sie uns an. Bei Fragen hilft
  3. Bitte achten Sie bei der Planung und Umsetzung Ihres Vorhabens auf die Einhaltung der Vergabebestimmungen. Diese dienen der Sicherstellung eines rechts- und wirtschaftspolitisch geordneten Wettbewerbs, der auf einen effizienten und wirtschaftlichen Einsatz öffentlicher Mittel abzielt. Bei Fragen zu der Vergabe wenden Sie sich bitte frühzeitig an Ihre Rechtsberater oder Beratungsstellen, z. B. Auftragsberatungsstelle (ABST Schleswig-Holstein), damit fehlerhaft vergebene Aufträge nicht zu einem Widerruf oder Ausschluss der Förderung führen.

Bei Fragen hilft

Portrait von Thilo Dorloff

Thilo Dorloff

Berater Landesprogramm Wirtschaft
0431 9905-5920

Holger Seidel

Berater Landesprogramm Wirtschaft
0431 9905-2816
Portrait von Grit Bartsch

Grit Bartsch

Beraterin Landesprogramm Wirtschaft
0431 9905-2906

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