Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Digital Learning Campus (DLC)
- Förderung von Lern- und Kollaborationsmöglichkeiten für ein breites Spektrum von Zielgruppen an verschiedenen Standorten in Schleswig-Holstein (DLC-Lern- und Kollaborationsorte; kurz DLC-Lernorte)
- Förderung eines Entwicklungs-Hubs (DLC-Hub) als Einzel- oder Verbundprojekt, um die Arbeit dieser DLC-Lernorte zu vernetzen und fachlich zu unterstützen
- Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).
Im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021-2027 (LPW 2021) fördert die Landesregierung die Maßnahme „Digital Learning Campus Schleswig-Holstein (DLC)“mit einem Mitteleinsatz von 15 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) der EU. Hieraus ergibt sich zusammen mit den bereits stehenden Mittel aus dem Haushalt des Landes ein designiertes Projektvolumen von 37,5 Mio. Euro. Die Mittel können in diesem Förderaufruf in vollem Umfang vergeben werden; das MBWFK behält sich jedoch gegebenenfalls weitere Förderaufrufe vor. Der DLC bedient im Politischen Ziel 1 des EFRE Programms 2021-20207 (Wettbewerbsfähiges und intelligentes Schleswig-Holstein) das Spezifische Ziel 1.2: „Nutzung der Vorteile der Digitalisierung für Bürger, Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden“.
Ziel des Digital Learning Campus (DLC) ist es zum einen, verschiedenen Zielgruppen den Zugang zu Zukunftstechnologien zu ermöglichen, um z.B. den Umgang mit Augmented Reality, Virtual Reality, Gaming, Film- und Videoproduktion, Avatar-Entwicklung, Coding etc. zu lernen sowie Projekte in Kollaboration zwischen Wirtschaft und Wissenschaft umsetzen zu können. Ziel ist es zum anderen, Austausch, Wissenstransfer und Kollaboration zwischen den unterschiedlichen Nutzergruppen in gemeinsamen Lernfeldern zu ermöglichen, um neuartige Kooperationen und (Geschäfts-)Ideen zu entwickeln. Die Maßnahme schafft im Kontext der Künstlichen Intelligenz neuartige Bildungs- und Kollaborationsangebote sowie Möglichkeiten der interdisziplinären Zusammenarbeit an Hochschulen und projektbezogene Kollaborationen zwischen Hochschulen, Schulen, Unternehmen und gesellschaftlichen Partnern.
Der DLC wird sowohl online als auch in Präsenz nutzbar sein. Im Internet wird die zentrale Plattform unter www.dlc.sh Lern- und Kollaborationsangebote des DLC direkt verfügbar bzw. buchbar machen. Zudem sollen an allen Hochschulstandorten Lernorte, Labore und Anwendungszentren für digitale Anwendungen und Technologien gefördert werden, die von Studierenden, Lehrenden, Unternehmern und Unternehmerinnen, Gründern und Gründerinnen, Selbständigen, Beschäftigten sowie Schülern und Schülerinnen gleichermaßen genutzt werden können. Dabei wird ein Fokus auf diejenigen Technologien und Anwendungen gelegt, die mit Künstlicher Intelligenz verbunden sind bzw. ihr in der praktischen Anwendung Augen, Ohren, Sprache, Gefühl, Arme und Beine geben. Gefördert werden u.a. die Ausstattung und der Aufbau von Lernorten, die mit den digitalen Technologien zur Demonstration und zur Anwendung ausgestattet sind, sowohl als Prototypen für den breiten Einsatz als auch als Lernorte zur direkten Nutzung.
Wichtig für die Interessensbekundung:
- Die vollständigen Unterlagen müssen als pdf-Dokumente (max. Größe 20 MB pro E-Mail) bei der IB.SH nach den verbindlichen Vorgaben des DLC-Handouts bis zum Mittwoch, den 3. Mai 2023 eingereicht werden. Früher eintreffende Antragsunterlagen sind willkommen.
- Es gilt das Eingangsdatum des Posteingangs. Zu spät eingereichte und/oder unvollständige Anträge werden von der Förderung ausgeschlossen. Sie können sich den Eingang und die Vollständigkeit der Unterlagen bestätigen lassen, sofern dies zeitlich vor Fristende noch möglich ist.
- Bitte verwenden Sie ausschließlich folgende E-Mail-Adresse LPW[at]ib-sh.de.
Was wird gefördert?
Gefördert werden ferner Sach- und Personalkosten für ein Tutor- und Kollaboration-System zur einheitlichen Anwendung des Digital Learning Campus für die unterschiedlichen Nutzergruppen der digitalen Lernorte. Lernortübergreifende Online-Module sollen die Funktionsweise des DLC, die Qualifizierung zu Prozessen für die Kollaboration und fachliche Vertiefungen zu den spezifischen Angeboten des Lernortes vermitteln. Ergänzend werden der Aufbau von Lernplattformen, ein koordinierendes Management sowie Kosten für Kommunikation, Begleitung und Evaluierung zur Weiterentwicklung des Digital Learning Campus gefördert. (Vgl. insbesondere Ziff. 1.1. der DLC-Richtlinie sowie für weitergehende spezifische Informationen zu möglichen Projektträgern und Zielgruppen auch das DLC-Handout).
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist in zwei Stufen unterteilt. In einem dem Antragsverfahren vorgeschalteten Verfahren zur Interessenbekundung (1. Stufe) wird darüber entschieden, welche Vorhaben in ein anschließendes Antragsverfahren (2. Stufe) aufgenommen werden.
Informationen zu den einzureichenden Unterlagen und den geforderten Inhalten für die Skizze finden Sie im DLC-Handout.
Ansprechpartner
Für weitergehende Informationen und Rückfragen zu Themen des Handouts nutzen Sie bitte diese Kontakte:
- Als Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) für das Antrags- und Bewilligungsverfahren zuständig. Für Rückfragen zur Bekanntmachung und zu den dort stehenden Ausführungen zu den formalen Förderbedingungen steht die Bewilligungsbehörde unter der Rufnummer 0431/9905-2020 zur Verfügung.
- Als Ansprechpartner für inhaltliche Fragen und Beratung in der Phase der Erstellung der Projektskizzen steht das landesgeförderte DLC-Projektbüro zur Verfügung: Wissenschaftszentrum, Fraunhoferstr. 3, 24118 Kiel oder per E-Mail unter kontakt[at]dlc.sh.
Downloads
Mit diesem Förderaufruf (Call) werden folgende Unterlagen zum Download zur Verfügung gestellt (für die Liste der einzureichenden Unterlagen siehe DLC-Handout):
- die DLC-Richtlinie als rechtliche Grundlage für das Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie für die Verausgabung der Fördermittel,
- das DLC-Handout als FAQ zur Richtlinie und als „lebendes Dokument“ zur Information und Unterstützung insbesondere der DLC-Antragstellerinnen und Antragsteller,
- die Gliederungsvorlagen für die einzureichenden Projektskizzen (Lernorte und Hubs),
- die Bewertungsschemata für die DLC-Jury (Bewertungsschema Lernort, Bewertungsschema Lernort (tabellarisch), Bewertungsschema HUB, Bewertungsschema HUB (tabellarisch)) mit den für die Auswahl der Projektenskizzen maßgeblichen Kriterien zur Kenntnis,
- die Liste der Jury-Mitglieder zur Kenntnis,
- den Scoring-Bogen für die Querschnittsziele der EFRE-Förderung, (für jedes Teilprojekt / Verbundpartner ist jeweils ein Bogen auszufüllen).
Den Kreis der möglichen Verbundpartner und assoziierten Partner, weitere Förderbedingungen und Details zur Ausgestaltung und Vernetzung des DLC sind der DLC-Richtlinie bzw. dem ergänzenden DLC-Handout zu entnehmen.
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