IB.SH Schleswig-Holstein Darlehen mit Haftungsfreistellung De-minimis

  • Finanzierungen von 1 Mio. bis 5 Mio. Euro
  • 50% Haftungsfreistellung durch die IB.SH
  • Digitale Abwicklung über das IB.SH Hausbankenportal

Mit dem IB.SH Schleswig-Holstein Darlehen mit Haftungsfreistellung De-minimis erhalten Sie als Hausbank zinsgünstige Refinanzierungsmittel zur Abdeckung eines mittel- oder langfristigen Finanzierungsbedarfs von mindestens 1 bis 5 Millionen Euro. Zusätzlich gewährt die IB.SH als Ihr Risikopartner eine Haftungsfreistellung in Höhe von 50 % der Darlehenssumme. Den aus der Refinanzierung gewonnenen Zinsvorteil leiten Sie an Ihre Kundinnen und Kunden – mittelständische und kommunalnahe Unternehmen, freiberuflich Tätige, gemeinnützige Organisationen, Existenzgründende – weiter. In der Vertragsgestaltung bleiben Sie weitestgehend frei: So werden Ihre Kundinnen und Kunden aus Schleswig-Holstein maßgeschneidert gefördert.


Hinweis: Zur Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen schließt die IB.SH kontroverse Geschäftsfelder und Verstöße gegen die Grundsätze der verantwortungsvollen Unternehmensführung von einer Förderung aus. Näheres ergibt sich aus den Punkten a. und b. der Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsleitlinie der IB.SH (abrufbar unter ib-sh.de/nachhaltigkeitsleitlinie).

Was sind Ihre Vorteile?

  • Zinsgünstige Refinanzierungsmittel der IB.SH
  • Haftungsfreistellung der IB.SH i.H.v. 50 % für die gesamte Darlehenslaufzeit
  • Sollzinsbindungen von bis zu 20 Jahren
  • Digitale Abwicklung durch Sie als Hausbank über das IB.SH Hausbankenportal
  • Antragstellung auch nach Vorhabensbeginn

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU gem. EU-Definition; < 250 Beschäftigte, Jahresumsatz bis 50 Mio. EUR oder Bilanzsumme bis 43 Mio. EUR)
  • Größere, mittelständisch geprägte Unternehmen mit einem Jahresumsatz in Höhe von bis zu 500 Mio. EUR (inkl. verbundener Unternehmen) oder einer Mitarbeiteranzahl von bis zu 1.500 Personen (Vollzeitäquivalente)
  • Kommunalnahe Unternehmen
  • Freiberuflich Tätige
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Existenzgründende (mindestens 2 volle Geschäftsjahre)

mit Firmensitz oder Investitionstätigkeit in Schleswig-Holstein

Was wird gefördert?

  • Abdeckung des mittel- und langfristigen Finanzierungsbedarfs
  • Bei Laufzeiten bis 10 Jahre werden Betriebsmittelfinanzierungen, Warenlagerfinanzierungen, Unternehmensübernahmen und Investitionsfinanzierungen gefördert.
  • Bei Laufzeiten über 10 Jahre werden nur Investitionsfinanzierungen gefördert.
  • Ausgeschlossen sind Umschuldungen und Nachfinanzierungen von bereits abgeschlossenen Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen oder Ablösung von Bankverbindlichkeiten. Ebenfalls von einer Finanzierung ausgeschlossen sind Darlehen an Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungs- und Immobilienmakler, Unternehmensberatungen sowie Schattenbanken. Dies betrifft auch durch Ausgleichszahlungen des Staates finanzierte Geschäftsbereiche privater Träger (z. B. Schulen oder Kindertagesstätten).

Wie wird gefördert?

  • Höhe ab 1 Mio. bis 5 Mio. EUR pro Vorhaben pro Hausbank
  • Ratendarlehen mit Laufzeiten zwischen 3 und 20 Jahren, Tilgungsfreijahre möglich
  • Vierteljährliche Zins- und Tilgungszahlungen
  • Auszahlung: 100 % in maximal 3 Teilbeträgen (nach Abruf)
  • Bereitstellungszinsen: 0,15 % pro Monat ab Beginn des 7. Monats nach Darlehenszusage

Unsere Konditionen finden Sie detailliert in der unten aufgeführten Tabelle.

Zusätzliche Informationen für Hausbanken:

  • Die IB.SH gewährt in diesem Programm über die Hausbanken an deren Darlehensnehmer (Enddarlehensnehmer) Beihilfen auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L vom 15.12.2023).
  • Das IB.SH Schleswig-Holstein Darlehen mit Haftungsfreistellung De-minimis darf keinen Unternehmen in den gemäß Art. 1 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2023/2831 ausgenommenen Wirtschaftszweigen gewährt werden.
  • Für Photovoltaikanlagen und andere Erneuerbare-Energien-Stromerzeugungsanlagen, deren Strom ins öffentliche Netz eingespeist und für die eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) – oder eine vergleichbare Förderung – in Anspruch genommen wird, beantragen Sie bitte das IB.SH Schleswig-Holstein-Darlehen mit Haftungsfreistellung ohne Beihilfe.
  • Eine Festsetzung des Sollzinssatzes erfolgt am Tag der Zusage der IB.SH nach Maßgabe des zu diesem Zeitpunkt gültigen Konditionentableaus.
  • Weitergabe des Zinsvorteils an Ihre Kundinnen und Kunden durch das „Risikogerechte Zinssystem“ mit einer Maximalmarge, die alle Kosten und Entgelte abdeckt.
  • Besicherung: Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen Ihnen und dem/der Enddarlehensnehmer/in vereinbart; Abtretung der Enddarlehensnehmerforderung an die IB.SH
  • Vorfälligkeits-/Nichtabnahmeentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung/Nichtabnahme
  • Rechtzeitig vor Ablauf der Sollzinsbindung erhalten Sie ein Angebot für die Restlaufzeit des Darlehens.

Was ist noch wichtig?

  • Die Haftungsfreistellung ist bei der Ermittlung der Besicherungsklasse nicht als Sicherheit zu berücksichtigen. Der maximale Enddarlehensnehmerzinssatz je Preisklasse ändert sich durch die Inanspruchnahme der Haftungsfreistellung nicht.
  • Die Mitfinanzierung von Umsatzsteuerbeträgen ist möglich, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt.
  • Bitte berücksichtigen Sie die für die Antragstellung in Abhängigkeit der Antragssumme erforderlichen Antragsunterlagen (siehe Downloads/Anlagen).

Wie ist Ihr Weg zur Förderung?

  • Antragseinreichung ausschließlich online über das IB.SH Hausbankenportal

Für Enddarlehensnehmerinnen und Enddarlehensnehmer:

  • Jede Enddarlehensnehmerin und jeder Enddarlehensnehmer kann einen Antrag bei einem Kreditinstitut ihrer/seiner Wahl (Hausbank) mit den Antragsunterlagen stellen.
  • Lassen Sie sich gern vor Antragstellung unentgeltlich durch die IB.SH Förderlotsen beraten.

Konditionen Enddarlehensnehmer/-in

  • Der Einstandszinssatz für die Hausbank errechnet sich aus dem Enddarlehensnehmerzinssatz abzgl. der maximalen Bankenmarge der entsprechenden Preisklasse.

*Preisklasse A - I (max. Hausbankenmarge)

Konditionen IB.SH Schleswig-Holstein Darlehen mit Haftungsfreistellung De-minimis

Laufzeit (Jahre)Tilgungsfrei-jahreSollzins- bindungA* (0,775)B* (1,000)C* (1,150)D* (1,400)E* (1,725)F* (2,100)G* (2,350)H* (2,950)I* (4,100)
3 - 50 - 1= Laufzeit3,754,154,454,955,556,256,757,8510,15
6 - 90 - 1 53,754,154,454,955,556,256,757,8510,15
= Laufzeit3,754,154,454,955,556,256,757,8510,15
100 - 2 53,754,154,454,955,556,256,757,8510,15
103,754,154,454,955,556,256,757,8510,15
150 - 3 53,744,144,444,945,546,246,747,8410,14
103,894,294,595,095,696,396,897,9910,29
153,974,374,675,175,776,476,978,0710,37
200 - 353,744,144,444,945,546,246,747,8410,14
103,914,314,615,115,716,416,918,0110,31
154,054,454,755,255,856,557,058,1510,45
204,094,494,795,295,896,597,098,1910,49
Stand: 04.11.2024 – alle Konditionen sind freibleibend!

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Hausbanken

Portrait von Heiko Kock

Heiko Kock

Firmenkundenbetreuer
0431 9905-3163

Ansprechpersonen für Unternehmen und Gründungen

Portrait von Kathrin Graffunder
Portrait von Christian Hank
Portrait von Ulrike Salka
Portrait von Susann Dreßler

Zentrale Kontaktdaten der Förderlotsen

Besuchsadresse: IB.SH, Zur Helling 5-6, 24143 Kiel

0431 9905-3365