IB.SH Kommunaldarlehen Wasserwirtschaft

  • Zinsbindung bis zu 40 Jahre
  • Förderung über 100 % der Investitionskosten möglich
  • Planungssicherheit für Gebühren Ihrer Kunden

Mit diesem zinsgünstigen und langlaufenden Darlehen fördern wir die Finanzierung des Neubaus, der Erneuerung sowie der Instandhaltung öffentlicher Wasserversorgungs- und Abwassernetze sowie der dazugehörigen langlebigen Infrastruktur (z. B. Leitungen, Rohre, Wasserwerke, Kläranlagen) in Schleswig-Holstein. Damit gibt Ihnen das Förderdarlehen Planungssicherheit für die Bemessung der Gebühren Ihrer Kunden.

Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung

Durch diese Förderung unterstützte Vorhaben wirken, je nach Mitteleinsatz, auf folgende Sustainable Development Goals.

Logo SDG 6 – Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen

SDG 6 – Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen

Sauberes Wasser und Sanitärversorgung sollen für alle Menschen verfügbar sein. Das Ziel schließt auch die nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser mit ein.

Produkte und Leistungen

Mit dem Kommunaldarlehen fördert die IB.SH kommunale Neubau- und Sanierungsinvestitionsmaßnahmen im Bereichen Wasser oder Abwasser. Hierzu gehören Wassernetze sowie langlebige Infrastrukturen in Schleswig-Holstein. Mit Beratungsangeboten und einer langfristigen Zinsbindung geben wir unseren Fördernehmern Planungs-sicherheit mit Blick auf die Gebühren. Die Förderung erfolgt zu 100 Prozent mit einer Zinsbindung bis zu 30 Jahren.

Mit dem Themenkredit Wasserwirtschaft fördert die IB.SH kommunale Neubau- und Sanierungsinvestitionsmaßnahmen im Bereich Wasser oder Abwasser. Hierzu gehören Wassernetze sowie langlebige Infrastrukturen in Schleswig-Holstein. Mit Beratungsangeboten und einer langfristigen Zinsbindung geben wir unseren Fördernehmern Planungssicherheit mit Blick auf die Gebühren. Die Förderung erfolgt zu 100 Prozent mit einer Zinsbindung bis zu 40 Jahren.

Die IB.SH ist Treuhänder für den Kommunalen Investitionsfonds (KIF) und die Bewilligung erfolgt durch das Land. Es werden unter anderem kommunale Neubau- und Sanierungsinvestitionsmaßnahmen im Bereich Wasser bzw. Abwasser unterstützt. Hierzu gehören Wassernetze sowie langlebige Infrastrukturen in Schleswig-Holstein. Mit Beratungsangeboten und einer langfristigen Zinsbindung geben wir unseren Fördernehmern Planungssicherheit mit Blick auf die Gebühren. Die Förderung erfolgt zu 75 Prozent mit einer Zinsbindung und Laufzeit von 20 Jahren (bei 2 Tilgungsfreijahren).

Logo SDG 9 – Industrie, Innovation und Infrastruktur

SDG 9 – Industrie, Innovation und Infrastruktur

Das Ziel ist, eine widerstandsfähige Infrastruktur aufzubauen, inklusive und nachhaltige Industrialisierung zu fördern und Innovationen zu unterstützen.

Produkte und Leistungen

Das Infrastruktur-Kompetenzzentrum berät öffentliche Projektträger bei der Vorbereitung und Umsetzung von Investitionsvorhaben zum Erhalt und nachhaltigen Ausbau der Infrastruktur.

Die Breitbandstrategie des Landes Schleswig-Holstein hat das Ziel, dass bis 2025 der überwiegende Teil der Haushalte Schleswig-Holsteins über einen Glasfaseranschluss für schnelles Internet verfügen. Bei der Errichtung der Anschlüsse unterstützen wir Kommunen und Unternehmen mit zinsgünstigen Finanzierungs- und Fördermitteln sowie durch flankierende Beratung. So konnte mit unserer Hilfe der Breitbandausbau in Schleswig-Holstein stark vorangetrieben werden.

Kennzahlen

122 Existenzgründungen wurden finanziell unterstützt und rund 1.586 Unternehmen und Gründungsinteressierte zu ihren geplanten Vorhaben beraten. Die branchenübergreifende Beratung und Kreditvergabe motiviert zur Diversität der Unternehmerlandschaft (zum Beispiel Tourismus, Gesundheit, erneuerbare Energien). Unternehmen und Gründungsinteressierte in Schleswig-Holstein werden durch uns explizit für Nachhaltigkeitsthemen sensibilisiert. Beratungsschwerpunkte in diesem Zusammenhang sind Maßnahmen der Energieeffizienz und des Klimaschutzes sowie der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.


Gerne stehen wir Ihnen bereits im Vorfeld mit unserem Beratungsangebot, Einschätzungen zur Finanzierung oder einer unverbindlichen Indikation zur Verfügung.

Ein verbindliches Darlehensangebot erhalten Sie direkt von der IB.SH. Die IB.SH arbeitet diskriminierungsfrei mit anderen Banken zusammen.

Was sind Ihre Vorteile?

  • Zinsgünstiges Darlehen
  • Lange Laufzeit und Zinsbindung von bis zu 40 Jahre
  • Förderung von bis zu 100 % der Investitionskosten
  • Schnelle, unkomplizierte Antragsstellung und rasche Kreditentscheidung 

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden, Kreise und Ämter, jeweils inkl. ihrer Eigenbetriebe
  • Zweckverbände gemäß GkZ, die sich allein aus Gemeinden, Kreisen und/oder Ämtern zusammensetzen
  • Wasser- und Bodenverbände gemäß WVG, die sich allein aus Gemeinden, Kreisen und/oder Ämtern zusammensetzen

Was wird gefördert?

  • Neubau, Erneuerung und Instandhaltung flächendeckender öffentlicher Wasserversorgungs- und Abwassernetze
  • Infrastruktur für die Verteilung von Wasser und die Ableitung von Abwasser, insbesondere die dafür verwendeten Leitungen/Rohre
  • Anlagen der Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsinfrastruktur zur Behandlung von Wasser und Abwasser, z. B. Wasserwerke und Kläranlagen

Wie wird gefördert?

  • Darlehenslaufzeit und Sollzinsbindung bis zu 40 Jahre
  • Förderung in Höhe von 100 % der Investitionskosten möglich 
  • Abschreibungskonforme Finanzierung, jedoch max. 40 Jahre Darlehenslaufzeit

Gemäß Runderlass des Innenministeriums vom 01.02.2022 zu § 85 der Gemeindeordnung erfordert die Vereinbarung der Kreditbedingungen eine ständige Beobachtung des Kapitalmarktes. Bei der Vereinbarung von Kreditbedingungen ist gemäß Runderlass darauf zu achten, dass die Bedingungen tragbar und marktüblich sind. Seitens der Antragstellenden sind mehrere Kreditangebote einzuholen und miteinander auch im Hinblick auf die Haushaltslage der Gemeinde zu vergleichen.

Wie ist Ihr Weg zur Förderung?

Antrag per Telefon oder E-Mail mit bereits ausgefüllter Vorhabensbeschreibung (siehe Downloads) 

Hinweis

Zur Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen schließt die IB.SH kontroverse Geschäftsfelder von einer Förderung aus. Näheres ergibt sich aus dem Punkt b. der Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsleitlinie der IB.SH (abrufbar unter ib-sh.de/nachhaltigkeitsleitlinie).

Bei Fragen hilft

Portrait von Dirk Marx

Dirk Marx

Kommunalkundenbetreuer (Städte Kiel und Flensburg und Kreise Nordfriesland, Plön, Rendsburg-Eckernförde und Schleswig-Flensburg)
0431 9905-3377
Portrait von Bernd Reichstein

Bernd Reichstein

Kommunalkundenbetreuer (Hansestadt Lübeck, Stadt Neumünster und Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Steinburg)
0431 9905-3340
Portrait von Lisa Pingel

Lisa Pingel

Kommunalkundenbetreuerin (Kreise Ostholstein und Stormarn)
0431 9905-3691