A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
- Nachhaltige Kompetenzentwicklung
- Förderung von Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung für Erwerbstätige
- Gefördert werden 40% der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 1.500 Euro / Kalenderjahr
Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein fördert die Beteiligung von Erwerbstätigen an Weiterbildungsmaßnahmen mit finanziellen Zuschüssen. Mit den ESF-Mitteln wird ein Teil der Kosten für berufliche Fort- und Weiterbildungen übernommen.
Online Antragstellung
Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein kann ab sofort elektronisch im Serviceportal Schleswig-Holstein beantragt werden.
Ab dem 15. September 2023 ist die Antragstellung über das Servicekonto Plus im Serviceportal SH möglich. Das Servicekonto Plus kann kostenlos und mithilfe der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises und der Ausweis-App anlegt werden. Hierüber erfolgt die Authentifizierung und damit kann der Online-Antrag komplett digital eingereicht werden.
Für den Fall, dass keine Online-Antragstellung möglich ist, finden Sie ein Antragsformular zum Ausdrucken im Downloadbereich.
Hinweise zur Antragsstellung
Die beantragte Weiterbildung muss spätestens am 31.12.2028 beendet sein. In Abhängigkeit von der Inanspruchnahme des Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein und des insgesamt zur Verfügung stehenden Budgets kann die Förderung auch vor dem 31.12.2028 beendet werden.
Der Papierantrag ist formgebunden unter Verwendung des entsprechenden, zum Zeitpunkt der Antragstellung veröffentlichten Antragsformulars, spätestens vier Kalenderwochen vor Beginn der Weiterbildung, im Original mit eigenhändiger Unterschrift des/der Antragstellenden - zuzüglich der rechtsverbindlich unterschriebenen Anlagen des Weiterbildungsträgers und Arbeitgebers - einzureichen.
Bei einem Beginn am Wochenende bzw. Feiertag verschiebt sich die Antragsfrist auf den vorangegangenen Arbeitstag (Montag – Freitag). Maßgeblich für die fristgerechte Vorlage ist der Eingang bei der IB.SH.
Anträge, die auf Grundlage der ergänzenden Förderkriterien vom 01.11.2022 gestellt werden (Stand des Antragsformulars: 26.10.2022), werden im Rahmen einer Übergangsfrist bis einschließlich 05.05.2023 (Eingang bei der IB.SH) berücksichtigt.
Bitte beachten Sie: Aufgrund der guten Annahme des Förderangebots und des damit verbundenen hohen Antragsaufkommen erhalten Sie aktuell von uns erst kurz vor Beginn der Weiterbildung eine Benachrichtigung hinsichtlich der Förderfähigkeit. Wir bitten von Nachfragen zur Bearbeitung abzusehen. Über den Eingang Ihres Antrages und Ihres Verwendungsnachweises werden Sie automatisch informiert.