A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
- Nachhaltige Kompetenzentwicklung
- Förderung von Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung für Erwerbstätige
- Gefördert werden 40% der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 1.500 Euro pro Weiterbildung im Kalenderjahr
Angesichts eines hohen Arbeits- und Fachkräftebedarfs in fast allen Branchen fördert das Land mit dem „Weiterbildungsbonus SH“ insbesondere Weiterbildungen von Erwerbstätigen in den Themenfeldern „Digitalisierung“, „Erneuerbare Energien“, „Pflege“, „Handwerk“. Gerade für Erwerbstätige in kleinen und mittleren Unternehmen wird lebenslanges Lernen notwendig, um den Qualifikationsanforderungen, die durch den technologischen und digitalen Wandel steigen, gerecht zu werden. Hierdurch unterstützt das Land die Unternehmen auch bei der Fachkräftesicherung.
Hinweise zur Antragsstellung ab 01.03.2024
Für einen leichteren Zugang zu dem Förderangebot hat sich das Land entschieden, die Antragstellung ausschließlich digital über das Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein zu ermöglichen:
Ab dem 01.03.2024 steht Ihnen als Antragstellende die online-Antragstellung mit dem elektronischen Personalausweis zur Verfügung. Das gleiche Verfahren besteht dann auch für das Einreichen des Verwendungsnachweises nach Beendigung der geförderten Weiterbildung. Das bisherige papierhafte Einreichen von Formularen und Unterlagen wird für Förderungen, die ab dem 01.03.2024 beantragt werden, vollständig abgelöst.
Bitte beachten Sie insbesondere folgendes:
Antragsberechtigt sind Erwerbstätige in einem Arbeitsverhältnis mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen.
Die Weiterbildung muss bei einem Weiterbildungsträger stattfinden, der nach DIN ISO 9001 und/oder AZAV zertifiziert ist. Bei Fernunterricht ist eine Akkreditierung durch die ZFU erforderlich.
Der Antrag ist online im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein spätestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn zu stellen.
Bei einem Beginn am Wochenende bzw. Feiertag verschiebt sich die Antragsfrist auf den vorangegangenen Arbeitstag (Montag – Freitag). Maßgeblich für die fristgerechte Vorlage ist der Eingang bei der IB.SH.
Online-Anträge mit einem Antragsdatum bis einschließlich 29.02.2024 werden nach den ergänzenden Förderkriterien vom 10.05.2023 bewilligt. Dies gilt auch für Papieranträge mit einem Antragsdatum bis einschließlich 29.02.2024, die bis zum 08.03.2024 bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein eingehen (maßgeblich ist der Eingangsstempel).
Der Bewilligungszeitraum beginnt am 01.03.2024 und endet spätestens am 31.12.2028. Die beantragte Weiterbildung muss spätestens am 31.12.2028 beendet sein. Pro Jahr stehen 800.000 Euro als Fördersumme für diese Förderaktion insgesamt zur Verfügung. Ist das Fördervolumen für das Jahr vollständig bewilligt, werden keine weiteren Anträge mehr geprüft und bewilligt und an die Antragstellenden zur Entlastung der Investitionsbank Schleswig-Holstein zurückgesendet. Eine Antragstellung ist dann erst im Folgejahr wieder möglich.
Aufgrund der guten Annahme des Förderangebots und des damit verbundenen hohen Antragsaufkommen erhalten Sie aktuell von uns erst kurz vor Beginn der Weiterbildung eine Benachrichtigung hinsichtlich der Förderfähigkeit. Über den Eingang Ihres Antrages und Ihres Verwendungsnachweises werden Sie automatisch informiert.
Kontakt zum Förderangebot
Montag bis Donnerstag: 9 – 12 Uhr; Mittwoch & Donnerstag: 15 – 17 Uhr; Freitag: 10 – 14 Uhr
0431 9905-2222Downloads
- Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein
- Flyer Weiterbildungsbonus April 2024
- Landesprogramm Arbeit (LPA) 2021-2027
- Für Solo-Selbstständige mit Wohnsitz und Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland könnte das Förderprogramm KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige eine Alternative sein.