A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
- Nachhaltige Kompetenzentwicklung
- Förderung von Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung für Erwerbstätige
- Gefördert werden 40% der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 1.500 Euro / Kalenderjahr
Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein fördert die Beteiligung von Erwerbstätigen an Weiterbildungsmaßnahmen mit finanziellen Zuschüssen. Mit den ESF-Mitteln wird ein Teil der Kosten für berufliche Fort- und Weiterbildungen übernommen.
Online Antragstellung
Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein kann ab sofort elektronisch im Serviceportal Schleswig-Holstein beantragt werden.
Für den Fall, dass keine Online-Antragstellung möglich ist, finden Sie ein Antragsformular zum Ausdrucken im Downloadbereich.
Hinweise zur Antragsstellung
- Die Förderung beginnt frühestens am 16.11.2022 und muss spätestens am 31.12.2028 beendet sein. In Abhängigkeit von der Inanspruchnahme des Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein und des insgesamt zur Verfügung stehenden Budgets kann die Förderung auch vor dem 31.12.2028 beendet werden.
Der Antrag ist formgebunden unter Verwendung des entsprechenden, zum Zeitpunkt der Antragstellung veröffentlichten Antragsformulars, spätestens vier Kalenderwochen vor Beginn der Weiterbildung, im Original mit Originalunterschriften aller Antragsbeteiligten – Antragsteller, Weiterbildungsträger, Arbeitgeber – einzureichen.
Bei einem Beginn am Wochenende bzw. Feiertag verschiebt sich die Antragsfrist auf den vorangegangenen Arbeitstag (Montag – Freitag). Maßgeblich für die fristgerechte Vorlage ist der Eingang bei der IB.SH.
Anträge, die auf Grundlage der ergänzenden Förderkriterien vom 01.11.2022 gestellt werden (Stand des Antragsformulars: 26.10.2022), werden im Rahmen einer Übergangsfrist bis einschließlich 05.05.2023 (Eingang bei der IB.SH) berücksichtigt.
Ansprechpartner bei Fragen zum Förderangebot
Erreichbarkeit
Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
0431 9905-2222