A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

  • Nachhaltige Kompetenzentwicklung
  • Förderung von Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung für Erwerbstätige
  • Gefördert werden 40% der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 1.500 Euro / Kalenderjahr

Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein fördert die Beteiligung von Erwerbstätigen an Weiterbildungsmaßnahmen mit finanziellen Zuschüssen. Mit den ESF-Mitteln wird ein Teil der Kosten für berufliche Fort- und Weiterbildungen übernommen.


Online Antragstellung

Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein kann ab sofort elektronisch im Serviceportal Schleswig-Holstein beantragt werden.

 Für den Fall, dass keine Online-Antragstellung möglich ist, finden Sie ein Antragsformular zum Ausdrucken im Downloadbereich.

Hinweise zur Antragsstellung

  • Die Förderung beginnt frühestens am 16.11.2022 und muss spätestens am 31.12.2028 beendet sein. In Abhängigkeit von der Inanspruchnahme des Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein und des insgesamt zur Verfügung stehenden Budgets kann die Förderung auch vor dem 31.12.2028 beendet werden.
  • Der Antrag ist formgebunden unter Verwendung des entsprechenden, zum Zeitpunkt der Antragstellung veröffentlichten Antragsformulars, spätestens vier Kalenderwochen vor Beginn der Weiterbildung, im Original mit Originalunterschriften aller Antragsbeteiligten – Antragsteller, Weiterbildungsträger, Arbeitgeber – einzureichen.

  • Bei einem Beginn am Wochenende bzw. Feiertag verschiebt sich die Antragsfrist auf den vorangegangenen Arbeitstag (Montag – Freitag). Maßgeblich für die fristgerechte Vorlage ist der Eingang bei der IB.SH.

  • Anträge, die auf Grundlage der ergänzenden Förderkriterien vom 01.11.2022 gestellt werden (Stand des Antragsformulars: 26.10.2022), werden im Rahmen einer Übergangsfrist bis einschließlich 05.05.2023 (Eingang bei der IB.SH) berücksichtigt.

Ansprechpartner bei Fragen zum Förderangebot

Erreichbarkeit

Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr

0431 9905-2222

Downloads

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