A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

  • Nachhaltige Kompetenzentwicklung
  • Förderung von Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung für Erwerbstätige
  • Gefördert werden 40% der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 1.500 Euro pro Weiterbildung im Kalenderjahr

Angesichts eines hohen Arbeits- und Fachkräftebedarfs in fast allen Branchen fördert das Land mit dem „Weiterbildungsbonus SH“ insbesondere Weiterbildungen von Erwerbstätigen in den Themenfeldern „Digitalisierung“, „Erneuerbare Energien“, „Pflege“, „Handwerk“. Gerade für Erwerbstätige in kleinen und mittleren Unternehmen wird lebenslanges Lernen notwendig, um den Qualifikationsanforderungen, die durch den technologischen und digitalen Wandel steigen, gerecht zu werden. Hierdurch unterstützt das Land die Unternehmen auch bei der Fachkräftesicherung.


Hinweise zur Antragsstellung

Ihren Antrag können Sie elektronisch im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein mit Ihrem elektronischen Personalausweis als Identifizierungs- und Authentifizierungsmittel oder in Papierform einreichen. Als schnellsten Antragsweg empfehlen wir Ihnen die elektronische Einreichung.

Bitte beachten Sie insbesondere folgendes:

  • Antragsberechtigt sind Erwerbstätige in einem Arbeitsverhältnis mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen.
  • Die Weiterbildung muss bei einem Weiterbildungsträger stattfinden, der nach ISO 9001 und/oder AZAV zertifiziert ist. Bei Fernunterricht ist eine Akkreditierung durch die ZFU erforderlich.
  • Der Antrag ist online im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein oder papierhaft spätestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn zu stellen. Dem Antrag sind die Anlagen „Angaben zur Kostenbeteiligung bei Erwerbstätigen“ und „Anlage zum Antrag für Weiterbildungsträger“ ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben beizufügen.
  • Bei einem Beginn am Wochenende bzw. Feiertag verschiebt sich die Antragsfrist auf den vorangegangenen Arbeitstag (Montag–Freitag). Maßgeblich für die fristgerechte Vorlage ist der Eingang bei der IB.SH.
  • Der Bewilligungszeitraum beginnt am 01.03.2024 und endet spätestens am 31.12.2028. Die beantragte Weiterbildung muss spätestens am 31.12.2028 beendet sein.

Hinweise zum Verwendungsnachweis

Auch Ihren Verwendungsnachweis können Sie nach Beendigung der geförderten Weiterbildung mit Ihrem elektronischen Personalausweis als Identifizierungs- und Authentifizierungsmittel oder in Papierform einreichen.

Arbeitnehmende, die ihren Antrag auf den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein ab dem 10.05.2023 und vor dem 01.03.2024 gestellt haben, können ebenfalls von der elektronischen Übermittlung profitieren und ihren Verwendungsnachweis über den Onlinedienst „Verwendungsnachweis für Anträge ab 01.03.2024“ einreichen. Alternativ besteht für Sie als Arbeitnehmende weiterhin die Möglichkeit, den Verwendungsnachweis in Papierform einzureichen.

Kontakt zum Förderangebot

Montag bis Donnerstag: 9 – 12 Uhr; Mittwoch & Donnerstag: 15 – 17 Uhr; Freitag: 10 – 14 Uhr

0431 9905-2222

Downloads

Das könnte Sie auch interessieren