A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

  • Nachhaltige Kompetenzentwicklung
  • Förderung von Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung für Erwerbstätige
  • Gefördert werden 40% der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 1.500 Euro pro Weiterbildung im Kalenderjahr

Angesichts eines hohen Arbeits- und Fachkräftebedarfs in fast allen Branchen fördert das Land mit dem „Weiterbildungsbonus SH“ insbesondere Weiterbildungen von Erwerbstätigen in den Themenfeldern „Digitalisierung“, „Erneuerbare Energien“, „Pflege“, „Handwerk“. Gerade für Erwerbstätige in kleinen und mittleren Unternehmen wird lebenslanges Lernen notwendig, um den Qualifikationsanforderungen, die durch den technologischen und digitalen Wandel steigen, gerecht zu werden. Hierdurch unterstützt das Land die Unternehmen auch bei der Fachkräftesicherung.

Wirkt auf dieses SDG ein:

Logo SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum

SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum

Es gilt, ein dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit zu fördern.

Produkte und Leistungen

Unser Firmenkundenbereich begleitet kleine und mittlere Unternehmen in allen Phasen, von der Gründung bis zur Expansion. Ziel der Förderung ist unter anderem eine nachhaltige Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.

In die Zuschussprogramme Landesprogramm Wirtschaft und Landesprogramm Arbeit fließen unter anderem Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Ziel der Förderung sind Investitionen in Wachstum und Beschäftigung für ganz Schleswig-Holstein.

Kennzahlen

Da der Erhalt und Aufbau von Arbeitsplätzen eines der Kreditvergabekriterien darstellt, erzielen wir durch die Wirtschaftsförderung eine nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein. So wurden 2024 im Rahmen der Wirtschaftsförderung 809 Arbeitsplätze geschaffen sowie 6.5534 Arbeitsplätze gesichert. Dazu kamen in 2021 die Arbeitsplätze, die durch die Soforthilfeprogramme während der Pandemie gesichert werden konnten.


Hinweise zur Antragsstellung

Ihren Antrag können Sie elektronisch im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein mit Ihrem elektronischen Personalausweis als Identifizierungs- und Authentifizierungsmittel oder in Papierform einreichen. Als schnellsten Antragsweg empfehlen wir Ihnen die elektronische Einreichung.

Bitte beachten Sie insbesondere folgendes:

  • Antragsberechtigt sind Erwerbstätige in einem Arbeitsverhältnis mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen.
  • Die Weiterbildung muss bei einem Weiterbildungsträger stattfinden, der nach ISO 9001 und/oder AZAV zertifiziert ist. Bei Fernunterricht ist eine Akkreditierung durch die ZFU erforderlich.
  • Der Antrag ist online im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein oder papierhaft spätestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn zu stellen. Dem Antrag sind die Anlagen „Angaben zur Kostenbeteiligung bei Erwerbstätigen“ und „Anlage zum Antrag für Weiterbildungsträger“ ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben beizufügen.
  • Bei einem Beginn am Wochenende bzw. Feiertag verschiebt sich die Antragsfrist auf den vorangegangenen Arbeitstag (Montag–Freitag). Maßgeblich für die fristgerechte Vorlage ist der Eingang bei der IB.SH.
  • Der Bewilligungszeitraum beginnt am 01.03.2024 und endet spätestens am 31.12.2028. Die beantragte Weiterbildung muss spätestens am 31.12.2028 beendet sein.

Hinweise zum Verwendungsnachweis

Auch Ihren Verwendungsnachweis können Sie nach Beendigung der geförderten Weiterbildung mit Ihrem elektronischen Personalausweis als Identifizierungs- und Authentifizierungsmittel oder in Papierform einreichen.

Arbeitnehmende, die ihren Antrag auf den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein ab dem 10.05.2023 und vor dem 01.03.2024 gestellt haben, können ebenfalls von der elektronischen Übermittlung profitieren und ihren Verwendungsnachweis über den Onlinedienst „Verwendungsnachweis für Anträge ab 01.03.2024“ einreichen. Alternativ besteht für Sie als Arbeitnehmende weiterhin die Möglichkeit, den Verwendungsnachweis in Papierform einzureichen.

Kontakt zum Förderangebot

Unsere Hotline ist ab dem 05.08.2025 zu den folgenden Zeiten erreichbar:

Montag bis Donnerstag: 9 – 12 Uhr; Mittwoch: 15 – 17 Uhr; Freitag: 10 – 13 Uhr

0431 9905-2222

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