
COVID-19: Informationen zur Unterstützung für Unternehmen
Wir unterstützen Unternehmen in Schleswig-Holstein, die wirtschaftlich vom Coronavirus betroffen sind. Unternehmen stehen für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen bewährte Liquiditätshilfen über bewährte und an die aktuelle Situation angepasste Darlehensprogramme, Risikoentlastungen durch Haftungsfreistellungen, Bürgschaften und Beteiligungskapital der schleswig-holsteinischen Förderinstitute und der KfW zur Verfügung. Außerdem wurden und werden weitere Unterstützungen auf Bundes- und Landesebene wie Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld oder Steuererleichterungen auf den Weg gebracht.
Überblick über die wesentlichen Corona-Förderprogramme
Zuschüsse/Billigkeitsleistungen
- Corona-Soforthile des Bundes und der Länder (Antragsfrist ausgelaufen am 31.05.2020)
- Überbrückungshilfen I bis III
- Außerordentliche Wirtschaftshilfe (November-/Dezemberhilfe)
- Weitere Zuschüsse z. B. für Ausbildungsplätze
Corona-Hilfen der bundesweiten Förderinstitute
- KfW-Sonderprogramm 2020 (Darlehen)
- KfW-Schnellkredit 2020 (Darlehen)
- Wirtschaftsstabilisierungsfonds (Eigenkapital und Garantien)
- Corona-Hilfen der Landwirtschaftlichen Rentenbank (Darlehen)
Corona-Hilfen der Förderinstitute in Schleswig-Holstein
IB.SH Mittelstands-sicherungsfonds (Darlehen)
IB.SH Härtefallfonds Mittelstand (Darlehen)
MBG Härtefallfonds Mittelstand (Eigenkapital)
Sonderbeteiligungsprogramm Schleswig-Holstein (Eigenkapital)
BB-SH Corona-Unterstützung (Ausfallbürgschaften)
bestehende Instrumente der IB.SH, MBG und BB-SH
Förderprogramme gemäß Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020
- Förderart: Zuschuss
- Förderziel: Fixkostenzuschuss für die Monate Juni bis August 2020 (Förderphase 1) in Abhängigkeit vom Umsatzausfall
weitere Informationen zu Überbrückungshilfen für Unternehmen
- Förderart: Zuschuss
- Förderziel: Erstattung von 75 % des Umsatzausfalls für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von angeordneten Schließungen direkt oder indirekt betroffen sind.
* Für Fälle, in denen der durch die geänderte Kleinbeihilfenregelung und De-Minimis-Verordnung gegebene beihilferechtliche Rahmen nicht ausreicht, arbeitet die Bundesregierung derzeit an einer Programmergänzung. Ziel ist, zu einem späteren Zeitpunkt eine Antragstellung auf Grundlage eines anderen beihilferechtlichen Rahmens zu ermöglichen („November-/Dezemberhilfe plus“)
- Förderart: Darlehen mit Haftungsfreistellung
- Förderziel: Investitionen, Betriebsmittel, Erwerb von Vermögenswerten
- Antragsstellende: Unternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufler
- Betrag: 800.000 Euro (80-90% Haftungsfreistellung)
- Laufzeit: bis zu 10 Jahre bei einem Kreditbetrag bis 800.000 Euro je Unternehmensgruppe nach Kleinbeihilfenregelung
Kreditbeträge über 800.000 Euro je Unternehmensgruppe können im KfW-Sonderprogramm 2020 nach der Bundesregelung niedrigverzinsliche Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu 6 Jahren finanziert werden.
- Förderart: Darlehen mit Haftungsfreistellung
- Förderziel: Investitionen sowie Betriebsmittel inkl. Warenlager
- Antragsstellende: Unternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufler
- Betrag: max. 800.000 Euro (100% Haftungsfreistellung)
- Laufzeit: bis 10 Jahre
- Förderart: Darlehen mit Haftungsfreistellung
- Förderziel: Deckung von coronabedingten Liquiditätsengpässen
- Antragsstellende: Gemeinnützige Organisationen
- Betrag: 25.000 bis 800.000 Euro (100% Haftungsfreistellung)
- Laufzeit: 10 Jahre
- Förderart: Beteiligungskapital
- Förderziel: Deckung von coronabedingten Liquiditätsengpässen und bilanzstärkende Maßnahmen
- Antragsstellende: Start-ups und kleine Mittelständler (bis 75 Mio. Euro Umsatz)
- Betrag: max. 800.000 Euro
- Laufzeit: 5 bis 10 Jahre
- Förderart: Beteiligungskapital
- Förderziel: bilanzstärkende Maßnahmen, insbesondere EK-Ausstattung und Liquiditätssicherung
- Antragsstellende: alle Unternehmen mit Umsatzausfall ≥ 50% im 2. Halbjahr 2020
- Betrag: max. 750.000 Euro
- Laufzeit: 5-10 Jahre
Förderprogramme nach der Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020
- Förderart: Fixkostenzuschuss
- Förderziel: Fixkostenzuschuss für die Monate September bis Dezember in Abhängigkeit vom Umsatzausfall
Weitere Informationen zu Überbrückungshilfen für Unternehmen
Förderprogramme nach De-minimis
Eckdaten
- Förderart: Darlehen
- Förderziel: Deckung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen
- Antragsstellende: Unternehmen des Hotel-, Beherbergungs- und Gaststättengewerbes
- Betrag: 15.000 bis 750.000 Euro
- Laufzeit: bis zu 12 Jahre
Eckdaten
- Förderart: Darlehen
- Förderziel: Deckung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen
- Antragsstellende: haupterwerbliche private Unternehmen mit Umsatzausfall von mind. 50 % im Vergleichszeitraum
- Betrag: 15.000 bis 750.000 Euro
- Förderart: Darlehen
- Förderziel: Finanzierung von Betriebsmittelbedarf und Investitionen
- Antragsstellender: natürliche Personen und KMU mit max. 3 Gesellschaftern
- Betrag: 25.000 bis 250.000 Euro
- Laufzeit: 2 – 12 Jahre
Weitere Informationen zum IB.SH Mittelstandskredit
Förderprogramme nach Bundesregelung Beihilfen für niedrigverzinsliche Darlehen 2020
- Förderart: Darlehen mit Haftungsfreistellung
- Förderziel: Investitionen, Betriebsmittel, Erwerb von Vermögenswerten
- Antragsstellende: Unternehmen
- Betrag: bis 100 Mio. Euro (80-90% Haftungsfreistellung)
- Laufzeit: bis 6 Jahre
Ausgewählte weitere Spezialprogramme
- Neue Bürgschaftsobergrenze von 2,5 Mio. Euro (bisher 1,25 Mio. Euro)
- Anhebung max. Verbürgungsgrad bis 500.000 Euro Kreditbetrag auf 90 % (bisher 80 %)
- Anhebung Kreditobergrenze BB Express auf 300.000 Euro (bisher 250.000 Euro)
- Anhebung Verbürgungsgrad BB Express auf 80 % (bisher 70 %)
- Anhebung Verbürgungsgrad für Kredite bis 250.000 Euro in BB Express auf 90 % (bisher 70 %)
- 90% Verbürgung jetzt auch im Standardverfahren bis 500.000 Euro Kreditbetrag
- Laufzeitverlängerungen bei Bestandsfällen
- Förderart: Garantien und Rekapitalisierungsmaßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals in Form von:
a) Bürgschaften für Bankkredite
b) Stillen Beteiligungen
c) Individuellen Strukturierungen - Förderziel: Deckung von coronabedingten Liquiditätsengpässen und Stärkung der Kapitalbasis
- Antragsstellende: Unternehmen der Realwirtschaft, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft oder den Arbeitsmarkt hätte und die mind. zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
1. Bilanzsumme > 43 Mio. Euro
2. Umsatzerlöse > 50 Mio. Euro
3. Mehr als 249 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt - Betrag:
a) mind. 5 Mio. Euro
b) max. 100 Mio. Euro
c) > 100 Mio. Euro - Laufzeit:
a) max. 5 Jahre
b) max. 7 Jahre
c) abhängig von der Wahl des Instruments
*Beihilferecht: In Abhängigkeit des Einzelfalls und der Finanzierungsstruktur wird das relevante Beihilferecht ausgewählt
Weitere Unterstützungsangebote
Wenn Unternehmen Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung beantragen Arbeitgeber über die Arbeitsagentur. Weitere Informationen dazu gibt es hier. Den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur erreichen Sie unter 0800 45555-20.
Treten wegen der Corona-Beschränkungen Verdienstausfälle auf, kann es gegebenenfalls Entschädigungen nach §56 Infektionsschutzgesetz geben.
zum Onlineportal
Weitere Informationen zu Zuschüssen aus dem Landesprogramm Wirtschaft für den Auf- und Ausbau der Produktion von Persönlicher Schutzausrüstung finden Sie hier.
Informationen des Landes Schleswig-Holstein zum Corona-Virus finden Sie hier.
Betroffene Unternehmen stehen aktuell oft vor gravierenden Herausforderungen, die sie nicht allein bewältigen können. Hilfestellung und Rat durch externe Beratungen können in dieser Situation behilflich sein. Finanzielle Unterstützung hierfür bietet das vom BAFA betreute Programm zur Förderung unternehmerischen Know-hows.
Informationen zur Bundesförderung von Produktionsanlagen von Point-of-Care-Antigentests zum Nachweis von SARS-CoV-2 finden Sie hier.
Auch die IHK bietet umfangreiche Informationen für Unternehmen. Ebenso bieten die Handwerkskammern Informationen für Unternehmen (HWK Lübeck, HWK Flensburg).
Informationen des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein finden sie hier.
Unterstützungsangebote für den Kulturbereich finden Sie im Newsletter Kultur der Servicestelle Kulturförderung Schleswig-Holstein.
Informationsangebote des Tourismus-Clusters Schleswig-Holstein finden Sie hier.
Die Förderlotsen der IB.SH beraten Sie unentgeltlich zu passenden Unterstützungsmöglichkeiten. Die Unterstützungsmöglichkeiten werden derzeit fortlaufend durch uns auf unserer Webseite aktualisiert. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn wir Sie darüber hinaus beraten können.
Ihre Ansprechpartner: Die Förderlotsen der IB.SH




Zentrale Kontaktdaten der Förderlotsen
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Besuchsadresse der Förderlotsen: IB.SH, Haus der Wirtschaft, Lorentzendamm 22, 24103 Kiel