Sonder-Beteiligungsprogramm Schleswig-Holstein (befristet bis 31.03.2022)

  • Finanzierung nachweislich aufgrund der Corona-Krise bedingten Kapitalbedarfs
  • für Start-ups und kleine Mittelständler (gewerbliche Unternehmen bis zu 75 Mio. Euro Gruppenumsatz)
  • bis 1.300.000 Euro

Mit dem Programm steht für Schleswig-Holstein die sogenannte Säule II der Hilfen der Bundesregierung, die Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz zur Unterstützung von Start-ups und kleinen Mittelständlern zur Überwindung der Corona-Krise angekündigt hatten. Ziel der Säule II ist es, Start-ups und kleine Mittelständler, die Finanzierungsbedarfe haben, mit Mezzanine- oder Beteiligungsfinanzierungen zu unterstützen. Über haftungsfreigestellte Globaldarlehen können die Landesförderinstitute passgenau auf die jeweiligen Bundesländer zugeschnittene Förderinstrumente refinanzieren.


    Wer wird gefördert?

    • Start-ups
    • kleine Mittelständler (gewerbliche Unternehmen bis 75 Mio. EUR Gruppenumsatz

    die entweder ihren Sitz, ihre Betriebsstätte, ihre Hauptverwaltung, den Schwerpunkt ihrer Geschäftstätigkeit oder mindestens 50% der Vollzeitbeschäftigten in Schleswig-Holstein haben.

    Ausgeschlossen sind Unternehmen, die am 31. Dezember 2019 ein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ im Sinne von Artikel 2 Nr. 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 waren.

    Was wird gefördert?

    • Investitionen und die Mitfinanzierung aller laufenden Kosten, wie Miete, Gehälter (einschließlich Unternehmer-Gehälter) und Warenlager (Betriebsmittel).
    • Gefördert werden alle bilanzstärkenden Maßnahmen, vor allem zur Stärkung der Eigenkapital- bzw. Eigenmittel-Ausstattung und zur Liquiditätssicherung.

    Die Finanzierung von Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben ist nicht zulässig.

    Wie wird gefördert?

    Beteiligungsform:

    • Typisch stille Beteiligung
    • Offene Beteiligungen (ggf. mit Gesellschafterdarlehen mit Wandeloption)

    Beteiligungsbetrag:

    Maximal 1.300.000 Euro (abhängig vom noch verfügbaren Kleinhilfebudget nach der „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“)

    Beteiligungskonditionen:

    • Typisch stille Beteiligung
      • Festvergütung: i.d.R. 6% p.a.
      • Gewinnabhängige Vergütung: bei Gewinn des Unternehmens 1,50%-2,00% p.a. auf die Beteiligungssumme
      • Laufzeit: mind. 5 Jahre max. 10 Jahre
    •  Offene Beteiligungen (Verhandlungssache)

    Wie ist Ihr Weg zur Förderung?

    Formlos über die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH

    Wer ist Ihr Fördergeber?

    Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH fördert in Verbindung mit der KfW, mit dem Land Schleswig-Holstein und der IB.SH.