Das Land Schleswig-Holstein hat den dritten Förderaufruf der Förderrichtlinie zur Stärkung des Binnenlandtourismus veröffentlicht. Kommunen, öffentliche Einrichtungen und weitere Antragsberechtigte können sich erneut um Fördermittel für investive und nicht-investive Projekte bewerben.
Grundlage der Förderung sind die Tourismusstrategie Schleswig-Holstein 2023 sowie die Strategie Binnenlandtourismus Schleswig-Holstein (2023). Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW 2021) aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie des Landes Schleswig-Holstein.
Neu im aktuellen Förderaufruf sind angepasste Förderhöhen für investive und nicht-investive Vorhaben. Antragstellende sollten daher die aktuellen Förderbedingungen sorgfältig prüfen.
Gefördert werden unter anderem nicht-investive Maßnahmen wie die Entwicklung nachhaltiger touristischer Angebote, Projekte zur Digitalisierung öffentlicher touristischer Dienstleistungen sowie Planungen, Studien und Konzepte.
Bei den investiven Vorhaben stehen insbesondere der Ausbau des touristischen Radnetzes, die Weiterentwicklung der Wanderinfrastruktur, Maßnahmen im Wassertourismus, erlebnisorientierte Einrichtungen mit Binnenlandbezug sowie Projekte zur Verbesserung der touristischen Mobilität im Fokus.
Die Förderung wird im Rahmen eines Wettbewerbs vergeben. Interessierte finden den aktuellen Förderaufruf sowie alle Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zur Antragstellung auf den Internetseiten des Landesprogramms Wirtschaft. Mehr Informationen
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Serviceportal Schleswig-Holstein. Voraussetzung ist eine vorherige Registrierung im Serviceportal. Mehr Informationen