Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen

  • Förderdarlehen von bis zu 100.000 Euro
  • Zinssatz von 0,0 %
  • Zinsbindung 20 Jahre

Die IB.SH stellt Ihnen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung des Landes besonders zinsgünstige Darlehen für den Erwerb oder den Bau von selbst genutztem Wohnraum in Schleswig-Holstein zur Verfügung. Die Förderung richtet sich an Familien mit Kindern (auch Alleinerziehende) und/oder schwerbehinderte Menschen.

Wirkt auf diese SDG ein:

Logo SDG 1 – Keine Armut

SDG 1 – Keine Armut

Armut soll in all ihren Formen und überall beendet werden. Dabei geht es zum einen um existenzbedrohende Armutsformen. Zum anderen soll die Situation der Menschen in Schleswig-Holstein verbessert werden, die ein besonders niedriges Einkommen haben.

Produkte und Leistungen

Die soziale Wohnraumförderung sichert die nachhaltige Kreditvergabe für die Versorgung besonders förderwürdiger Zielgruppen mit bezahlbarem Wohnraum. Die Förderung erfolgt über Darlehen und weitergeleitete Zuschüsse des Landes sowie durch besondere Beratungsleistungen.

Eine bessere Qualifizierung der Menschen trägt zu einem höheren Beschäftigungsstand bei ausreichenden Löhnen bei. Diese Qualifizierung fördert das Land mit Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Landesprogramm Arbeit. Darunter fallen zum Beispiel der Weiterbildungsbonus oder branchenspezifische Qualifizierungsvorhaben, bei denen die IB.SH bei der Antragstellung berät.

Kennzahlen

1.353 bezahlbare Wohneinheiten wurden im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung neu errichtet, modernisiert oder saniert.


Was sind Ihre Vorteile?

  • zinsloses Darlehen mit geringer Verwaltungsgebühr von 0,5 % jährlich
  • langfristige Zinsbindung von 20 Jahren 
  • Förderdarlehen können mit Fördermitteln der KfW Förderbank und/oder weiteren Darlehen Ihrer Hausbank sowie mit Darlehen der IB.SH kombiniert werden
  • grundbuchliche Absicherung des IB.SH-Darlehens im Nachrang ermöglicht günstigere Konditionen bei der mitfinanzierenden Bank

Wer wird gefördert?

Private Haushalte mit mindestens einem Kind und/oder einem schwerbehindertem Angehörigen, die

  • für die Förderung vorgegebene Einkommensgrenzen einhalten
  • eine geeignete Eigenleistung erbringen können (Konto- oder Bausparguthaben, Eigentum an einem bezahlten Grundstück, auf dem die zu fördernde Immobilie gebaut werden soll, eigene Arbeitsleistung an der zu fördernden Immobilie)

Einzelheiten finden Sie hier.

Was wird gefördert?

Maßnahmen, die der Schaffung von selbstgenutztem Wohnraum dienen

  • Neubau/Ersterwerb von Wohneigentum
  • Erwerb von vorhandenem Wohnraum
  • Ausbau oder Erweiterung von Wohneigentum, wenn der vorhandene Wohnraum für einen Haushaltsangehörigen mit Behinderung nicht mehr angemessen ist

Wie wird gefördert?

  • Grundförderung in Höhe von bis zu 100.000 Euro
  • Unter bestimmten Voraussetzungen sind Zusatzdarlehen möglich:
    Zusatzdarlehen bis zu 50.000 Euro für besondere bauliche Maßnahmen für Schwerbehinderte
    Zusatzdarlehen bis zu 15.000 Euro zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Immobilie
  • Für den Neubau gelten die gesetzlichen energetischen Anforderungen.
  • Beim Erwerb einer Gebrauchtimmobilie ist die Kostengrenze von 2.500 Euro/m2 Wohnfläche einzuhalten.
  • Vor Bewilligung des Förderdarlehens darf grundsätzlich nicht mit den Bauarbeiten begonnen oder ein Kaufvertrag geschlossen worden sein. Bei Kaufverträgen über eine Immobilie sollte darauf geachtet werden, ein Rücktrittsrecht für den Fall der Ablehnung der Förderung zu vereinbaren.

Was ist noch wichtig?

Fördermittel stehen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung, es besteht daher auch bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen kein Rechtsanspruch auf Erhalt des Förderdarlehens.

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Darlehensbetrag
100.000,00 Euro
Sollzinssatz
0,00 % fest für 20 Jahre
Verwaltungsgebühr 0,50 % jährlich
Tilgungssatz
2,00 %
Monatliche Rate
208,33 Euro
Anzahl der Raten
540

Zurückzuzahlender Gesamtbetrag

Nettodarlehensbetrag:99.000,00 Euro
+ Sollzinsen einschl. Verwaltungsgebühr:11.746,42 Euro
+ Bearbeitungsentgelt:1.000,00 Euro
= Gesamtbetrag:111.746,42 Euro

Dieser Gesamtbetrag hat lediglich Beispielcharakter und kann sich insbesondere verändern, wenn nach Ablauf der Sollzinsbindung ein neuer Sollzinssatz vereinbart werden sollte.

Details zum effektiven Jahreszins

  • Der effektive Jahreszins beträgt 0,56 % und entspricht den Gesamtkosten des Darlehens, ausdrücklich als jährlicher Prozentsatz. 
    Dieser berücksichtigt neben dem Sollzins die Gebühr für die Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch in Höhe von 273,00 Euro sowie die Verwaltungsgebühr von 0,5 % jährlich.
  • Prämien für eine von der IB.SH verlangte Wohngebäudeversicherung sind nicht in die Berechnung des effektiven Jahreszinses einbezogen, da der IB.SH die Höhe der Prämien nicht bekannt ist.
  • Bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses und der Anzahl der Raten wird davon ausgegangen, dass der Sollzinssatz während der gesamten Vertragslaufzeit gleich bleibt. Wird nach Ende der Sollzinsbindung ein veränderter Sollzinssatz vereinbart, können der tatsächliche effektive Jahreszins sowie die Anzahl der Raten von den angegebenen Werten abweichen.
  • Im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag können Kosten entstehen, die nicht in den effektiven Jahreszins einzubeziehen sind, z.B. Notarkosten und Gerichtsgebühren für die Eintragung der Eigentumsübertragung ins Grundbuch.
Stand: 21.04.2021 – alle Konditionen sind freibleibend!

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