Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Einzelbetriebliche Investitionsförderung
- KMU
- Anlageinvestitionen von mind. 50.000 EUR bzw. mind. 250.000 EUR
- nicht rückzahlbarer Zuschuss bis 25 % bzw. 20 %

Zum Einsatz kommen Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) oder des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).
Wirkt auf diese SDG ein:

SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
Es gilt, ein dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit zu fördern.
Produkte und Leistungen
Unser Firmenkundenbereich begleitet kleine und mittlere Unternehmen in allen Phasen, von der Gründung bis zur Expansion. Ziel der Förderung ist unter anderem eine nachhaltige Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.
In die Zuschussprogramme Landesprogramm Wirtschaft und Landesprogramm Arbeit fließen unter anderem Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Ziel der Förderung sind Investitionen in Wachstum und Beschäftigung für ganz Schleswig-Holstein.
Kennzahlen
Da der Erhalt und Aufbau von Arbeitsplätzen eines der Kreditvergabekriterien darstellt, erzielen wir durch die Wirtschaftsförderung eine nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein. So wurden 2024 im Rahmen der Wirtschaftsförderung 809 Arbeitsplätze geschaffen sowie 6.5534 Arbeitsplätze gesichert. Dazu kamen in 2021 die Arbeitsplätze, die durch die Soforthilfeprogramme während der Pandemie gesichert werden konnten.
Vielen Dank für Ihr Interesse an der einzelbetrieblichen Investitionsförderung (EBF). Um sicherzustellen, dass Ihr Antrag alle notwendigen Kriterien erfüllt, kontaktieren Sie uns bitte vorab für ein Beratungsgespräch (Kontaktdaten unten) bzw. senden Sie uns eine Ideenvorstellung über unser Kontaktformular. So können wir Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche besser verstehen und Ihnen passende Hinweise für die Vorbereitung Ihres Antrags geben.
Sie haben die Möglichkeit, uns alle Ihre Fragen zu stellen und sich ein umfassendes Bild des Förderprogramms zu machen.
Wer wird gefördert?
Es werden grundsätzlich nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gefördert. Großunternehmen können nicht gefördert werden.
Was wird gefördert?
Mit dem Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 (LPW 2021) bündelt das Land Schleswig-Holstein seine Förderangebote für Unternehmen. Ziel ist es, Investitionen in Innovation, Digitalisierung, Dekarbonisierung und Nachhaltigkeit zu stärken und damit die wirtschaftliche Entwicklung im Land voranzubringen.
Seit dem 01.01.2025 gelten neue Förderregelungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die investieren wollen – sei es in neue Betriebsstätten, Erweiterungen oder Modernisierungen.
Innovation fördern – so geht’s
Im Mittelpunkt steht der Innovationsbegriff: Gefördert werden nicht nur neue Ideen und Produkte, sondern auch klimafreundliche Produktionsweisen, ressourcenschonende Technologien und energieeffiziente Gebäude.
Die wichtigsten Förderbausteine im Überblick:
Modul A & B – Neue oder erweiterte Betriebsstätten
- Unterstützung für Unternehmen, die neu gründen oder erweitern wollen
- Mindestinvestitionssumme: 250.000 €
- Schaffung oder Sicherung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen erforderlich
Modul C – Modernisierungen im Beherbergungsgewerbe
- Für Hotels und ähnliche Betriebe ab 10 Betten mit mindestens 30 % Beherbergungsumsatz mit Bezug zur Tourismusstrategie des Landes
- Fördersätze bis zu 25 %, abhängig von Unternehmensgröße und Standort
- Mindestinvestition: 50.000 €, max. Zuschuss: 100.000 €
Bonusmodule D, E, F – Umweltschutz und Energieeffizienz im Fokus
Zusätzliche Förderung gibt es für Unternehmen, die in gezielt in den Umweltschutz und die Energiewende investieren. Diese sogenannten Bonusmodule bieten erhöhte Förderquoten – lohnenswert für alle, die freiwillig mehr für Nachhaltigkeit tun möchten.
Modul D – Umweltschutz
Förderung von Investitionen, die über gesetzliche Umweltstandards hinausgehen – z. B. neue Maschinen oder Gebäudemaßnahmen mit deutlichem Umweltnutzen.
✔ Fördersatz: bis zu 40 %
Modul E – Energieeffizienz
Zuschüsse für Projekte zur Verbesserung der Energieeffizienz in Produktion und Technik – z. B. durch effizientere Maschinen.
✔ Fördersatz: bis zu 40 %
Modul F – Eigene Energie aus erneuerbaren Quellen
Förderung für Unternehmen, die ihren Strom- oder Wärmebedarf überwiegend selbst und nachhaltig erzeugen wollen – z. B. mit Solaranlagen oder Wärmepumpen.
✔ Auch Stromspeicher sind förderfähig, wenn sie zu mindestens 75 % aus eigenerzeugter Energie gespeist werden.
Für alle Bonusmodule gilt:
- Mindestinvestition: 40.000 €
- Die Förderquote richtet sich nach Unternehmensgröße
- Diese Maßnahmen müssen klar von den Hauptmodulen getrennt beantragt und durch ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen belegt werden.
STEP – Strategische Technologien für Europa
Besonders attraktiv: Wer in Strategische Technologien für Europa (STEP) investiert – zum Beispiel in Digitalisierung, Biotechnologie oder umweltfreundliche und ressourceneffiziente Technik – hat die Möglichkeit nach einer separaten Antragsstellung auf zusätzliche Förderung in strukturschwächeren Regionen (C-Fördergebiete).
Noch Fragen?Hier geht es zu den FAQ der Einzelbetrieblichen Förderung.
Wie wird gefördert?
Nicht rückzahlbare, sachkapitalbezogene Investitionszuschüsse
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
Vor Antragstellung empfehlen wir eine kostenlose Beratung durch die IB.SH Förderlotsen.
Anträge sind vor Beginn eines Investitionsvorhabens bei der IB.SH zu stellen. Ein (vorzeitiger) Beginn ist förderunschädlich erst nach schriftlicher Genehmigung durch die IB.SH möglich.
Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten.
Bei Baumaßnahmen gelten Planung, die planungsbezogene Bodenuntersuchung, Grunderwerb und Herrichten des Grundstücks (z.B. Gebäudeabbruch, Planieren) nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung. Das Ausschreibungsverfahren gemäß VOB/UVgO ist nicht als Beginn des Vorhabens zu werten.
Die digitale Antragstellung für die Förderung mit Mitteln aus demEFRE ist hier über das Serviceportal des Landes zeitnah möglich.
Sie benötigen ein Servicekonto, um online Anträge zu stellen und Rückmeldungen dazu zu erhalten. Für eine Nutzung für das Landesprogramm Wirtschaft muss Ihr Servicekonto mit dem Elster-Zertifikat Ihres Unternehmens authentifiziert worden sein.Hier erfahren Sie mehr zur digitalen Kommunikation im Landesprogramm Wirtschaft.
Hinweis zu den Erstattungsanträgen
Bitte beachten Sie, dass Sie gem. Ziffer III.1 Ihres Zuwendungsbescheides verpflichtend sind, spätestens zum 05.11. eines jeden Jahres einen Erstattungsantrag einzureichen! Nur wenn zu diesem Termin tatsächlich keine (neuen) Ausgaben angefallen sind, ist eine sog. Fehlanzeige bis zum 30.09. eines Jahres zulässig.
Zusätzlich zu dem o. g. Termin sind auch unterjährig Erstattungsanträge einzureichen, sobald Ihr Vorhaben angelaufen ist und entsprechende Ausgaben angefallen sind.
Ihre Ansprechpersonen: Die Förderlotsen der IB.SH für Unternehmen und Gründungen





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