Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - KI Anwendungszentren

  • Förderung des KI-Transfer-Hub-Schleswig-Holstein
  • Aufbau und Betrieb eines KI Anwendungszentrums Schleswig-Holstein
  • Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).


Ziel der Fördermaßnahme

Ziele der Förderung nach dieser Richtlinie sind zum einen die Förderung des KI-Transfer-Hub-Schleswig-Holstein. Dieses soll die Wirtschaft Schleswig-Holsteins für die Anwendung von KI-Technologien und Nutzung unternehmensbezogener Daten als herausragenden Faktor für die Steigerung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Schaffung und Sicherung zukunftsfähiger Arbeitsplätze aufschließen.
Zum anderen soll der Aufbau und Betrieb eines KI Anwendungszentrums Schleswig-Holstein gefördert werden, in dem die weitere Entwicklung und dauerhafte Implementierung eines Innovationsökosystems in Schleswig-Holstein für das Themenfeld der Künstlichen Intelligenz vorangetrieben wird.

Wie ist Ihr Weg zur Förderung?

Die digitale Antragstellung ist ab sofort über das Serviceprotal des Landes möglich. Sie benötigen ein Servicekonto, um online Anträge zu stellen und Rückmeldungen dazu zu erhalten. Hier erfahren Sie mehr zur digitalen Antragstellung und Kommunikation im Landesprogramm Wirtschaft.

Parallel dazu wird auch an der Digitalisierung der weiteren in einem Zuwendungsverfahren zum Einsatz kommenden Formulare/Prozesse (z.B. Erstattungsantrag, Hochladen Belege, Verwendungsnachweise) gearbeitet. Dabei erfolgt in einem ersten Schritt die Bereitstellung für die aus dem EFRE geförderten Vorhaben. Nach den Vorgaben der Europäischen Kommission müssen diese in der neuen Förderperiode 2021-2027 vollständig elektronisch durchgeführt werden.

In einem zweiten Schritt erfolgt dann deren Bereitstellung für die aus der GRW oder ausschließlich mit Mitteln des Landes geförderten Vorhaben. Bis dahin können abweichend von Ziff. 2.1 der AFG LPW 2021 Erstattungsanträge und Verwendungsnachweise ausschließlich schriftlich bei der IB.SH eingereicht werden.

Bei Fragen hilft

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Thilo Dorloff

Arbeitsmarkt- und Strukturförderung
Beratung und Bewilligung
0431 9905-5920

Holger Seidel

Beratung und Bewilligung Landesprogramm Wirtschaft
Infrastrukturförderung (LPW)
0431 9905-2816

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