Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - KI Anwendungszentren
- Förderung des KI-Transfer-Hub-Schleswig-Holstein
- Aufbau und Betrieb eines KI Anwendungszentrums Schleswig-Holstein
- Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).
Ziel der Fördermaßnahme
Ziele der Förderung nach dieser Richtlinie sind zum einen die Förderung des KI-Transfer-Hub-Schleswig-Holstein. Dieses soll die Wirtschaft Schleswig-Holsteins für die Anwendung von KI-Technologien und Nutzung unternehmensbezogener Daten als herausragenden Faktor für die Steigerung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Schaffung und Sicherung zukunftsfähiger Arbeitsplätze aufschließen.
Zum anderen soll der Aufbau und Betrieb eines KI Anwendungszentrums Schleswig-Holstein gefördert werden, in dem die weitere Entwicklung und dauerhafte Implementierung eines Innovationsökosystems in Schleswig-Holstein für das Themenfeld der Künstlichen Intelligenz vorangetrieben wird.
Was wird gefördert?
Mit dieser Richtlinie werden Forschungs- und Innovationstätigkeiten gefördert, die die Vernetzung in Kleinstunternehmen (industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, Durchführbarkeitsstudien), in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) aber auch in öffentlichen Forschungszentren, Hochschuleinrichtungen und Kompetenzzentren (industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, Durchführbarkeitsstudien) fördern.
Wer wird gefördert?
Begünstigte der Zuwendung sind:
- Hochschulen des Landes, soweit Selbstverwaltungsaufgaben wahrgenommen werden,
- Wirtschaftsnahe Technologietransfer-Einrichtungen sowie Einrichtungen für Forschungs- und Wissensverbreitung mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Wo ist die Förderung geregelt?
Die Prüfung von Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit einzelner Vorhaben sowie die Entscheidung über die Förderung von Vorhaben richtet sich nach den AFG LPW (Auswahl- und Fördergrundsätze und Regeln für die finanzielle Unterstützung im Rahmen des Landesprogramm Wirtschaft) und der Richtlinie für die KI Anwendungszentren. Der Richtlinie können Sie auch die genaueren Förderbestimmungen entnehmen. Die genannten Regelungen finden Sie unten auf der Seite im Downloadbereich unter Rechtsgrundlagen.
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
Die digitale Antragstellung ist ab sofort über das Serviceprotal des Landes möglich. Sie benötigen ein Servicekonto, um online Anträge zu stellen und Rückmeldungen dazu zu erhalten. Hier erfahren Sie mehr zur digitalen Antragstellung und Kommunikation im Landesprogramm Wirtschaft.
Bitte beachten Sie, dass ein digitaler Antrag inkl. Anlagen aktuell maximal 30 MB umfassen darf. Anträge, die ein größeres Datenvolumen haben, können versendet, aber nicht zugestellt werden. Aktuell erscheint in diesen Fällen keine Fehlermeldung. An der Lösung dieses technischen Problems wird gearbeitet. Beachten Sie daher bitte in der Zwischenzeit selbst, dass die aufsummierte Größe aller Anhänge zu Ihrem Antrag maximal 28 MB beträgt, damit Ihr Antrag zugestellt werden kann.
Parallel dazu wird auch an der Digitalisierung der weiteren in einem Zuwendungsverfahren zum Einsatz kommenden Formulare/Prozesse (z.B. Erstattungsantrag, Hochladen Belege, Verwendungsnachweise) gearbeitet. Dabei erfolgt in einem ersten Schritt die Bereitstellung für die aus dem EFRE geförderten Vorhaben. Nach den Vorgaben der Europäischen Kommission müssen diese in der neuen Förderperiode 2021-2027 vollständig elektronisch durchgeführt werden.
In einem zweiten Schritt erfolgt dann deren Bereitstellung für die aus der GRW oder ausschließlich mit Mitteln des Landes geförderten Vorhaben. Bis dahin können abweichend von Ziff. 2.1 der AFG LPW 2021 Erstattungsanträge und Verwendungsnachweise ausschließlich schriftlich bei der IB.SH eingereicht werden.
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