Investitionspakt Sportstätten

  • Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration
  • Förderung der Gesundheit der Bevölkerung
  • Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse

Das Programm Investitionspakt Sportstätten dient als Ergänzung zur Städtebauförderung. Es soll die Städte und Gemeinden bei der Entwicklung einer zukunftsfähigen, nachhaltigen und modernen Entwicklung ihrer Sportinfrastruktur unterstützen.

Wirkt auf diese SDG ein:

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SDG 3 – Gesundheit und Wohlergehen

Alle Menschen jeden Alters sollen ein gesundes Leben führen können und ihr Wohlergehen soll gefördert werden.

Produkte und Leistungen

Mit der kommunalen Krankenhaus- und Fachklinikfinanzierung fördert die IB.SH investive Maßnahmen in Krankenhäusern und Fachkliniken in Schleswig-Holstein. Außerdem unterstützen wir Rettungsdienste durch Finanzierungen. Dadurch wird für die Menschen in Schleswig-Holstein die gesundheitliche Infrastruktur verbessert und sichergestellt.

Die IB.SH trägt durch die Finanzierung von Pflegeeinrichtungen aktiv zur Verbesserung der Lebensumstände älterer, pflegebedürftiger Menschen bei. Zusätzlich setzt die IB.SH die Zuschussverteilung des Landes für Kindertagesstätten und die Schaffung von Krippenplätzen um und unterstützt auch auf diese Weise die Förderung des Wohlergehens aller Altersgruppen.

Logo SDG 10 – Weniger Ungleichheiten

SDG 10 – Weniger Ungleichheiten

Ungleichheiten in und zwischen Ländern sollen verringert werden.

Produkte und Leistungen

Die IB.SH unterstützt in der Zuwendungsbeantragung und -abwicklung für die Investitions- und Bildungsmaßnahmen in den Einrichtungen des Jugendaufbauwerks Schleswig-Holstein. Derzeit arbeiten landesweit verschiedene Einrichtungen im Jugendaufbauwerk und bilden auf freiwilliger Basis einen Verbund. Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum Alter von 25 Jahren werden Fach-, Methoden-, Lern- und Sozialkompetenzen in Werkstatt, Berufsschule, Internat und in betrieblichen Praktikumsstellen von Wirtschaft und Verwaltungen vermittelt.

Sowohl unsere Wohnquartierslotsinnen und -lotsen als auch unsere Spezialistinnen und Spezialisten aus dem Bereich Mietwohnungsbau tragen zur Minderung von Ungleichheiten bei, indem sie Kommunen und Investoren umfassend zur Schaffung von sozial gefördertem Wohnraum beraten. Dabei kann die Beratung beispielsweise auch den Bau von Studierendenwohnheimen oder betreuten Wohnformen einschließen.

Logo SDG 11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden

SDG 11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden

Städte und Siedlungen sollen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestaltet werden.

Produkte und Leistungen

Mit unserer Kompetenz in den Bereichen Wohnungs- und Städtebau, Energiewirtschaft, Umwelt und Infrastruktur beraten wir Kommunen und Wohnungsunternehmen und binden weitere Akteurinnen und Akteure ein, um gemeinsam die Wohnraumentwicklung nachhaltig zu verbessern. Mit zahlreichen Produkten fördern wir zukunftsfähige und ganzheitlich durchdachte Planungskonzepte für den Wohnungsbau. Diese sollen Kommunen motivieren, die in ihren Gemeinden vorhandenen Entwicklungs- und Flächenpotenziale zu identifizieren.

Mit unserem Bereich Städtebau fördern wir die Stabilisierung und Aufwertung von Wohnquartieren und verknüpfen dabei bauliche Investitionen der Stadterneuerung mit Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen im Quartier. Im Fokus stehen beispielsweise die Bewältigung der Folgen des wirtschaftlichen und demografischen Strukturwandels, sowie die Stärkung der Innenstädte auf Grundlage städtebaulicher Entwicklungskonzepte. Darüber hinaus soll die überörtliche Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden verbessert werden, um Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten besser bündeln zu können.

Das Infrastruktur-Kompetenzzentrum berät mit Bedarfsanalysen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Das schafft Transparenz und fördert nachhaltige Investitionsentscheidungen in den Städten und Gemeinden.

Die Schaffung von nachhaltigen Städten und Gemeinden wird ebenfalls durch die Soziale Wohnraumförderung unterstützt. Hierzu beraten unsere Spezialistinnen und Spezialisten aus dem Bereich Mietwohnungsbau Kommunen sowie Investoren umfassend. Das wesentliche Ziel der Sozialen Wohnraumförderung ist die Unterstützung von Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.


Die zu fördernden Sportstätten müssen in Städten oder Gemeinden liegen, die aktuell mit einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme in einem Programm der Bund-Länder Städtebauförderung aufgenommen sind. Gefördert werden vorrangig Sportstätten, die in einem Fördergebiet der Städtebauförderung gemäß A 2.2 der StBauFR SH 2015 liegen.

Gefördert werden:

  • bauliche Sanierungen von Sportstätten
  • Erweiterungen von Sportstätten
  • typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen von Sportstätten

Bei Fragen hilft

Portrait von Gerhard Petermann

Gerhard Petermann

Leiter Wohnquartiersentwicklung/Städtebauförderung
0431 9905-3315

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