Investitionspakt Sportstätten
- Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration
- Förderung der Gesundheit der Bevölkerung
- Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse

Das Programm Investitionspakt Sportstätten dient als Ergänzung zur Städtebauförderung. Es soll die Städte und Gemeinden bei der Entwicklung einer zukunftsfähigen, nachhaltigen und modernen Entwicklung ihrer Sportinfrastruktur unterstützen.
Die zu fördernden Sportstätten müssen in Städten oder Gemeinden liegen, die aktuell mit einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme in einem Programm der Bund-Länder Städtebauförderung aufgenommen sind. Gefördert werden vorrangig Sportstätten, die in einem Fördergebiet der Städtebauförderung gemäß A 2.2 der StBauFR SH 2015 liegen.
Gefördert werden:
- bauliche Sanierungen von Sportstätten
- Erweiterungen von Sportstätten
- typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen von Sportstätten
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