IB.SH Mittelstandskredit

  • einfaches Antragsverfahren und schlanke Kreditprüfung
  • flexibel einsetzbar
  • Sicherheiten nicht erforderlich

Mit dem IB.SH Mittelstandskredit finanzieren wir Existenzgründungen sowie Übernahmen und Festigungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen.

Durch diese Förderung unterstützte Vorhaben wirken, je nach Mitteleinsatz, auf folgendes Sustainable Development Goal.

Logo SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum

SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum

Es gilt, ein dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit zu fördern.

Produkte und Leistungen

Unser Firmenkundenbereich begleitet kleine und mittlere Unternehmen in allen Phasen, von der Gründung bis zur Expansion. Ziel der Förderung ist unter anderem eine nachhaltige Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.

In die Zuschussprogramme Landesprogramm Wirtschaft und Landesprogramm Arbeit fließen unter anderem Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Ziel der Förderung sind Investitionen in Wachstum und Beschäftigung für ganz Schleswig-Holstein.

Kennzahlen

Da der Erhalt und Aufbau von Arbeitsplätzen eines der Kreditvergabekriterien darstellt, erzielen wir durch die Wirtschaftsförderung eine nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein. So wurden 2024 im Rahmen der Wirtschaftsförderung 809 Arbeitsplätze geschaffen sowie 6.5534 Arbeitsplätze gesichert. Dazu kamen in 2021 die Arbeitsplätze, die durch die Soforthilfeprogramme während der Pandemie gesichert werden konnten.


Was sind Ihre Vorteile?

  • attraktive Konditionen
  • Sicherheiten nicht erforderlich
  • einfaches Antragsverfahren und schlanke Kreditprüfung
  • flexibel einsetzbar

Wer wird gefördert?

  • natürliche Personen und Unternehmen mit max. 3 Gesellschafterinnen/Gesellschaftern
  • Grundsätzlich sind nur Unternehmensstrukturen mit max. 2 operativ tätigen Gesellschaften geeignet
  • Unternehmen, deren Kapitaldienstfähigkeit nachhaltig gesichert ist
  • Unternehmen, deren wirtschaftliches Eigenkapital positiv ist (Ermittlungsschema siehe unten "Hinweise und Erläuterungen")
  • Personen ohne unerledigte Negativmerkmale in der SCHUFA
  • Unternehmen, deren Creditreform-Index bei Antragsstellung max. 349 beträgt

Was wird gefördert?

Investitionen und Liquiditätsbedarf für Existenzgründungen, Übernahmen und Festigungen von Unternehmen.
Von der Förderung ausgenommen sind die Ablösungen von Bankverbindlichkeiten und Gesellschafterdarlehen.

Bei Finanzierung eines Liquiditätsbedarfs >100.000 Euro ist eine Finanzierungsbeteiligung der Hausbank in Höhe von 10 %  (in Form von Kontokorrent-Linien oder Krediten) erforderlich. Ausnahmen sind bei Existenzgründungen möglich.

Wie wird gefördert?

  • Darlehensbetrag: 35.000 Euro bis 300.000 Euro. Auch als Finanzierungsbaustein bei größeren Vorhaben möglich.
  • Auszahlung: 100 %
  • Zinssatz: 4,60 % p.a. für Unternehmen ab dem 3. Jahr nach Gründung 
                     5,30 % p.a. für Unternehmensgründungen und -übernahme 
                     (alle Konditionen sind freibleibend, es gilt der am Tag der Darlehenszusage gültige Zinssatz)
  • Laufzeit: 5 / 7 / 10 oder 12 Jahre (je nach Verwendungszweck) 
  • Zinsbindung: fest für die gesamte Laufzeit
  • Tilgung: monatliche Annuität
  • tilgungsfreie Zeit: 1 bzw. 2 Jahre
  • Besicherung: keine
  • Ausnahme: bei Kapitalgesellschaften ist eine Bürgschaft durch die Gesellschafter/innen abzugeben

Was ist noch wichtig?

Die IB.SH gewährt in diesem  Programm De-minimis-Beihilfen auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen. 
Ab dem 01.01.2026 ist die IB.SH nach dieser Verordnung verpflichtet, bestimmte Angaben zu gewährten De-minimis-Beihilfen in einem zentralen, von der Europäischen Kommission eingerichteten Register zu erfassen (Beihilfeempfänger, Beihilfebetrag, Tag der Gewährung, Bewilligungsbehörde, Beihilfeinstrument, betroffener Wirtschaftszweig). Diese Angaben sind nach der Erfassung im Register für die Öffentlichkeit zugänglich.

Die IB.SH darf Kraft Gesetz nicht als Wettbewerber anderer Banken und Sparkassen auftreten. Daher wird die IB.SH vor Bearbeitung das Einverständnis der im Antrag genannten "Hausbank" einholen.

Das Unternehmen und/oder das Vorhaben müssen in Schleswig-Holstein angesiedelt sein. Eine Förderung ist andernfalls nicht möglich.

Wie ist Ihr Weg zur Förderung?

Aktuell kommt es vereinzelt zu technischen Schwierigkeiten bei der digitalen Antragsstellung im Kundenportal, die wir leider nicht von unserer Seite aus beheben können. Um dennoch einen möglichst reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, stellen wir übergangsweise wieder einen PDF-Antrag bereit. So können wir sicherstellen, dass Ihr Antrag uns erreicht.

  1. Sprechen Sie Ihre Hausbank auf Ihren Finanzierungswunsch an.
  2. Sofern Ihre Hausbank die Antragsstellung im IB.SH Mittelstandskredit befürwortet, bereiten Sie bitte Ihren Antrag digital im PDF-Dokument (im Downloadbereich am Ende dieser Seite) vor. Für eine korrekte Darstellung und Funktion des Antragsformulars speichern Sie dieses bitte zunächst ab und füllen es anschließend elektronisch aus. Wir empfehlen das Öffnen über den kostenlosen Adobe Acrobat Reader.
  3. Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit eingescannter Unterschrift nebst Anhängen per E-Mail an mittelstandskredit[at]ib-sh.de. Papierhafte und/oder handgeschriebene Anträge können leider nicht bearbeitet werden und werden zurückgesandt.

Antragstellung über das Kundenportal

Achtung: Aufgrund der technischen Schwierigkeiten bitten wir Sie sich aktuell nicht neu im Kundenportal zu registrieren. Bereits angefangene Anträge können Sie über Ihren persönlichen Zugang zum Kundenportal weiterbearbeiten.

    Hinweis

    Zur Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen schließt die IB.SH kontroverse Geschäftsfelder und Verstöße gegen die Grundsätze der verantwortungsvollen Unternehmensführung von einer Förderung aus. Näheres ergibt sich aus den Punkten a. und b. der Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsleitlinie der IB.SH (abrufbar unter ib-sh.de/nachhaltigkeitsleitlinie).

    Ihre Ansprechpersonen: Die Förderlotsen der IB.SH für Unternehmen und Gründungen

    Portrait von Ulrike Salka
    Portrait von Christian Hank
    Portrait von Kathrin Graffunder
    Portrait von Susann Dreßler
    Portrait von Volker Ratje

    Zentrale Kontaktdaten der Förderlotsen

    0431 9905-3365