IB.SH Mikrokredit
- Darlehensbetrag: 3.000 bis 35.000 Euro
- für Gründungen und Unternehmen bis 5 Jahre
- schnelle Kreditentscheidung
Mit dem IB.SH Mikrokredit unterstützen wir Ihren Start in die Selbstständigkeit mit einem zinsgünstigen Darlehen. In einem vereinfachten Antragsverfahren begleiten wir neben Neugründungen auch Übernahmen und Festigungsvorhaben bestehender Unternehmen binnen fünf Jahren nach Gründung.
Wirkt auf dieses SDG ein:
SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
Es gilt, ein dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit zu fördern.
Produkte und Leistungen
Unser Firmenkundenbereich begleitet kleine und mittlere Unternehmen in allen Phasen, von der Gründung bis zur Expansion. Ziel der Förderung ist unter anderem eine nachhaltige Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.
In die Zuschussprogramme Landesprogramm Wirtschaft und Landesprogramm Arbeit fließen unter anderem Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Ziel der Förderung sind Investitionen in Wachstum und Beschäftigung für ganz Schleswig-Holstein.
Kennzahlen
Da der Erhalt und Aufbau von Arbeitsplätzen eines der Kreditvergabekriterien darstellt, erzielen wir durch die Wirtschaftsförderung eine nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein. So wurden 2024 im Rahmen der Wirtschaftsförderung 809 Arbeitsplätze geschaffen sowie 6.5534 Arbeitsplätze gesichert. Dazu kamen in 2021 die Arbeitsplätze, die durch die Soforthilfeprogramme während der Pandemie gesichert werden konnten.
Was sind Ihre Vorteile?
- zinsgünstiges Existenzgründungsdarlehen
- einfaches Antragsverfahren
- schnelle Kreditentscheidung durch die IB.SH
Wer wird gefördert?
- natürliche Personen und Unternehmen mit bis zu 3 Gesellschaftern / -innen (inkl. Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht)
Einschlägige kaufmännische und fachliche Qualifikation/Erfahrung des Gründers / der Gründerin bzw. der Gesellschafter/innen werden vorausgesetzt.
Von der Förderung ausgenommen sind Personen mit unerledigten Negativmerkmalen in der Schufa.
Was wird gefördert?
- Neugründungen, Übernahme und Festigung (binnen fünf Jahren nach Gründung) von Unternehmen in Schleswig-Holstein
Von der Förderung ausgenommen sind die Ablösungen von vorhandenen Bankverbindlichkeiten und Gesellschafterdarlehen.
Wie wird gefördert?
- Darlehensbetrag: 3.000 Euro bis 35.000 Euro
- Auszahlung: 100 %
- Zinssatz: 5,30 % p.a. (alle Konditionen sind freibleibend, es gilt der am Tag der Darlehenszusage gültige Zinssatz)
- Zinsbindung: fester Zinssatz für die gesamte Laufzeit
- Tilgungsrate: monatlich gleich bleibend
- tilgungsfreie Zeit: 12 Monate
- Laufzeit: 7 Jahre
- Besicherung: notarielles Schuldanerkenntnis des Antragstellers / der Antragstellerin (bei Unternehmen auch der Gesellschafter / -innen)
- vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehensbetrages in einer Summe ohne Kosten jederzeit möglich
- Besonderheit: Förderung kann bis zu zwei Mal pro Vorhaben beantragt werden, sofern der maximale Darlehensbetrag nicht überschritten wird
Je Existenzgründung darf das maximale Fremdfinanzierungsvolumen für Investitionen und/oder für Betriebsmittel insgesamt 35.000 Euro nicht übersteigen.
Was ist noch wichtig?
- Existenzgründung ist spätestens im zweiten vollen Geschäftsjahr als Vollerwerb auszuüben
- Förderung ist nicht mit anderen Programmen kombinierbar
- Die IB.SH gewährt in diesem Programm De-minimis-Beihilfen auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen. Ab dem 01.01.2026 ist die IB.SH nach dieser Verordnung verpflichtet, bestimmte Angaben zu gewährten De-minimis-Beihilfen in einem zentralen, von der Europäischen Kommission eingerichteten Register zu erfassen (Beihilfeempfänger, Beihilfebetrag, Tag der Gewährung, Bewilligungsbehörde, Beihilfeinstrument, betroffener Wirtschaftszweig). Diese Angaben sind nach der Erfassung im Register für die Öffentlichkeit zugänglich.
- Bei Antragstellung durch ein Unternehmen wird dieses Darlehensnehmer und die Gesellschafter/innen Mitverpflichtete des Darlehens
- Das Unternehmen und/oder das Vorhaben liegen in Schleswig-Holstein
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
Aktuell kommt es vereinzelt zu technischen Schwierigkeiten bei der digitalen Antragsstellung im Kundenportal, die wir leider nicht von unserer Seite aus beheben können. Um dennoch einen möglichst reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, stellen wir übergangsweise wieder einen PDF-Antrag bereit. So können wir sicherstellen, dass Ihr Antrag uns erreicht.
- Bereiten Sie bitte Ihren Antrag digital im PDF-Dokument (siehe Downloadbereich am Ende dieser Seite) vor. Für eine korrekte Darstellung und Funktion des Antragsformulars speichern Sie dieses bitte zunächst ab und füllen es anschließend elektronisch aus. Wir empfehlen das Öffnen über den kostenlosen Adobe Acrobat Reader.
- Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch bei einer Kooperationspartnerin oder einem Kooperationspartner für den IB.SH Mikrokredit in Ihrer Region.
- Nach Abstimmung mit einem Kooperationspartner senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit eingescannter Unterschrift nebst Anhängen per E-Mail an mikrokredit[at]ib-sh.de. Papierhafte und/oder handgeschriebene Anträge können leider nicht bearbeitet werden und werden zurückgesandt.
- Vor Antragstellung empfehlen wir eine unentgeltliche Beratung durch die IB.SH-Förderlotsen.
Antragstellung über das Kundenportal
Achtung: Aufgrund der technischen Schwierigkeiten bitten wir Sie sich aktuell nicht neu im Kundenportal zu registrieren. Bereits angefangene Anträge können Sie über Ihren persönlichen Zugang zum Kundenportal weiterbearbeiten.
Hinweis
Zur Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen schließt die IB.SH kontroverse Geschäftsfelder und Verstöße gegen die Grundsätze der verantwortungsvollen Unternehmensführung von einer Förderung aus. Näheres ergibt sich aus den Punkten a. und b. der Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsleitlinie der IB.SH (abrufbar unter ib-sh.de/nachhaltigkeitsleitlinie).
Ihre Ansprechpersonen: Die Förderlotsen der IB.SH für Unternehmen und Gründungen





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