Förderung von Quartierswärmemanagement

  • Zuschuss von bis zu 225.000 Euro
  • Nachhaltige Quartiersentwicklung

Um Gemeinden bei der Umsetzung von Maßnahmen der kommunalen Wärmeplanung in Quartieren zu fördern, hat das Land eine neue Förderrichtlinie aufgelegt. Sie stellt damit Mittel für die Einrichtung eines lokalen Quartierswärmemanagements zur Verfügung. Dieses Management soll vor Ort Ansprechpartner für Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer sein und bei der Umsetzung aktiv unterstützen.

Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung

Durch diese Förderung unterstützte Vorhaben wirken, je nach Mitteleinsatz, auf folgende Sustainable Development Goals.

Logo SDG 7 – Bezahlbare und saubere Energie

SDG 7 – Bezahlbare und saubere Energie

Jeder Mensch soll einen sicheren Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie haben. Für Schleswig-Holstein ist hier insbesondere der Ausbau der erneuerbaren Energien relevant.

Produkte und Leistungen

Die Unterstützung der Energiewende und des Umwelt- und Klimaschutzes sowie einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung stehen seit Jahren im Fokus unserer Förderaktivitäten. Spezifische Beratungskompetenzen unserer IB.SH Energieagentur und unserer Wohnquartiersentwicklung sorgen für die nötige Transparenz bei Investitionsentscheidungen für energiewirtschaftliche und umweltschutzorientierte Vorhaben. Die IB.SH Energieagentur steht sowohl für die Bereiche der Bank als auch für die Kundinnen und Kunden, deren Hausbanken und für das Land als sach- und fachkundige Ansprechpartnerin bei vielfältigen energiewirtschaftlichen und ökologischen Fragestellungen bereit und ist zentraler Bestandteil des Branchennetzwerks in Schleswig-Holstein.

Die Wohnquartierslotsinnen und Wohnquartierslotsen beraten Kommunen zu Förderprogrammen wie z. B. der Energetischen Stadtsanierung und unterstützen beim Antragsprozess bis hin zur Bewilligung. Im Vordergrund dieser Förderprogramme steht meist die Analyse von Wohn- und Stadtquartieren hinsichtlich der Energieeffizienz mit dem Ziel, das aufgedeckte Entwicklungspotenzial umzusetzen.

Kennzahlen

Wir treiben die Energiewende unter anderem mit der Finanzierung von erneuerbaren Energien voran. In 2024 wurden 9 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 55 MW finanziell unterstützt. Mit der dadurch erzeugten Strommenge können rechnerisch ca. 35.000 Haushalte in Schleswig-Holstein mit grünem Strom versorgt werden.

Logo SDG 11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden

SDG 11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden

Städte und Siedlungen sollen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestaltet werden.

Produkte und Leistungen

Mit unserer Kompetenz in den Bereichen Wohnungs- und Städtebau, Energiewirtschaft, Umwelt und Infrastruktur beraten wir Kommunen und Wohnungsunternehmen und binden weitere Akteurinnen und Akteure ein, um gemeinsam die Wohnraumentwicklung nachhaltig zu verbessern. Mit zahlreichen Produkten fördern wir zukunftsfähige und ganzheitlich durchdachte Planungskonzepte für den Wohnungsbau. Diese sollen Kommunen motivieren, die in ihren Gemeinden vorhandenen Entwicklungs- und Flächenpotenziale zu identifizieren.

Mit unserem Bereich Städtebau fördern wir die Stabilisierung und Aufwertung von Wohnquartieren und verknüpfen dabei bauliche Investitionen der Stadterneuerung mit Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen im Quartier. Im Fokus stehen beispielsweise die Bewältigung der Folgen des wirtschaftlichen und demografischen Strukturwandels, sowie die Stärkung der Innenstädte auf Grundlage städtebaulicher Entwicklungskonzepte. Darüber hinaus soll die überörtliche Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden verbessert werden, um Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten besser bündeln zu können.

Das Infrastruktur-Kompetenzzentrum berät mit Bedarfsanalysen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Das schafft Transparenz und fördert nachhaltige Investitionsentscheidungen in den Städten und Gemeinden.

Die Schaffung von nachhaltigen Städten und Gemeinden wird ebenfalls durch die Soziale Wohnraumförderung unterstützt. Hierzu beraten unsere Spezialistinnen und Spezialisten aus dem Bereich Mietwohnungsbau Kommunen sowie Investoren umfassend. Das wesentliche Ziel der Sozialen Wohnraumförderung ist die Unterstützung von Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.

Logo SDG 13 – Maßnahmen zum Klimaschutz

SDG 13 – Maßnahmen zum Klimaschutz

Es sollen umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergriffen werden.

Produkte und Leistungen

Die Unterstützung der Energiewende und des Umwelt- und Klimaschutzes sowie einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung stehen seit Jahren im Fokus unserer Förderaktivitäten. Spezifische Beratungskompetenzen unserer IB.SH Energieagentur sorgen für die nötige Transparenz bei Investitionsentscheidungen für energiewirtschaftliche und umweltschutzorientierte Vorhaben.

Unternehmen und Gründungsinteressierte in Schleswig-Holstein werden durch uns explizit für Nachhaltigkeitsthemen sensibilisiert. Beratungsschwerpunkte in diesem Zusammenhang sind Maßnahmen der Energieeffizienz und des Klimaschutzes sowie der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.

Um die regionale Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürgern an der Energiewende weiter zu stärken sowie zu ihrem Gelingen beizutragen, wurde das Sondervermögen Bürgerenergie.SH bereitgestellt, dessen Mittelvergabe die IB.SH verwaltet. Über den Bürgerenergiefonds werden Projekte in der Startphase unterstützt, in der noch keine Projektfinanzierung über Kreditinstitute möglich ist. In dieser Phase sind Beratungen, Gutachten und weitere Vorplanungen erforderlich. Sobald die Planungen voranschreiten und eine Finanzierung erfolgt, ist der über den Bürgerenergiefonds bereitgestellte Betrag mitzufinanzieren und an den Fonds zurückzuzahlen.

Kennzahlen

Wir treiben die Energiewende unter anderem mit der Finanzierung von erneuerbaren Energien voran. In 2024 wurden 9 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 85 MW finanziell unterstützt. Mit der dadurch erzeugten Strommenge können rechnerisch ca. 50.000 Haushalte in Schleswig-Holstein mit grünem Strom versorgt werden.


Was sind Ihre Vorteile?

  • unabhängige Beratung
  • Unterstützung im Umstellungsprozess zur Nutzung Erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung im Quartier

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden
  • Eigenbetriebe gemäß § 106 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
  • Ämter
  • Zweckverbände gemäß § 2 Absatz 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit

Die Zuwendungsempfängerinnen bzw. Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben oder in Schleswig-Holstein tätig sein.

Was wird gefördert?

  • Kosten für ein Quartierswärmemanagement zur aktiven Begleitung der Eigentümerinnen und Eigentümer in Anlehnung an die Umsetzungsstrategie der kommunalen Wärmeplanung.
    • Insbesondere:
      • Kosten im Rahmen der Beauftragung eines qualifizierten Dienstleisters, eines Stadtplanungs-, Ingenieur- oder Architekturbüros zur Umsetzung der Maßnahmen im Sinne der Richtlinie
      • Erforderliche und angemessene maßnahmenbezogene Ausgaben
      • Kosten für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit
      • Kosten für Datenbeschaffung, Monitoring und Evaluierung

Wie wird gefördert?

  • Zuwendung in Höhe von bis zu 225.000 Euro
  • förderfähige Gesamtausgaben müssen mindestens 50.000 Euro betragen
  • Die förderfähigen Gesamtausgaben sollen 750 Euro je Hauptgebäude in dem Antrag zugrundeliegenden Quartier nicht überschreiten. In Quartieren mit überwiegendem Geschosswohnungsbau sollen die förderfähigen Gesamtausgaben 250 Euro je Wohneinheit nicht überschreiten.
  • Die Bezuschussung ist auf einen Zeitraum von drei Jahren begrenzt.
    • Eine Verlängerung um weitere zwei Jahre ist auf Antrag möglich.
      • Der Antrag kann frühestens 30 Monate und spätestens 48 Monate nach der ersten Bewilligung gestellt werden.
    • Die Förderhöchstsumme wird im Falle einer Verlängerung um bis zu 150.000 Euro auf max. 375.000 Euro erhöht

Was ist noch wichtig?

Die Zuwendung muss vor Beginn des Projektes beantragt werden, eine Antragstellung auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn ist möglich.

Eine Förderung setzt voraus, dass für das angedachte Quartier, für das ein Quartierswärmemanagement eingerichtet werden soll, bereits die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist. In Gebieten, für die gemäß Wärmeplanungsgesetz eine verkürzte Wärmeplanung durchgeführt werden kann und dies von der Gemeinde auch beschlossen wurde, kann bereits nach erfolgter Eignungsprüfung eine Förderung beantragt werden.

Die Gebietsabgrenzung erfolgt dabei durch die Antragstellenden im Zuge der Antragsstellung. Eine formale Beschlussfassung zur Festlegung des Quartiers ist dabei nicht erforderlich.

Quartiere, die bereits nach dem Förderprogramm „KfW 432 energetische Stadtsanierung“ im Programmteil B „Sanierungsmanagement“ eine Förderung erhalten haben bzw. erhalten, sind nicht förderfähig.

Wie ist Ihr Weg zur Förderung?

Der Förderantrag ist einzureichen bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Zur Helling 5-6, 24143 Kiel

Bei Fragen hilft

Portrait von Sven Gottwald

Sven Gottwald

IB.SH Energieagentur
0431 9905-2974
Portrait von Tobias Balzer

Tobias Balzer

Berater Wohnquartiersentwicklung
0431 9905 3486
Portrait von Aileen Pahlke

Aileen Pahlke

Quartiersentwicklung und kommunale Infrastruktur
0431 9905-3536