Förderung der Innenstadtentwicklung
- Zuschuss in Höhe von max. 75 %
- Förderung kurzfristiger Maßnahmen
- Förderung mittelfristig umsetzbarer Konzepte und Strategien
Mit dem Zuschussprogramm sollen Städte und Gemeinden kurz- bis mittelfristig gestärkt werden, damit diese ihren vielfältigen Aufgaben zum Erhalt zukunftsgerechter innerstädtischer Lebens-, Geschäfts-, Arbeits- und Kulturräume gerecht werden können.
Stand Februar 2022 profitieren bereits 36 Städte und Gemeinden von dem Programm (Link zu der Medieninformation).
Was sind Ihre Vorteile?
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Einfache Antragstellung
- Förderung kurzfristig umsetzbarer Maßnahmen sowie Entwicklung von mittelfristig umsetzbaren Konzepten und Strategien
Wer wird gefördert?
- Schleswig-Holsteinische Gemeinden (Oberzentren, Mittelzentren, Unterzentren mit Teilfunktion von Mittelzentren und Unterzentren)
- Sonstige Gemeinden ab einer Einwohnergröße von 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern
- Kommunale Unternehmen der zuwendungsberechtigten Gemeinden, wenn die Gemeinde alleiniger Träger des kommunalen Unternehmens ist
Was wird gefördert
- Kurzfristig umsetzbare Maßnahmen sowie städtebauliche oder bauliche Projekte die geeignet sind, die Anziehungskraft der Zentren zu stärken und gute Rahmenbedingungen für einen größeren Zulauf zu schaffen
- Mittelfristig wirkende Konzepte und Strategien für städtische Räume mit Zentrumsfunktion, daraus entwickelte Maßnahmen sowie städtebauliche oder bauliche Projekte, die die vielfältigen Nutzungsanforderungen aufzeigen und berücksichtigen
- Förderfähig sind auch Anträge zur Einrichtung eines Projektfonds, um daraus auf Grundlage eines konzeptionellen Rahmens mehrere Einzelmaßnahmen zu finanzieren
Wie wird gefördert?
- Anteilsfinanzierung
- Zuschuss in Höhe von max. 75 Prozent der förderfähigen Kosten
- Förderhöchstsumme: 500.000 Euro pro Zielgebiet
- Mindestförderhöhe: 30.000 Euro (Mindest-Gesamtkosten: 40.000 Euro)
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
Der Förderantrag (siehe Downloads) ist an die IB.SH, Zur Helling 5-6, 24143 Kiel zu richten.
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