Förderung der Innenstadtentwicklung
- Zuschuss in Höhe von max. 75 %
- Förderung kurzfristiger Maßnahmen
- Förderung mittelfristig umsetzbarer Konzepte und Strategien
Mit dem Zuschussprogramm sollen Städte und Gemeinden kurz- bis mittelfristig gestärkt werden, damit diese ihren vielfältigen Aufgaben zum Erhalt zukunftsgerechter innerstädtischer Lebens-, Geschäfts-, Arbeits- und Kulturräume gerecht werden können.
Hinweis:
„Das Gesamtbudget von 12,5 Mio. Euro ist ausgeschöpft. Eine weitere Antragstellung ist nicht möglich. Da nicht alle interessierten Kommunen vollumfänglich aus dem Sofortprogramm unterstützt werden können, hat das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIG) die BIG Städtebau GmbH in Kooperation mit der GEWOS beauftragt, denjenigen Kommunen beratend zur Seite zu stehen, die nicht direkt von dem Förderprogramm profitieren. Für ein Erstberatungsgespräch nehmen Sie gern unter der Mailadresse Beratung.Innenstadtprogramm@dsk-big.de Kontakt auf.“
Stand Februar 2022 profitieren bereits 36 Städte und Gemeinden von dem Programm (Link zu der Medieninformation).
Was sind Ihre Vorteile?
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Einfache Antragstellung
- Förderung kurzfristig umsetzbarer Maßnahmen sowie Entwicklung von mittelfristig umsetzbaren Konzepten und Strategien
Wer wird gefördert?
- Schleswig-Holsteinische Gemeinden (Oberzentren, Mittelzentren, Unterzentren mit Teilfunktion von Mittelzentren und Unterzentren)
- Sonstige Gemeinden ab einer Einwohnergröße von 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern
- Kommunale Unternehmen der zuwendungsberechtigten Gemeinden, wenn die Gemeinde alleiniger Träger des kommunalen Unternehmens ist
Was wird gefördert
- Kurzfristig umsetzbare Maßnahmen sowie städtebauliche oder bauliche Projekte die geeignet sind, die Anziehungskraft der Zentren zu stärken und gute Rahmenbedingungen für einen größeren Zulauf zu schaffen
- Mittelfristig wirkende Konzepte und Strategien für städtische Räume mit Zentrumsfunktion, daraus entwickelte Maßnahmen sowie städtebauliche oder bauliche Projekte, die die vielfältigen Nutzungsanforderungen aufzeigen und berücksichtigen
- Förderfähig sind auch Anträge zur Einrichtung eines Projektfonds, um daraus auf Grundlage eines konzeptionellen Rahmens mehrere Einzelmaßnahmen zu finanzieren
Wie wird gefördert?
- Anteilsfinanzierung
- Zuschuss in Höhe von max. 75 Prozent der förderfähigen Kosten
- Förderhöchstsumme: 500.000 Euro pro Zielgebiet
- Mindestförderhöhe: 30.000 Euro (Mindest-Gesamtkosten: 40.000 Euro)
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
Der Förderantrag (siehe Downloads) ist an die IB.SH, Zur Helling 5-6, 24143 Kiel zu richten.