C2 Produktionsschulen

  • Unterstützung von jungen Menschen beim Übergang in die Ausbildung
  • Vermittlung von persönlichen und sozialen Basiskompetenzen
  • Vermittlung von fachpraktischen Fertigkeiten und Fähigkeiten

Produktionsschulen unterstützen junge Menschen, die nicht mehr schulpflichtig sind und den Übergang in eine Ausbildung aus eigener Kraft nicht schaffen. Zur Unterstützung werden persönliche und soziale Basiskompetenzen sowie fachpraktische Fertigkeiten und Fähigkeiten vermittelt, um auf die Anforderungen des regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes vorzubereiten.

Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung

Durch diese Förderung unterstützte Vorhaben wirken, je nach Mitteleinsatz, auf folgendes Sustainable Development Goal. Grundlage hierfür ist unsere SDG-Mapping-Methode.

Logo SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum

SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum

Es gilt, ein dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit zu fördern.

Produkte und Leistungen

Unser Firmenkundenbereich begleitet kleine und mittlere Unternehmen in allen Phasen, von der Gründung bis zur Expansion. Ziel der Förderung ist unter anderem eine nachhaltige Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.

In die Zuschussprogramme Landesprogramm Wirtschaft und Landesprogramm Arbeit fließen unter anderem Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Ziel der Förderung sind Investitionen in Wachstum und Beschäftigung für ganz Schleswig-Holstein.

Kennzahlen

Da der Erhalt und Aufbau von Arbeitsplätzen eines der Kreditvergabekriterien darstellt, erzielen wir durch die Wirtschaftsförderung eine nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein. So wurden 2025 im Rahmen der Wirtschaftsförderung 868 Arbeitsplätze geschaffen sowie 11.792 Arbeitsplätze gesichert.


Der Antrag für die Förderaktion "Produktionsschulen" kann ab sofort elektronisch über das Serviceportal Schleswig-Holstein gestellt werden.

Hinweise zur Antragstellung:

Der Bewilligungszeitraum beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2028.

Der Förderantrag ist vollständig bis zum 09.10.2026, 12:00 Uhr, online einzureichen.

Kontakt zum Förderangebot - Wegen einer Softwareaktualisierung wird der Onlinedienst zum Verwendungsnachweis am Dienstag, den 27.10.2026, von 08:00 Uhr bis voraussichtlich 18:00 Uhr nicht erreichbar sein.

0431 9905-2222

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