B1 Handlungskonzept STEP

  • Sozialpädagogische Begleitung von Schülerinnen und Schülern
  • Berufsorientierte Coaching-Maßnahmen

Mit dem Handlungskonzept STEP (Selbsteinschätzung, Training, Entwicklung, Perspektive) soll eine (sozial-)pädagogische Begleitung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit individuellen Unterstützungsbedarf in flexiblen Übergangsphasen an Gemeinschaftsschulen und mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten an den Förderzentren und allgemeinbildenden Schulen erreicht werden. Als Einzel- oder Gruppenmaßnahmen führen Coaching-Fachkräfte umfassende berufsorientierende Maßnahmen durch, um die Schülerinnen und Schüler auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten.

Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung

Durch diese Förderung unterstützte Vorhaben wirken, je nach Mitteleinsatz, auf folgendes Sustainable Development Goal.

Logo SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum

SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum

Es gilt, ein dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit zu fördern.

Produkte und Leistungen

Unser Firmenkundenbereich begleitet kleine und mittlere Unternehmen in allen Phasen, von der Gründung bis zur Expansion. Ziel der Förderung ist unter anderem eine nachhaltige Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.

In die Zuschussprogramme Landesprogramm Wirtschaft und Landesprogramm Arbeit fließen unter anderem Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Ziel der Förderung sind Investitionen in Wachstum und Beschäftigung für ganz Schleswig-Holstein.

Kennzahlen

Da der Erhalt und Aufbau von Arbeitsplätzen eines der Kreditvergabekriterien darstellt, erzielen wir durch die Wirtschaftsförderung eine nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein. So wurden 2024 im Rahmen der Wirtschaftsförderung 809 Arbeitsplätze geschaffen sowie 6.5534 Arbeitsplätze gesichert. Dazu kamen in 2021 die Arbeitsplätze, die durch die Soforthilfeprogramme während der Pandemie gesichert werden konnten.


Der Antrag für die Förderaktion „Handlungskonzept STEP“ kann ab sofort elektronisch über das Serviceportal Schleswig-Holstein gestellt werden.

Hinweise zur Antragstellung:

Der Bewilligungszeitraum beginnt am 01.08.2026 und endet am 31.07.2028.

Der Förderantrag ist vollständig bis zum 27.03.2026, 12:00 Uhr, online einzureichen.

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