
Neustarthilfe und Überbrückungshilfe (inklusive Härtefallhilfe, November- und Dezemberhilfe)
Nach Abschluss der Antragsphase läuft aktuell die Phase der End- und Schlussabrechnungen.
End- und Schlussabrechnung
Im Nachgang zur Antragsphase sind in den Überbrückungshilfeprogrammen Schlussabrechnungen und in den Neustarthilfeprogrammen Endabrechnungen zu stellen.
Nach Prüfung durch uns als Bewilligungsstelle wird über den Schlussbescheid die endgültige Förderhöhe festgesetzt. Dies kann eine Bestätigung, eine Nachzahlung oder aber eine (anteilige) Rückforderung der gezahlten Mittel bedeuten.
Bitte beachten Sie hierbei, dass etwaige Rückzahlungen durch Sie erst nach Erstellung und Erhalt des Schlussbescheides vorgenommen werden können. Eine Zuordnung von Rückzahlungen ohne die (Referenz-) Angaben aus dem jeweiligen Schlussbescheid ist nicht möglich!
Detailliertere Informationen zur End- und Schlussabrechnung, zum Beispiel zur Verlängerung der Einreichungsfrist in den Überbrückungshilfen und zu der generellen Vorgehensweise finden Sie folgend:
Einreichungsfristen für die Endabrechnung
Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus und Neustarthilfe 2022
Die Einreichungsfrist ist abgelaufen. Für prüfende Dritte endete sie am 31. März 2023.
Beginn der manuellen Prüfung der Endabrechnungen
Neustarthilfe: bereits begonnen
Neustarthilfe Plus 3. und 4. Quartal: voraussichtlich im Frühjahr 2023
Neustarthilfe 2022 1. und 2. Quartal: Beginn voraussichtlich in einigen Monaten
Weitere Informationen zur Endabrechnung finden Sie hier
Bearbeitungsstart der Schlussabrechnungen
Die Bearbeitung der bereits eingereichten Schlussabrechnungen für die Überbrückungshilfe Paket 1 ist gestartet. Die manuelle Nachprüfung der Antragsberechtigung bei Direktantragstellenden (November- und Dezemberhilfe) befindet sich ebenfalls in Bearbeitung.
Unser grundsätzliches Vorgehen
Im Sinne des Fördergedankens werden Schlussabrechnungen, welche zu einer Nachzahlung führen könnten, vor anderen Schlussabrechnungspaketen geprüft (in chronologischer Reihenfolge).
Welche Faktoren haben Einfluss auf die Bearbeitungszeit Ihrer Schlussabrechnung?
- Für das Prüfverfahren gibt es seitens des Bundes einheitliche Vorgaben, zum Beispiel zum grundsätzlichen Ablauf sowie bezüglich unterschiedlicher Prüftiefen in Abhängigkeit jeweiliger Fallkonstellationen.
- Jedes Schlussabrechnungspaket ist von hoher Individualität geprägt mit unterschiedlichen Fallkonstellationen und entsprechenden Auswirkungen auf die Prüftiefen und somit auch auf die jeweilige Bearbeitungszeit (z.B. bei Konstellationen mit Unternehmensverbünden).
Sollte die abschließende Bearbeitung Ihrer Schlussabrechnung später als von Ihnen erwartet erfolgen, bitten wir Sie daher um Geduld und um Ihr Verständnis. Für Schlussabrechnungen mit einer möglicherweise resultierenden Rückforderung bedeutet eine später erfolgte Prüfung und somit spätere Erstellung des Schlussbescheides, selbstverständlich aber auch einen zeitlich verzögerten Rückforderungszeitraum.
Einreichungsfristen für Ihre Schlussabrechnung
- Paket 1 - Überbrückungshilfe 1-3 & November- und Dezemberhilfe: 30. Juni 2023 / auf Antrag Verlängerung bis 31. Dezember 2023 möglich
- Paket 2 - Überbrückungshilfe 3 Plus & 4: 30. Juni 2023 / auf Antrag Verlängerung bis 31. Dezember 2023 möglich
Wie beantrage ich eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2023?
Hierzu ist das Organisationsprofil des Schlussabrechnungspakets vollständig auszufüllen. Die Beantragung erfolgt dann durch einfaches Anhaken der jeweiligen Anträge, für welche eine Fristverlängerung benötigt wird.
Anschließend wir die neue Frist im Organisationsprofil angezeigt und zusätzlich via E-Mail vom ServiceTeam Digitalplattform Überbrückungshilfe bestätigt.
Bitte unbedingt beachten: Eine Fristverlängerung ist an das Organisationsprofil gebunden. Sollte ein Antrag mit Fristverlängerung gelöscht und anschließend einem anderen Organisationsprofil zugeordnet werden, muss die Fristverlängerung hier erneut beantragt werden.
Wie erstelle ich eine Schlussabrechnung für Anträge in der Härtefallhilfe?
Bei umgedeuteten Anträgen aus der Überbrückungshilfe in die Härtefallhilfe ist eine Schlussabrechnung analog zur Schlussabrechnung der Überbrückungshilfe im Fachverfahren zu stellen. Bei (teil-)bewilligten originären Anträgen in der Härtefallhilfe kommen wir als Bewilligungsstelle bezüglich der Schlussabrechnung gesondert auf die Antragstellenden oder prüfenden Dritten zu.
Weitere Informationen zur Schlussabrechnung finden Sie hier
Informationskatalog
Hier finden Sie unsere bereits versendeten Informationsschreiben in chronologischer Reihenfolge.
Informationsschreiben Mai 2023
- Informationsschreiben 07/2023
- Erinnerung zur Einreichung der Schlussabrechnung
- Erstellen von Organisationsprofilen in der Schlussabrechnung
Informationsschreiben Mai 2023
- Informationsschreiben 05/2023
- Save the Date: 12. Juli 2023 - Webinar zur Schlussabrechnung für Anträge landwirtschaftlicher Betriebe
- Aktuelle Abstimmungen zur Schlussabrechnung der Überbrückungs- bzw. Härtefallhilfen zu Anträgen von landwirtschaftlichen Betrieben
- Erinnerung: Anlegen des Organisationsprofils bis spätestens 30. Juni 2023
- Der Bund stellt klar: Wahlrecht in der Schlussabrechnung
Informationsschreiben April 2023
- Informationsschreiben 04/2023
- einzureichende Unterlagen
- Informationsschreiben 03/2023
- Fälligkeit von Rechnungen
- Aufwände für prüfende Dritte im Rahmen der Schlussabrechnung
Informationsschreiben März 2023
- Informationsschreiben 02/2023
- Erinnerungsschreiben zur Einreichung der Schlussabrechnung
- IB.SH Expertenaustausch für Schlussabrechnungen zu Anträgen aus der Landwirtschaft
Informationsschreiben Februar 2023
- Informationsschreiben 01/2023
- Schlussabrechnungen: Bearbeitungsstart auf den 31.03.2023 verschoben
- Neustarthilfen: Fristverlängerung zur Einreichung der Endabrechnungen
- Einladung: IB.SH Expertenaustausch Corona Hilfsprogramme am 20.03.2023
- Auf den Internetseiten des Bundes finden Sie umfangreiche Informationen zur Erstellung der Schlussabrechnung:
- Der Bund stellt dort u. a. folgende hilfreiche Angebote für Sie bereit:
- Video: Wie erfolgt die Schlussabrechnung?
- Überbrückungshilfe Unternehmen - Anleitungen - Wie erfolgt die (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
- Leitfaden zur Erstellung der Schlussabrechnung für prüfende Dritte
Alle Informationen zu den Antragsbedingungen
Hier finden Sie alle Informationen zu den Antragsbedingungen und FAQs.
Hier finden Sie alle Informationen zu den Antragsbedingungen und FAQs.
Bitte beachten Sie: Etwaige Rückzahlungen können erst nach Erstellung und Erhalt des Schlussbescheides vorgenommen werden. Die Zuordnung einer Rückzahlung ohne die Angaben aus diesem Bescheid ist nicht möglich!
Hier finden Sie alle Informationen zu den Antragsbedingungen und FAQs.
Hier finden Sie Informationen zu den Härtefallhilfen, die bestehende Corona-Hilfsprogramme des Bundes und der Länder ergänzen.
Das Unterstützungsangebot der Härtefallhilfen ist nicht mit dem Unterstützungsangebot für Unternehmen aus dem MBG Härtefallfonds Mittelstand (Eigenkapitalunterstützung) zu verwechseln.
Wie erstelle ich eine Schlussabrechnung für Anträge in der Härtefallhilfe?
Bei einer Umdeutung aus der Überbrückungshilfe in die Härtefallhilfe ist eine Schlussabrechnung analog zur Schlussabrechnung der Überbrückungshilfe im Fachverfahren erstellt.
Bei (teil-)bewilligten orginären Anträgen in der Härtefallhilfe kommen wir als Bewilligungsstelle bezüglich der Schlussabrechnung gesondert auf die Antragstellenden oder prüfenden Dritten zu.
An wen wende ich mich bei Fragen?
Haben Sie Ihre Antrag über prüfende Dritte gestellt? Dann wenden Sie sich bitte zunächst an diese.
Sie haben noch offene Fragen? In den FAQ des Bundes finden Sie viele Antworten. Sollten Sie auch dort nicht fündig werden, wenden Sie sich per E-Mail an uns.
Alternativ erreichen Sie uns unter
0431 9905 0Zudem bestehen folgende Service-Hotlines des Bundes
Expertenhotline für prüfende Dritte
030 – 530 199 322Service Hotline für Direktantragstellende (Servicezeiten Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr)
030 – 1200 21034