Informationen zu den Stabilisierungshilfen für Unternehmen

Die IB.SH bietet verschiedene Stabilisierungshilfen für Unternehmen. Dazu zählen unter anderem Förderungen im Rahmen der Corona-Krise sowie der aktuellen Energiepreiskrise. 

Die Einreichungsfrist der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endete am 31. Oktober 2023. Bis zum 31. Januar 2024 gab es eine Nachfrist zur Eingabe einer Fristverlängerung bis zum 31.März 2024. Diese Fristverlängerung wurde automatisch auf den 30.September 2024 verlängert.

Aktuell besteht technisch noch die Möglichkeit, über prüfende Dritte eine Verlängerung zur Abgabe der Schlussabrechnung bis zum 30. September 2024 zu beantragen.

Sie möchten über Neuigkeiten informiert werden? Wir versenden Informationsschreiben zu aktuellen Themen per E-Mail. Bei Interesse wenden Sie sich gerne an: ueberbrueckungshilfe[at]ib-sh.de


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Liebe Kundinnen und Kunden,

gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen setzen wir uns im Bereich Stabilisierungsförderung für die Wirtschaft für einen reibungslosen Ablauf bei der Antragsbearbeitung der verschiedenen Stabilisierungshilfen für Unternehmen ein - dazu zählen unter anderem die Corona-Hilfsprogramme Soforthilfe, die Neustart- und Überbrückungshilfen, die Corona Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltung oder die Energiehilfen des Bundes.

Eine transparente Kommunikation ist uns dabei ein wichtiges Anliegen. Deshalb informieren wir Sie hier gerne zur Antragstellung, zum Verfahren der End- und Schlussabrechnungen, zu Kontaktmöglichkeiten und wichtigen Grundsatzfragen. Geben Sie uns gerne ein Feedback, wenn Ihnen wesentliche Informationen fehlen.

Matthias Voigt
Leiter Stabilisierungsförderung für die Wirtschaft

Bei Feedback oder Fragen zu...

den Corona-Soforthilfeprogrammen wenden Sie sich gerne an

0431 9905 0

allen weiteren Corona-Hilfsprogrammen wenden Sie sich gerne an

0431 9905 0