
Informationen zu den Stabilisierungshilfen für Unternehmen
Die IB.SH bietet verschiedene Stabilisierungshilfen für Unternehmen. Dazu zählen unter anderem Förderungen im Rahmen der Corona-Krise sowie der aktuellen Energiepreiskrise.
Die Einreichungsfrist der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endete am 31. Oktober 2023. Sofern Sie noch keine Schlussabrechnung eingereicht haben, ist dies schnellstmöglich nachzuholen. Für prüfende Dritte steht das digitale Antragsportal innerhalb einer Nachfrist bis zum 31. Januar 2024 für Einreichungen zur Verfügung. Im Einzelfall kann bis dahin eine Verlängerung der Schlussabrechnung über prüfende Dritte bis zum 31. März 2024 beantragt werden.
Sie möchten über Neuigkeiten informiert werden? Wir versenden Informationsschreiben zu aktuellen Themen per E-Mail. Bei Interesse wenden Sie sich gerne an: ueberbrueckungshilfe[at]ib-sh.de
Hier finden Sie alle Informationen
Liebe Kundinnen und Kunden,
gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen setzen wir uns im Bereich Stabilisierungsförderung für die Wirtschaft für einen reibungslosen Ablauf bei der Antragsbearbeitung der verschiedenen Stabilisierungshilfen für Unternehmen ein - dazu zählen unter anderem die Corona-Hilfsprogramme Soforthilfe, die Neustart- und Überbrückungshilfen, die Corona Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltung oder die Energiehilfen des Bundes.
Eine transparente Kommunikation ist uns dabei ein wichtiges Anliegen. Deshalb informieren wir Sie hier gerne zur Antragstellung, zum Verfahren der End- und Schlussabrechnungen, zu Kontaktmöglichkeiten und wichtigen Grundsatzfragen. Geben Sie uns gerne ein Feedback, wenn Ihnen wesentliche Informationen fehlen.
Matthias Voigt
Leiter Stabilisierungsförderung für die Wirtschaft
