Informationen zu den Stabilisierungshilfen für Unternehmen

Die IB.SH bietet verschiedene Stabilisierungshilfen für Unternehmen. Dazu zählen unter anderem Förderungen im Rahmen der Corona-Krise sowie der aktuellen Energiepreiskrise. 

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung läuft zum 30. Juni 2023 ab. Sollte das Einreichen bis dahin nicht möglich sein, ist im Fachverfahren eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2023 zu beantragen (Voraussetzung hierfür ist die Anlage eines Organisationsprofils). Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

Sie möchten über Neuigkeiten informiert werden? Wir versenden Informationsschreiben zu aktuellen Themen per E-Mail. Bei Interesse wenden Sie sich gerne an: ueberbrueckungshilfe[at]ib-sh.de


Hier finden Sie alle Informationen


Liebe Kundinnen und Kunden,

gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen setzen wir uns im Bereich Stabilisierungsförderung für die Wirtschaft für einen reibungslosen Ablauf bei der Antragsbearbeitung der verschiedenen Stabilisierungshilfen für Unternehmen ein - dazu zählen unter anderem die Corona-Hilfsprogramme Soforthilfe, die Neustart- und Überbrückungshilfen, die Corona Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltung oder die Energiehilfen des Bundes.

Eine transparente Kommunikation ist uns dabei ein wichtiges Anliegen. Deshalb informieren wir Sie hier gerne zur Antragstellung, zum Verfahren der End- und Schlussabrechnungen, zu Kontaktmöglichkeiten und wichtigen Grundsatzfragen. Geben Sie uns gerne ein Feedback, wenn Ihnen wesentliche Informationen fehlen.

Matthias Voigt
Leiter Stabilisierungsförderung für die Wirtschaft

Bei Feedback oder Fragen zu...

den Corona-Soforthilfeprogrammen wenden Sie sich gerne an

0431 9905 0

allen weiteren Corona-Hilfsprogrammen wenden Sie sich gerne an

0431 9905 0