Drei lachende junge Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen im Gespräch

Integration von Eingewanderten

Die IB.SH unterstützt Sie bei der Integration von Geflüchteten in Ihrer Kommune oder Ihrem Unternehmen und informiert zu Förderungsmöglichkeiten von Flüchtlingsprojekten. Wir beraten Sie unter anderem zu Projektfinanzierungen, zur Schaffung von Wohnraum oder Arbeitsplätzen, zu Weiterbildungsmaßnahmen und Existenzgründungen durch Migrantinnen und Migranten.

Informieren Sie sich zu unserer Förderung und Beratung für...


Förderberatung für öffentliche Einrichtungen

Sie sind Vertreter einer Kommune, eines kommunalnahen Unternehmens oder eines sonstigen öffentlichen Trägers? Sie haben eine Projektidee oder einen Kapitalbedarf für die Integration von Flüchtlingen?


Förderberatung für den Bau von Wohnraum für Flüchtlinge

Das Land Schleswig-Holstein hat zusätzlich knapp 400 Millionen Euro an Fördermitteln für das Programm „Erleichtertes Bauen“ bereitgestellt. Das Sonderprogramm ist auf ein einfaches und schnelles Bauen ausgerichtet. Dazu können Baustandards abgesenkt werden. Das bedeutet, dass man temporär bei den geförderten Wohnungen auf Balkone und Aufzüge verzichtet sowie eine dichtere Personenbelegung zulässt.

Die schnelle Baufertigstellung und die hohe Fertigungszahl sollen durch standardisierte Gebäudetypen erreicht werden. „Erleichtertes Bauen“ richtet sich an Investoren, die in Partnerschaft mit der örtlichen Kommune neuen Wohnraum – zum Beispiel für Flüchtlinge – schaffen wollen, und an Kommunen selbst.


Förderberatung für Unternehmen

Ihr Unternehmen benötigt Kapital für die Integration von Flüchtlingen, zum Beispiel für Weiterbildung oder Arbeitsplatzausstattung?

Weitere Informationen für Unternehmen:

Flüchtlinge in Ausbildung und Beschäftigung bringen (IHK Schleswig-Holstein)

Willkommenslotsen der IHK Schleswig-Holstein

Willkommenslotsen für Betriebe (Handwerkskammern Flensburg und Lübeck)

Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung durch das IQ Netzwerk in Schleswig-Holstein

BQ-Portal: Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen

Bundesweites Netzwerk „Unternehmen integrieren Flüchtlinge“

Förderberatung zur Existenzgründung durch Migrantinnen und Migranten

Sie wollen sich im Gründerinnen- und Gründerland Schleswig-Holstein selbständig machen?

Weitere Informationen für Existenzgründerinnen und Existenzgründer:

Wir gründen in Deutschland: Informationen für ausländische Studierende, Akademikerinnen und Akademiker in Deutschland sowie ausländische Fachkräfte

Veröffentlichung „Gründungen durch Migrantinnen und Migranten“ (GründerZeiten Nr. 10)

Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung durch das IQ Netzwerk in Schleswig-Holstein (dort auch umfangreiche Übersichten zu weiteren Ansprechpartnern für Migrations- und Anerkennungsberatung sowie zur Arbeitsverwaltung)

BQ-Portal: Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen

Förderberatung für Projekte mit internationalen Partnern

Förderung durch den europäischen Asyl- Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) 

Der europäische Asyl-, Migrations-, und Integrationsfonds (AMIF) soll zu einer effizienten Steuerung von Flüchtlings- und Migrationsströmen in der Europäischen Union beitragen und fördert daher Projekte zur Verbesserung der Asylbedingungen, zur Integration von Asylbewerbern sowie zur Rückkehr in deren Herkunftsländer. Das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verwaltet in Deutschland im Auftrag der Europäischen Kommission Projekte mit den folgenden spezifischen Zielen:

  • Asyl: Verbesserung der Beratung und Erstorientierung, Identifizierung und Betreuung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge
  • Integration: Vorintegration, Teilhabe von Migranten am ökonomischen, sozialen, kulturellen und politischen Leben und Verbesserung des Integrationsmanagements
  • Rückkehr: Maßnahmen zur Erleichterung freiwilliger Rückkehr und Reintegration im Herkunftsland 

Der AMIF richtet sich ausschließlich an Projekte, von denen Drittstaatsangehörige direkt oder indirekt profitieren. Förderfähige Antragsteller sind öffentliche Behörden auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene, Nichtregierungsorganisationen, Menschenrechtsorganisationen, private und öffentliche Anwaltskanzleien sowie Bildungs- und Forschungseinrichtungen. Länderübergreifende Kooperationen und Partnerschaften sind hierbei ausdrücklich erwünscht.

In der kommenden Förderperiode 2017/2018 stehen für Projekte in Deutschland insgesamt ca. 34,35 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderquote beträgt in der Regel 75%. Projektanträge zur Kofinanzierung können beim BAMF eingereicht werden. Eine Aufforderung für Projekte, die zwischen dem 01.01.2017 und dem 30.06.2018 beginnen, wird voraussichtlich ab Juli 2017 veröffentlicht. Genauere Informationen zum Bewerbungsprozess folgen.


Förderung für gemeinnützige Projektträger

Nutzen Sie WIR BEWEGEN.SH – die IB.SH Spendenplattform für Schleswig-Holstein, um Spender für ihr gemeinnütziges Projekt zu gewinnen:www.wir-bewegen.sh

Liste von Stiftungen, die sich in Deutschland in der Flüchtlingshilfe engagieren (Bundesverband Deutscher Stiftungen)

Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU (Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie)


Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für Privatpersonen

Sie sind neu in Deutschland, haben ausländischen Wurzeln und möchten sich weiterbilden?

Nutzen Sie die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung durch das IQ Netzwerk in Schleswig-Holstein oder unsere Förderprogramme: